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Triking

Palmnutzung = wie Handyverbot am Steuer!

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Hier nur mal als Info:

 

OLG Karlsruhe: Benutzung eines Palm-Organizers im Straßenverkehr verboten

Palm-Organizer dürfen im Straßenverkehr von Fahrzeugführern nicht benutzt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden und damit einen mit Telefonfunktion ausgestatteten Palm-Organizer einem Mobil- und Autotelefon gleichgestellt (Beschluss vom 27.11.2006, Az.: 3 Ss 219/05).

 

 

Sachverhalt

Der 42-jährige Betroffene fuhr im März 2005 mit seinem Auto in der Innenstadt von Mannheim, wobei er in der rechten Hand einen Palm-Organizer hielt und hierin gespeicherte Daten betrachtete. Dabei wurde er von einer Polizeistreife beobachtet. Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Mannheim erließ daraufhin gegen den Betroffenen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 40 Euro. Auf seinen Einspruch sprach ihn das Amtsgericht Mannheim mit Urteil vom 30.06.2005 vom Vorwurf der Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons im Straßenverkehr nach § 23 Abs. 1a StVO frei, weil ein Palm-Organizer nicht unter diesen Begriff falle.

 

Dies sah das OLG anders, hob das Urteil des AG auf und verwies die Sache zurück. Bei dem mit Mobiltelefonfunktion und Mobilfunkkarte versehenen Palm-Organizer handle es sich entgegen der Meinung des AG um ein Mobiltelefon im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO.

 

Gemessen am allgemeinen Sprachgebrauch und Sprachverständnis lasse sich ein solches Gerät durchaus unter den Begriff des Mobiltelefons subsumieren. Dieses sei zudem nach Ausstattung, Funktion und Zweck zum Führen von Telefonaten geeignet und bestimmt. Dass das Gerät auch über weitere Funktionen verfüge, lasse seine Eigenschaft als Mobiltelefon nicht entfallen. Gleiches gelte für den Umstand, dass der Betroffene das Gerät mittels einer «Twin-Card» betreibe, die es ihm ermögliche, wahlweise über ein weiteres Mobiltelefon Telefonate zu führen oder entgegenzunehmen.

 

Deaktivierung der Mobilfunkkarte unerheblich

Auch die Tatsache, dass der Betroffene zum Zeitpunkt der Fahrt das von ihm in der Hand gehaltene und bediente Gerät nicht zum Telefonieren, sondern bei deaktivierter Mobilfunkkarte zum Abfragen des Datenspeichers benutzt habe, führe zu keiner anderen rechtlichen Einstufung des Gerätes. Denn dieses sei auf Grund der eingeführten Mobilfunkkarte auch als Mobiltelefon verwendbar gewesen, auch wenn dieses weitere durchzuführende Bedienungsschritte erfordert hätte.

 

Mobiltelefon wurde auch «benutzt»

Der Betroffene habe auch das Tatbestandsmerkmal der «Benutzung eines Mobiltelefons» im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO erfüllt. Eine solche liege nicht nur vor, wenn das Gerät zum Telefonieren verwendet werde, sondern auch bei jeder anderen bestimmungsgemäßen Nutzung von Bedienfunktionen, etwa als Organisator oder als Internetzugang. Ob ein «Palm-Organizer» dann nicht als Mobiltelefon im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO anzusehen sei, wenn eine Mobilfunkkarte nicht in das Gerät eingeführt sei, hat das Gericht offen gelassen.

 

 

Mmmmmh, Nasebohren ist dann wohl auch nicht mehr zulässig! :o

 

Rolf

 

 


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Hmm, mein PDA hängt an der Frontscheibe und ich schaue mir laufend Daten in Form eines Naviprogramms während der Fahrt an....ich wusste nicht, daß ich das nicht darf :roll: .

Aber mal im Ernst, wenn der wirklich in seinem Palm während der Fahrt im Stadtverkehr von Mannheim geblättert hat, gehört ihm eine kalte Dusche. Das ist meine rein persönliche Meinung.

-----------------

Grüße

Stefan

 


Grüße

Stefan

 

 

Die Horizonte der Menschen sind verschieden.

Bei manchen ist das Sichtfeld so eingeengt, dass es sich auf einen einzigen Punkt beschränkt.

Den nennen sie dann Standpunkt.

 

 

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wie sieht es eigentlich mit funkgeräten aus?

darf man die wärend der Fahrt in der Hand halten?

Ich denke da z.B. an die PMR-/LPD- WalkieTalkies die zu Ausfahrten und Treffen doch recht belibt sind, aber auch an CB-Funkgeräte bzw. Amateurfunk, wo man ja nicht das ganze Gerät sondern nur ein Mikrofon in der Hand hält. Is das Verboten?

 

*ironiemodus an*

Wie sieht es aus wenn ich in meine Zigarette eine Handykarte einstecke? Is die dann auch verboten (was ich übrigends befürworten würde)? Oder was wenn ich die Karte in der Hosentasche hab? Bin ich dann verboten?

*ironiemodus aus*

-----------------

~~all in all it´s just another brick in the wall~~

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@steve:

ganz meine meinung!

 

ist doch wieder typisch deutsch, dass da tatsächlich wieder steuergelder dafür verschwendet werden müssen, damit sich gerichte mit der banalität herumschlagen, dass die bedienung eines beliebigen elektronischen gerätes genau so ablenkend ist wie die eines handys und deshalb verboten ist! am besten, streben wir jetzt noch ein verfahren an, um eine präzedenzfall zu schaffen, was ipods, tomtoms oder notebooks betrifft… :roll:

 

HALLO!!?? benutzt eigentlich noch jemand sein gehirn in diesem land??? :o

 

komme gerade aus athen, da sind die leute zwar chaotisch, benutzen aber einfach ihren gesunden menschenverstand. aber nein, in deutschland denkt man nicht, da fragt man nur, ob es irgendwo ein gestz gibt, das einen sachverhalt regelt. aber dann sich über die überregulierung beschweren. solange es so schwachköpfe wie den "42jährigen betroffenen" gibt, wird das nie was mit wieder an die spitze kommen im internationalen vergleich… :evil: :roll:

 

ps: nasebohren lenkt mich nicht ab, das geht ganz automatisch…

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von xordinary am 05.12.2006 um 11:40 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von xordinary am 05.12.2006 um 11:41 Uhr ]


beste grüße

xordinary

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Gegen die Nutzung eines PDA als Navi dürfte nichts sprechen. Nur wenn ich es während der Fahrt programmiere kann die Rennleitung böse werden. Das würde ja auch heftig ablenken.

 

 

Die Nutzung eines Funkgerätes (Handmicro) ist wohl wie die Nutzung eines Handys einzustufen. Da gibt es mit Sicherheit Probleme.

 

Aber es ist ja wirklich so, wenn man den Hörer am Ohr hat und in ein Gespräch vertieft ist, dann kann man dem Straßenverkehr nicht mehr so aufmerksam folgen.

 

Das kann sicher jeder nachvollziehen.

 

Gruß, Rolf

 

 


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Quote:

Am 05.12.2006 um 12:59 Uhr hat Triking geschrieben:
Das kann sicher jeder nachvollziehen.

 

DAS wäre schön! ich wunder mich vor allem darüber, dass auffällig viele fahrer von fahrzeugen weit jenseits der 75.000-euro-grenze offenbar kein geld mehr für eine freisprecheinrichtung übriggehabt haben… andererseits sind die damen und herren "erfolgreichen" anscheinend über so dinge wie gesetze, rücksicht und verantwortung erhaben…

 

(ich hör mich an wie so ein besch… ver.di-funktionär! dabei bin ich doch selber einer von den bösen! selbstständigen! :-D )


beste grüße

xordinary

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Das liegt wohl daran, dass die "Wichtigen" ihre Leasingwagen unbeschädigt abgeben müssen.

 

Da darf kein Loch im Innenraum sein, wo die Freisprecheinrichtung befestigt war.

 

Aber wenn die Bübchen dann EUR 40,00 ablatzen müssen und ein weiteres Pünktle ich FL bekommen, dann werden sie laut!

 

Rolf

 


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Benutzung eines Palm-Organizers im Straßenverkehr verboten

 

Wie gut das ich einen Pocket-PC habe und keinen Palm! :-D

-----------------

Sollte es jemals zu einer Kraftprobe zwischen Mensch und Mathematik kommen, so werden die Menschen gut daran tun, die Computer abzustellen.

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Quote:

Am 05.12.2006 um 11:35 Uhr hat madmatze geschrieben:
wie sieht es eigentlich mit funkgeräten aus?

darf man die wärend der Fahrt in der Hand halten?

Ich denke da z.B. an die PMR-/LPD- WalkieTalkies die zu Ausfahrten und Treffen doch recht belibt sind, aber auch an CB-Funkgeräte bzw. Amateurfunk, wo man ja nicht das ganze Gerät sondern nur ein Mikrofon in der Hand hält. Is das Verboten?

 

Da gab es mal ein Gerichtsurteil vor ein paar Jahren ... das ist erlaubt!


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nur warum? :o

 

 


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