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EvilRon

Rechtsfrage - Starfzettel wegen Falschparken

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Natürlich ist das festgehalten. Es geht bei dieser Masche auch eher darum, dass der andere vermeintliche Falschparker denkt, das Knöllchen sei für ihn bestimmt und schaut nicht nach, ob SEINE Nummer auf dem Strafzettel steht. Er erliegt dann diesem Irrtum und bezahlt brav.

 

Ich selbst hab schon seit Jahen keinen Strafzettel mehr bekommen, aber ich denke schon dass mir das auffallen würde, wenn da ein anderes Kennzeichen stehen würde.

Der Verdacht dass sich derjenige der mir das erzählt hat nur wichtig machen wollte liegt nahe, aber ich könnte mir schon vorstellen dass es solche Leute gibt.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von quattroporte am 31.10.2006 um 10:59 Uhr ]

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Achsooooo :roll: na da sieht das anders aus, allerdings haben wir bei uns fast nur noch Hinweise an der Scheibe ohne Betrag und ohne Aktenzeichen und somit weiß man weder was, wieviel oder wohin man überweisen soll!

 

Naja schönen Tag noch!

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Quote:

Am 31.10.2006 um 12:46 Uhr hat EvilRon geschrieben:
Allerdings haben wir bei uns fast nur noch Hinweise an der Scheibe ohne Betrag und ohne Aktenzeichen und somit weiß man weder was, wieviel oder wohin man überweisen soll!

Merke also: Wer einen leeren Zettel unter seinem Scheibenwischer findet - keinesfalls bezahlen! :lol:


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ist es eigentlich noch möglich, so wie früher mit briefmarken zu zahlen (galten oder gelten als zahlungsmittel), so hat man das knöllchen wenigstens von der steuer abgesetzt?

-----------------

sig.jpg

 


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