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dererno

ABE Ja oder Nein ????

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Braucht man dafür eine ABE??? :-? :-?

 

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Hallo,

sind die von in.pro ?

Wenn ja Brauchst du laut inpro internetseite Keine.In Pro Homepage

Soviel ich weiß braucht man keine ABE, wenn dort eine E Nummer drauf ist.

Viele Grüße

(S)max

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42 cdi

 

 


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Habe auch die schwarzen Blinker und habe den TÜV gefragt. Du brauchst auf jeden Fall eine ABE!!!

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...die Murmel!

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...dat Gemurmel und der Paul!!!

*...Pünktlich, eine halbe Stunde zu spät!*

 

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wenn die Teile ein E-Prüfzeichen haben, brauchst keinABE.. die von In-Pro haben eins ;-)

 

 


gruß Thomas

 

in der Dunkelheit, dou sicht`mer ned so weid, als wie beim Tacheslicht wou`mer weider sicht..

 

kugel4_.jpg

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Quote:

Am 23.05.2006 um 13:53 Uhr hat vs900 geschrieben:
wenn die Teile ein E-Prüfzeichen haben, brauchst keinABE.. die von In-Pro haben eins ;-)



 

Hoffentlich wissen das auch die Kollegen von der Rennstrecke!!! :roll:

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...die Murmel!

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...dat Gemurmel und der Paul!!!

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Dazu findest du hier was

 

und da

 

Hoffe die können dir helfen, aber mal ganz ehrlich, das sind doch eh alles so Halbwahrheiten.

 

Wer weiß denn schon ob man´s wirklich darf oder nicht, wenn nicht die Polizei........da fällt mir ein, ich kenn doch minnigens vier Polizisten.....die frag ich getz ma´.

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So, zwei Polizisten später weiß ich jetzt mehr.

Der eine kontrolliert LKW´S in Düsseldorf und der sagt man braucht eine ABE und zwar unabhängig ob E 1,2,3 oder was weiß ich da drauf steht!

 

Die andere Polizistin arbeitet in Köln und die sagt sie ist sich zu 99% auch sicher man braucht eine, auch wenn man ein E, 1, 2, 3 Prüfzeichen hat.

Sie fragt gleich nochmal ihren Freund (natürlich ist der auch Polizist :-D ) und in der ganzen Wache nach....

 

Na dann meld ich mich nochmal, wenn die ganze Wache jetzt sagt NÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖ, stimmt gar nicht, ansonsten siehste am besten schonmal zu das du irgendwo eine herbekommst.

 

......und vs900 am besten auch :-D

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Besten Dank an alle.

 

8-)

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    • Hallo,   für das Thema Räder und Reifen wird diese Tabelle von diversen Stellen (Stichprobe heute früh war ein kurzes Telefonat mit meinem Lieblingsprüfer) als der Stand der Technik angesehen und die hinterlegten Informationen entsprechend genutzt. Ein Dokument, dass den Stand der Technik beschreibt, hat nicht per se rechtliche Verbindlichkeit, eine Abweichung davon wird - zumindest wenn etwas schief gegangen ist - aber regelmäßig hinterfragt und muss begründet werden. Der Klassiker ist bei Abweichungen vom Stand der Technik z.B. die Zahlungsverweigerung von Versicherungen. Im Gerichtsverfahren orientieren sich dann Sachverständige und Richter gerne an exakt solchen Dokumenten, wobei natürlich immer gilt: Vor Gericht und auf hoher See...   Ich sehe diese Tabelle damit auch nicht als in Stein gemeißelt an, aber zumindest als eine sehr typische Orientierungshilfe z.B. für einen aaS. Die weiter oben formulierte Aussage "... macht sich strafbar..." ist damit aus meiner Sicht und solange sich der Sachverständige innerhalb der dokumentierten Werte bewegt für übertriebene Panikmache. Im konkreten Fall liegt aber die gewünschte Kombination beim beschriebenen Maximalwert und nicht im Bereich "ideale Breite", den ich für mich bevorzugt einhalten würde, daher wäre die Kombination der Reifen nicht meine Lieblingskombination. Wirtschaftlich betrachtet ist es wahrscheinlich günstiger, neue besser passende Reifen gemäß einer aufzutreibenden ABE zu kaufen und die gebrauchten Reifen weiter zu verkaufen oder zu verschenken statt die Kosten und das Risiko für eine Einzelabnahme und Eintragung in Kauf zu nehmen, bei denen das Ergebnis unsicher ist.   Grüße Marcus
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