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schaefca

Stellte Euch vor: Es verspricht Euch jemand Teile, Ihr zahlt, nichts kommt...

Empfohlene Beiträge

Quote:

Am 02.06.2007 um 06:25 Uhr hat smartteileverkauf geschrieben:
wuscherl wurstel oder wuschl wie auch immer

und die paar kröten die du draufbezahlt hast bekommst du auch noch ich nehme sie mit oder ohne lack

dieser vorschlag kam vom wurstel nie

hoffe das stellt alle zufrieden und solche die nicht wissen um was es geht sollten sich bitte raushalten lg klaus

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartteileverkauf am 02.06.2007 um 06:26 Uhr ]


 

Ob Dir das jetzt passt oder nicht, ist mir hinten so vorne wie hoch, aber wenn ich Deine Ergüsse so lese, frage ich mich, was das soll.

Für einen Verkäufer sind das ganz schön harsche Töne, die Du da anschlägst.

Da der Umgangston miteinander, vor allem in einem Forum, Charaktersache ist, kann sich ja jetzt jeder hier seinen Teil denken.

Wenn eine solche Antwort jemanden zufrieden stellt, dann höchstens in der Erkenntnis und Konsequenz, nie etwas mit Dir zu tun haben zu wollen!!!

 

 

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 02.06.2007 um 13:16 Uhr ]

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Jetzt mal schaun, ob aus dem Angebot der Rücknahme es was wird.

:(


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Es ist immer das Gleiche: Hinhalten, hinhalten, hinhalten und immer wieder neue Ausreden und Sprüche ... allerdings müssen sich die Käufer auch Gedanken machen, denn wer schmeißt schon ungeprüft Fremden Geld in den Rachen.

Gespannt bin ich, was denn das Finanzamt zu diesen Schwarzgeschäften sagt ... oder sollte das Gewerbe doch nicht angemeldet sein? :o

smarthai

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Also ganz kurz,

Das Angebot der Ruecknahme vom Klaus bezieht sich AUSSCHLIEßLICH NUR AUF ALLE TEILE.

D.h. dass ich alle gelackten Teile mitzurückgeben muesste.

:-x :-x :-x :-x :-x :-x :-x :-x :-x


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Haste denn keinen Verkehrsrechtschutz? Ansonsten erklärt selbst der unfähigste Anwalt solchen Einzellern rasch wo der Hase (wirklich) lang läuft! ;-)

 

 


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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:lol: :lol: :lol:

*lach*

Nun meine Freundin studiert leider noch Jura, aber vllt kann die sich mal beim Prof oder so schlau machen.

Sonst halt der Anwalt meines Vaters.

;-)

 


wuschl1.gif

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Ein derartiges Posting ist mir von einem Verkäufer noch nie untergekommen...

 

Ich weis zwar nicht, um was es geht, aber wie kann man einen Kunden, der eindeutig "Wuschl" heisst mit wuscherl wurstel oder wuschl wie auch immer anreden?

 

In so einem Fall brauch ich nicht zu wissen "um was es geht", wenn jemand (warum auch immer) in einem öffentlichen Forum sowas schreibt stellt er sich damit selber ganz weit ins Abseits.

 

 

 

Quote:

Am 02.06.2007 um 06:25 Uhr hat smartteileverkauf geschrieben:
wuscherl wurstel oder wuschl wie auch immer

kein problem bring die teile zurück und wir machen eine rückabwicklung nach einem halben jahr oder ist es ein jahr kein problem

ich habe den teil den du mir dafür gegegen hast noch

und die paar kröten die du draufbezahlt hast bekommst du auch noch ich nehme sie mit oder ohne lack

dieser vorschlag kam vom wurstel nie

hoffe das stellt alle zufrieden und solche die nicht wissen um was es geht sollten sich bitte raushalten lg klaus





[ Diese Nachricht wurde editiert von smartteileverkauf am 02.06.2007 um 06:26 Uhr ]


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ICH SCHREIB JETZT MAL GROß, DAMIT DAS JEDER LIEST.

 

GEHT DAS RISIKO MIT GELD ÜBERWEISEN DOCH EINFACH NICHT EIN.

ICH WÜRDE NIEMALS JEMANDEM >50 EURO ÜBERWEISEN DEN ICH NICHT KENNE.

 

MEINE FELGEN (DANKE WUSCHL NOCHMAL!!!) HAB ICH PER ILOXX BEZAHLT. TREUHANDSERVICE LOHNT SICH DANN EINFACH.

 

600 EURONEN ÜBER DIE KOSTEN VERTRETBARE 12,50 EURO.

 

SO HAT MAN KEINEN ÄRGER 8-) 8-) 8-)

 

-----------------

Der Rumrömerer

 

0255E.jpg

 

 

Alle Autos dieser Welt hintereinander geparkt, würden eine weltumspannende Kette ergeben.

 

Trotzdem gäbe es dann immer noch einen Idioten, der da noch zum Überholen ansetzen würde.

 

 

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von SNOWWHITE am 03.06.2007 um 20:44 Uhr ]

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Hallo,

Das ganze hat nichts mit Verkehrrechtschutz zu tun.

Es geht um einen ganz normalen Verkauf/Kauf und nicht um Verkehr.

 


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Quote:

Am 04.06.2007 um 11:43 Uhr hat Sideshow geschrieben:
Hallo,

Das ganze hat nichts mit Verkehrrechtschutz zu tun.

Es geht um einen ganz normalen Verkauf/Kauf und nicht um Verkehr.


 

Na klar doch! Am besten erst nachdenken, dann schreiben. Verkehrsrechtsschutz beinhaltet in aller Regel auch den Steuer-, Straf-, Führerschein- sowie den Vertragsrechtschutz, je nach Vereinbarung, ein oder mehrere motorbetriebene Fahrzeuge betreffend. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt den Versicherten in der Position als Halter, Eigentümer, Fahrer und Insasse eines Fahrzeugs. Auch als Fußgänger ist der Versicherte geschützt.

 

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung hilft bei der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen, verteidigt in Strafverfahren, bei Führerschein-, Kfz-Steuer- und Kfz-Vertragsstreitigkeiten. Als Kfz-Vertragsstreitigkeit gilt insoweit auch der Kauf von Zubehör oder Ersatzteilen.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 04.06.2007 um 12:09 Uhr ]


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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@Mike,

du ich habe die Teile von meinen Eltern ja beim abholen bezahlen lassen.

:(


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Also Kauf per Forum ist wie nen normaler Kauf zu beachten, also ein kaufvertrag. dabei hat man Rechte. Das BGB sagt dazu:

 

§ 437 BGB

Rechte des Käufers bei Mängeln

 

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

 

 

§ 323

Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung

 

(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

 

(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn

1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,

2. der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder

3. besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.

 

(3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.

 

(4) Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.

 

(5) Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

 

(6) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist.

 

 

 

-----------------

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Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

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So alt wie das Thema inzwischen schon ist, hätteste auch gleich die Verjährungsfristen zitieren sollen. :-D

 

 


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Also wenn hier einer auf Bescheisstour ist, kann das Thema nicht lange genug oben gehalten werden!

 

 


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

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Quote:

Am 01.12.2007 um 12:44 Uhr hat CDIler geschrieben:
Also wenn hier einer auf Bescheisstour ist, kann das Thema nicht lange genug oben gehalten werden!



 

Naja wenn ihr ganz sicher gehen wollt, dann wickelt den kauf über OBaz ab und ihr habt Ruhe.


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Lese diesen Thread zum ersten Mal und wollte vor gut 2 Monaten schon mal was bei Klaus kaufen. Hmmm ... ich glaube ich lass es lieber.

 

 

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