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bredie

Garantieverlängerung wertlos; das ist passiert

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Danke für eure Tips. Habe heute mit 3 anderen SCs telefoniert. Jedes SC sieht die Notwendigkeit alle drei Injektoren zu tauschen anders. Das geht von unbedingt alle bis zu wir tauschen nur Einen. Andere wiederum erklären dem Kunden, dass der Tausch nur eines Injektors ein gewisses Risiko für den Motor beinhaltet und tauschen dann auch nur einen, wenn der Kunde das wünscht. Es ist aber mehr als dreist ohne Rücksprache mit dem Kunden alle drei zu tauschen. Es kommt aber jetzt etwas Bewegung in Sachen Versicherung. Die scheinen doch jetzt die Kosten übernehmen zu wollen.

 

Gruß

 

bredie

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hey, Stahlratte

Laut meiner Bank, ist es doch möglich, nur so am Rande.

 

@bredie

 

Halt uns auf dem laufenden!!!!!!!!!!!! :-D

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Dann hat dir deine Bank ne falsche Auskunft gegeben. Das ist nicht möglich. Du kannst nur Lastschriften zurückgeben. Keine Überweisungen. Grund: Bei ner Lastschrift kann ja beisp. ein Versehen vorliegen...bei ner Überweisung wird davon ausgegangen, dass du das Geld überweisen wolltest...

 

Noch mal zum Sachverhalt:

 

Alle Ratschläge, das Auto rückrüsten zu lassen, könnt Ihr Euch sparen...wie im Thread erwähnt ist die Dame auf Ihren Smart angewiesen...also nix mit rückrüsten.

-----------------

spritmonitor.de

 

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Das SC hätte die Arbeiten ohne Auftrag nicht ausführen dürfen.

Die ausgeführten Arbeiten halte ich für richtig. Bei meinem 300D (5-Zylinder) wurden damals auch ALLE Düsen getauscht als eine oder zwei defekt waren. Das hat allerdings 550DM gekostet (Mitte der Neunziger), wie die bei drei Düsen auf 1300€ kommen, das ist eine Unverschämtheit!

Positiv: Die Reparatur wurde noch am selben Tag vorgenommen, das gibt's nur ganz selten im SC.

Schön, dass seitens der Versicherung Bewegung in die Sache kommt. Die muss nämlich die komplette Reparatur bezahlen, da sie technisch notwendig war.

Drücke die Daumen dass alles gut geht!

 

 

Gruß

Thomas

-----------------

smart - Nur für Verrückte - Eintritt kostet den Verstand - Nicht für jedermann !

(teilw. Hermann Hesse)

 

spritmonitor.deBenziner, 698ccm

 

rms2.gif

 

 

 


smart - Nur für Verrückte - Eintritt kostet den Verstand - Nicht für jedermann ! (teilw. Hermann Hesse)

spritmonitor.deBenziner, 698ccmrms2.gif

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Naja, nen vorsintflutlichen 300er Benz mit nem smart-Motor zu vergleichen is schon etwas weit her geholt .... Mal von der allgemeinen Preissteigerung in 10 Jahren abgesehen, ist das Wechseln der Einspritzdüsen heute etwas schwieriger (Motor verwinkelt, zugebaut, die Railleitung sitzt drüber...) und ich schätz auch mal die Qualität der Düsen wird ne andere sein, weil sie auch ganz anderen Drücken standhalten muss als damals bei dem Allesbrenner....

 

P.S. Opa hat n ganzes neues Auto für 1000 Mark gekriegt ;-) , will sagen: So kann und konnte man noch nie rechnen.

Vergleichs lieber mit dem %-Satz deines Nettoeinkommens, was sowas kostet, schätze mal, dann stehste heute sehr viel besser da als damals :)

 

-----------------

 

 

DER BÖSE icon24_supergrin_ani.gif

sig.jpg

 

 

Das ist ja der ganze Jammer - Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel.

(Helmut Schmidt)

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Udo_B am 27.12.2005 um 12:33 Uhr ]

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Ja klar, solche Vergleiche hinken immer ein wenig.

Aber: Hier handelt es sich um eine VERFÜNFFACHUNG(!) des Preises. Die Teuerungsrate der letzten 10 Jahre dürfte da doch gewaltig drunter liegen. Hinzu kommt noch dass zu dem Preis 5 Düsen gewechselt wurden, in einer Mercedes-Werkstatt.

Und was das Netto-Einkommen angeht: wenn sich Deins in den letzten 10 Jahren verfünffacht hat, meinen Glückwunsch!

Meins ist noch nicht mal um 10% gestiegen, mit Teuerungsrate habe ich heute Netto weniger als damals und das dürfte den meisten Arbeitnehmern so gegangen sein.

Aber ich glaube, wir schweifen hier ein wenig ab.......

 

 

Gruß

Thomas


smart - Nur für Verrückte - Eintritt kostet den Verstand - Nicht für jedermann ! (teilw. Hermann Hesse)

spritmonitor.deBenziner, 698ccmrms2.gif

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Quote:

Am 27.12.2005 um 15:17 Uhr hat ServoWaiting geschrieben:
Ja klar, solche Vergleiche hinken immer ein wenig.

Aber: Hier handelt es sich um eine VERFÜNFFACHUNG(!) des Preises. Die Teuerungsrate der letzten 10 Jahre dürfte da doch gewaltig drunter liegen. Hinzu kommt noch dass zu dem Preis 5 Düsen gewechselt wurden, in einer Mercedes-Werkstatt.

Und was das Netto-Einkommen angeht: wenn sich Deins in den letzten 10 Jahren verfünffacht hat, meinen Glückwunsch!

Meins ist noch nicht mal um 10% gestiegen, mit Teuerungsrate habe ich heute Netto weniger als damals und das dürfte den meisten Arbeitnehmern so gegangen sein.

Aber ich glaube, wir schweifen hier ein wenig ab.......





Gruß

Thomas



 

Richtig, abgeschwiffen!! :)

Der Porsche-Diesel-Trecker oder ein Smart-Dieselchen haben sehr wohl das gleiche Diesel-Einspritzprinzip.

Hier haben sich nur Feinheiten gaendert und Einspritzduesen bleiben Einspritzduesen.

Wie heute ein Werkstattmeister meinte:

Beim A haben wir 6,5Stunden gebraucht um die Lichtmaschine zu tauschen!

(Enge Motorraeume muessen mitberechnet werden- da die Montage laenger braucht, da hat Udo vollkommen Recht, feiner und hochfester ist der Kram auch geworden.)

 

Im Falle der OP wuerde ich tippen- ich hoffe sie teilt uns das Ergebnis mit, damit man sich zeitig um den Sinn oder Unsinn einer Garantieverlaengerung gedanken machen kann-

dass die Versicherung die Zeche zahlen muss. Die Reparatur fand im Rahmen des Noetigen statt.

(Ob wir als Kunden das tatsaechlich ermessen koennen oder nicht- entscheidend ist das Urteil der Werkstatt)

 

 


plaetzchenwolf im "Exil"

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Quote:

Am 27.12.2005 um 15:27 Uhr hat plaetzchen-wolf geschrieben:

Der Porsche-Diesel-Trecker oder ein Smart-Dieselchen haben sehr wohl das gleiche Diesel-Einspritzprinzip.

Hier haben sich nur Feinheiten gaendert und Einspritzduesen bleiben Einspritzduesen.

 

Bullshit!

 

Sorry, aber ein CR System ist technisch etwas anderes als ein System mit Verteilerpumpe, besonders was die Belastung der Einspritzdüsen angeht.

 

Ich würde es so sehen: Erstmal dumm gelaufen, dass ohne Rückfrage alles getauscht wurde aber nun sind die Injektoren halt mal drin, was sicher kein Fehler bei 100.000km ist, auch wenn bei modernen Systemen z.B. die Einspritzmenge abgeglichen wird (weiss aber nicht ob der Smart CDI das schon kann). Ich würde daher eine Drittelung anstreben: 1/3 Versicherung (hätte ja eh gezahlt), 1/3 SC (werden die machen wenn Sie ansonsten größeren Ärger befürchten) und 1/3 Deine Freundin. Weil wenn das Ende eines größeren Streites ist, dass alles wieder rückgebaut wird und dann ein anderer Injektor seinen Geist aufgibt (nicht unwahrscheinlich) kommt es eher noch teurer und die Garantie ist ja jetzt eh schon fast abgelaufen.

 

Viele Grüße

Michael

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Ich denke auch, die von Michael vorgeschlagene Lösung ist die Beste. Rückbau? Es stand doch kein Name auf den Einspritzdüsen. Wer weis, was die Werkstatt da zurückbaut. Ich finde den Rückbauansatz jedenfalls ziemlich blauäugig.

 

Viele Grüße,

Addi


Gruß

 

Addi

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Also ich denke mal die Versicherung zahlt nicht weil das SC vor der Reparatur sich nicht bei der Versicherung gemeldet hat und denen telefonisch bzw. nachher schriftlich die zu erwartenden Kosten mitgeteilt hat. Wäre dieses geschehen hätte die Versicherung dem SC eine Schadensnummer zugeteilt und die Sache wäre ohne Probleme über die Bühne gegangen

-----------------

timobanner.jpg

    spritmonitor.de ICQ-Nummer: 290-210-058 online?icq=290210058&img=2

 

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Man kann eine Überweisung zurückholen. Es kann ja auch mal sein, das man sich bei der Angabe der Kontonummer verschrieben hat und jemand anderes den Betrag unrechtmäßig erhalten hat.

 

 


329.png

Spritmonitor.de

3,8 Liter. Ich frag mich wie lang noch. :D

seit 10.6. auf 65 PS getunt.

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Wenn überhaupt ist eine Überweisung nur mit dem Einverständnis des Empfängers rückgängig zu machen, ohne dessen ok geht gar nichts; im Gegensatz zu einer Lastschrift, die kannst Du ohne Angaben von Gründen stornieren.

Wenn Du Dich bei der Kontonummer verschrieben hast, muß dies beim Zahlungseingang bei der Zielbank auffallen, weil dort die Kontonummer mit dem Kontoinhaber verglichen wird. Wenn dies nicht übereinstimmt, aufgrund eines Zahlendrehers o.ä., landet das geld auf einem fehlerkonto und die Bank muß prüfen, welche Differenz besteht.

Also nix is mit einfach Geld zurück holen in diesem Fall!!!

 

Evelyn


Nur Offen lässt hoffen!

 

Evile

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Hab es mir heute noch einmal von meiner Bank verbindlich bestätigen lassen:

Eine Überweisung kann nicht rückgängig gemacht werden!

Grund ist der, daß Du mit der Überweisung die Schuld der Summe anerkennst, indem Du sie überweist, also die Zahlung von Dir ausgelöst wird.

Anders sieht es bei einer Abbuchung von Deinem Konto aus, hier bist ja Du nicht der auslösende, sondern der, der Dein Konto belastet, wobei die Bank nicht im Einzelfall überprüfen kann, ob diese Belastung rechtmässig ist. Deshalb ist sie auch verpflichtet, bei einem Widerspruch von Dir diese Belastung sofort rückgängig zu machen, wobei Du wiederum für die Folgen dieses Widerspruchs haften musst, die dadurch entstehen. z.B. Mahngebühren, Keine Deckung bei Versicherungsprämien etc.

 

Wie schon oben geschrieben ist bei einer Überweisung die Sicherheit dadurch eingebaut, daß beim Zahlungseingang bei der Empfängerbank die Kontonummer mit dem Name des Empfängers verglichen wird und bei Differenzen die Bank verpflichtet ist, beim Absender nachzufragen.

Wobei auch hier bei einem Zahlendreher und der daraus resultierenden Zeitverzögerung Du als auslösender Faktor die Nachteile dieser Verzögerung tragen musst.

 

Evelyn

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Evelyn am 29.12.2005 um 19:17 Uhr ]


Nur Offen lässt hoffen!

 

Evile

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Hihoooo,

 

man stelle sich nur mal ebay vor, wenn Überweisungen rückgebucht werden könnten..... :-D

 

Eine Überwesiung kann nur während der noch offenen Buchung storniert werden...

 

Und da wir schon dabei sind: soweit ich weiß, werden ONLINE-Überweisungen NICHT von den Banken auf Ihre Richtigkeit geprüft. Also aufpassen beim Tippen...

 

 

-----------------

Grüße aus dem smarten Berlin

Stahlratte & sein BOO

B-OO 678

 


Grüße aus dem smarten Berlin

STAHLRATTE

42 Brabus Xclusive

signatur3qb3.jpg

 

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Hi HI.....

 

...habe momentan einen änlichen Fall. Wenn du den Wagen zuhause hast,

dann schreibe einen Brief an die Garantieversicherung.

Es ist eine gängige MAsche der Versicherungen erstmal alles abzustreiten. Da DU den Auftrag nicht gegeben hast bist du eh aus der Schlinge. Hast du einen unterschriebenen Werkstattauftrag? Wenn icht dann lehn dich zurück.

Dann muss dir erstmal das Smartcenter nachweisen, das du den Auftrag erteilt hast. Außerdem müsste dann ja die Versicherung an der Glaubwürdigkeit des örtlichen Smartcenters zweifeln.

 

 

Bist du Rechtschutzversichert? Dann Anwalt einschalten!

 

Ich bin jetzt in meiner dritten Instanz. Habe in 2 OMnaten einen Termin beim Oberlandesgericht HAmm.

Mal sehen ob die Versicherung jetzt zahlen muss......abwarten.....


DSC00651.JPG

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Die Versicherung hat zwischenzeitlich die Kosten gem. Versicherungsvertrag anteilig übernommen. Die Geschichte ist aber noch nicht zu Ende. Der smart sprang in den letzten Tagen nur sehr schlecht an. Heute morgen ging nichts mehr. Der ganze Motor ist voller Diesel. Der Wagen wurde heute morgen ins SC geschleppt.

 

 

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na das ist ja mal eine geschichte!!!

 

also als erstes ist zu sagen das auch beim smart die einspritzdüsen geprüft werden.

also enfach sagen die sind putt geht ja nun wirklich nicht.

 

dann, man kann echt nicht nen 300D mit nem smart vergleichen. die einspritzdüse des 300D gibts ja bei "Gardena" :lol: :lol: EINE PLD und eine CR-einspritzung sind nun mal grundverschieden.

 

und die überweisung kann nur zurückgefordert werden, wie schon gesagt wurde erfolg nur dann wenn der empfänger dem dann zustimmt.

 

als abschluß würde ich sagen, keinen kopf machen und zum anwalt gehen.


bubismartklein.JPG

 

rskurz7if.png

 

online.gif?icq=191048097&img=8"

 

 

 

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Hallo,

 

hab mir die Geschichte mal durchgelesen. Als Jurist (kein Anwalt, da ich bei einer Behörde arbeite) kann ich dir zwar sagen, daß die Werkstatt ohne Auftrag die Sachen nicht hätte reparieren dürfen, allerdings denke ich hast du auch nicht so tolle Karten bei einem Rechtsstreit. Es würde auf einen Vergleich hinauslaufen denke ich. Auf jeden fall würd ich mal zum Anwalt gehen, dann sind die vom SC mit Sicherheit schonmal kulanter. Hab ich auch so gemacht. Es kommt auch drauf an ob das BGB einschlägig sein kann.

 

Zur Lastschrift: Es ist eingeschränkt richtig, daß eine Lastschrift nicht zurückgebucht werden kann. Allerdings sollte es zu einem Verlgleich kommen oder der Rechtsstreit gewonnen werden, dann ist das möglich..

 

Ist schon ne blöde Sache, mir ist aber auch Schleierhaft warum der Betrag überwiesen wurde...

 

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Das Problem wer zahlt und wieviel steht ja nicht mehr zur Diskussion. Hatte oben ja schon gepostet, dass die Versicherung nun doch die Reperaturkosten zahlt. Das Blöde ist nur, dass der smart schon wieder in der Werkstatt steht.

 

 

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