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Lilly_cat

Verdeck kaputt ?! Kosten von Euro 3.000 !!!

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Hallo,

habe heute die schlechte Nachricht von meinem SC bekommen, daß mein Verdeck, da ein Schalter hinten rechts im Verdeck selbst kaputt ist, komplett ersetzt werden muss. Der Schalter läßt sich leider nicht selbst einfach nur austauschen, sondern ich muß gleich das ganze Verdeck neu kaufen. Kosten hierfür sollen sich auf Euro 3.000 belaufen.

 

Das kann ja wohl nicht wahr sein ! Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht ?

 

Mercedes hat bereits den Kulanzantrag, den mein SC gestellt hat, abgelehnt.

 

Bin für jedes Feedback sehr dankbar.

Viele Grüsse,

eine seit heute unglückliche Smart-Fahrerin

 


Lilly

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Schau mal hier! oder wende dich an Micke der kann dir bestimmt kostengünstiger weiterhelfen.

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spritmonitor.de 369ba337dd.jpg

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Hallo unglückliche Smart Fahrerin,

 

schau mal in Deine PN.

 

Evelyn


Nur Offen lässt hoffen!

 

Evile

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Krass!!

 

Eindeutig Fehldiognose.

Schalter defekt? (Microschaltersyndrom)

Folgendes ist doch,ein Schalter ist mit einem abgebrochenem Teil des Antriebskabel belegt,dann zeigt das Diagnosegerät an:Microschalter.

 

Der Schalter geht übrigens nie kaputt.

 

Die Anzeige ist eindeutig verkehrt gedeutet.

Bei dir ist bestimmt nur ein Antriebskabel defekt und das kostet im Satz mit Übergrossem Ritzel 79.-Euro. plus Einbau natürlich.

 

 

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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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