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Nieheltz

Steuerbefreiung cdi: Infos von Rondell

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Hallo!

Nach dem ganzen Hickhack um die Rondell-Felge auf cdi (Reifenkombination, Steuerbefreiung) habe ich mich einfach mal direkt an Rondell gewendet. Hier die Antwort:

"Sie können am Smart CDI überhaupt keine andere Bereifung fahren, ohne dabei die Steuerbefreiung zu verlieren.

Die original und speziell für den 3.0 Smart entwickelte Bereifung ist technischer Bestandteil des ganzen Verbrauchs-wertes. Das Fahrzeug wurde auch beim KBA so homologiert.

Unsere Räder gibt’s in 6x15 vo mit 6.5x15 hi. Bereifung ist 175/55R15, 195/45R15 oder 195/50R15 jeweils

ringsum. Mischbereifung 175vo mit 195 hi geht nicht da es von Conti keine Freigabe dazu gibt.

Mit freundlichen Grüßen, Marcel Valdez"

 


NIEHELTZ >>> formerly known als nbruech

Zwei Fast Vier You!

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Hallo nbruech,

dann hat MCC wohl "vergessen" beim CDI eine Reifenbindung in den KFZ-Brief einzutragen und Rondell hat "vergessen" im Teilegutachten nach § 19 Abs. 3 StVZO eine Umschlüsselung für den CDI vorzusehen.

Da der Normverbrauch von 3,4 L/100 km ohne rechten Außenspiegel und ohne Verwendung der Klimaanlage erzielt wurde, müsste die Steuerbefreiung auch automatisch erlöschen, wenn beides mitverkauft wird. Ganz abgesehen von leistungshungrigen Stereoanlagen oder gar eine Standheizung, bei der die Steuerbefreiung ebenfalls gleich erlöschen müsste oder ????

Bei der Mischbereifung (175 VA und 195 HA) wundert mich nur, dass der TÜV mir (und anderen) das so abgenommen hat und SW verschiedene Felgen ebenfalls mit der Mischbereifung verkauft.

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Smarter Gruss

Burkhard

RA-J3333


Smarter Gruss

Burkhard

RA-J3333

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Hallo nbruech,

es gibt einen "kleinen" Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Zur Praxis kann ich folgendes beitragen:

Ich fahre 195er Erko, ohne Auflagen in eine Anbauabnahme nach §19 Abs.3 StVZO eingetragen, ein Eintrag in den Fahrzeugschein/brief muß erst bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Papieren (also wenn ich den Smart verkaufe oder umziehe) ergänzt werden... und zwar genau so wie in der Anbauabnahme!

Desweiteren habe heute getankt mit einem Verbrauch von: 3,07 l/100 km (seit dem ich die Felgen drauf habe immer unter 3,6 l/100 km). Klar hängt der Verbrauch sehr stark vom Fahrstil und Strecke ab, aber mein Verbrauch ist "fahrstielbereinigt" bei den 195er Reifen kein bisschen höher als bei den Serienwinterreifen. Somit müsste der Smart mit den Winterreifen ebenfalls die Steuerbefreiung verlieren.

Die gleiche Info, die du von Rondell bekommen hast, habe ich auch auf Nachfrage bei meinem Smart-Center erhalten. Ich denke, daß Rondell sich diesbezüglich auch bei einem SC Informiert hat und die vieleicht richtige oder falsche Aussage, oder vieleicht nur auf die Brabusfelgen bezogene richtige Aussage oder nur auf den Benziner nicht auf den Diesel bezogene falsche Aussagegegegegegeeee... phü jetzt isch mer ssssschindelig ....

Also was hab ich falsch gemacht? Hinterziehe ich Steuern?

Ich kann dir Breitreifen nur empfehlen, vorallem aus Sicherheitsgründen (Bremsweg etc.). Und was solls mit der Steuerbefreiung. Kauf dir Felgen bei denen NICHTS über Umschlüsselung des CDI's drinn steht und laß dir vom Tüv (nicht bei einem SC!!) eine Anbauabnahme nach §19... erstellen. Damit gibts kaum Probleme auch nicht beim CDI. Ich kenne mindestens 4-5 Fälle bei denen es so in diesem Frühjahr/Sommer geklappt hat.

Gruß Stefan

PS.: Die Anbauabnahme von Burkhards CDI findest du hier: http://www.smart-forum.de/ubb/Forum5/HTML/000288.html

[Diese Nachricht wurde von Zims am 11. Juni 2001 editiert.]


Gruß Stefan ...

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@Zims,

danke für Deine Bestätigung. Du hast ja trotz Breitreifen einen beneidenswerten Verbrauch. Da muss ich mich mit meinem CDI ranhalten.

Ich bin ´mal gespannt, wie lange sich das Thema "CDI und Steuerbefreiung" noch in der Diskussion hält ;-)

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Smarter Gruss

Burkhard

RA-J3333


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Burkhard

RA-J3333

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Hallo Burkhard

es ist doch ganz einfach... frei nach der Bibel:

gebt dem TÜV was des TÜV's ist

Ganz einfach... oder... die Leute von TÜV haben einen bestimmten Handlungsspielraum, den sie jedoch ungern nutzen da dies Probleme hinter sich her ziehen kann.

Sie müssen sich immer nach den Gutachten und Vorschriften halten, diese sind zumindest für den Tüv wichtiger als die Naturgesetzte oder gesunder Menschenverstand.

Beispiel:

Gibt es ein Gutachten, bei dem der alte VW-Käfer mit kleineren Vorderrädern als 3l Auto eingestuft wird, weil er laut Gutachten wegen den kleineren Rädern vorne immer bergab rollt dann ist das so ...

Gruß Stefan

[Diese Nachricht wurde von Zims am 12. Juni 2001 editiert.]


Gruß Stefan ...

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