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Foppel

Ab wann gilt die Preiserhöhung?

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Hallo Zusammen,

 

habe eine rechtliche Frage:

 

Bei Smart steht ja zum 31.1.05 eine Preiserhöhung an.

 

Gilt diese Preiserhöhung dann für PKW, die im Januar produziert wurden, aber erst im Februar ausgeliefert werden?

 

Oder ist das Produktionsdatum entscheidend?

 

Danke!

 

 


Smart 451 Weiß, Passion

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Ich denke mal... ;-)

bei der Bestellung schließt man einen Kaufvertrag ab, zu einem, darin festgehaltenen, Kaufpreis!

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Quote:

Am 01.02.2005 um 00:43 Uhr hat hase3 geschrieben:
Ich denke mal... ;-)

bei der Bestellung schließt man einen Kaufvertrag ab, zu einem, darin festgehaltenen, Kaufpreis!



 

trotz blödem nick (:roll:) stimm ich dir zu


userbar413669su2.gif

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klar ihr Hasi's. Das der Kaufpreis in Vetrag festgelegt ist, ist schon klar. Aber welcher Preis zu Grunde gelegt wird, dürfte in der Praxis vom Lieferdatum abhängen.

Zusätzlich dürfte irgendwo im Kleingedruckten (unter § 78.654a) bestimmt noch eine Preisgleitklausel eingebaut seit, die dem sC bei plötzlich und unerwarteten Preissteigerungen eine Anpassung erlaubt.

 

schmatz! :-D

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Hallo Leutz,

 

i.d.R. steht im Vertrag,dass der Preis am Tage der Lieferung gültig ist,es sei denn, das ist explizit ausgeschlossen worden.

-----------------

Cabrio fahrn is als wennze träums,

 

so isset

 

Sir S.

 

Member of S-F-N.de

 


Cabrio fahrn is als wennze träums,

 

so isset

 

Sir S.

 

Member of S-F-N.de

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aha... eine plötzliche und unerwartete Preissteigerung, die allen vorher bekannt ist... nicht schlecht !!

 

Man sollte sich Verträge grundsätzlich vorher genau durchlesen und entsprechende Preisanpassungspassagen herausstreichen und dann gilt nämlich nicht Preis am Tag der Lieferung, sondern der Preis der vertraglich vereinbart ist und zwar so lange, bis der Wagen ausgeliefert wird...

 

Greetz

Franky


Übernachten in Hamburg www.krohn-pension.de

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der preis der in der kaufbestätigung steht gilt (zeitlich begrenzt auf 3 oder 4 monate)

 

 


FORTWO PURE 37kW

 

spritmonitor.de

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Mir wurde im November gesagt, es können zur Zeit keine Bestellungen angenommen werden, weil das Computersystem von Smart umgestellt wird. Als es dann wieder ging stand plötzlich die Preiserhöhung im Raum, zum 1. Februar.

 

Jetzt steht im Vertrag "vorbehaltlich einer Preiserhöhung"

Der Smart ist aber im Januar gebaut und hat deswegen z.B. den Korrosionsschutz der Bremsbeläge nicht...

 

Da der Wagen aber jetzt im Februar erst ausgeliefert wird, werden die wohl die Preiserhöhung draufschlagen...

 

Na Toll! :-x


Smart 451 Weiß, Passion

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dann würde ich dir empfehlen, die verbesserungen auch einzufordern, denn die sollen ja gerade durch die preiserhöhungen abgedeckt werden.

und beim nächsten mal den passus ohne viel worte einfach kurz vor der unterschrift durchstreichen...


Übernachten in Hamburg www.krohn-pension.de

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    • Also wenn die Diskussion ist, Japaner oder Smart, dann ists einfach. Immer Japs, niemals Ärger. Aber es gibt ja Gründe, warum man sich einen 20 Jahre alten Smart antut und dran festhält selbst wenn er sich unterm Hintern restlos auflöst wie meiner.   Falls doch Smart der große Wunsch und eben nicht egal was man fährt: Ich würde es drauf ankommen lassen, aber dann lieber noch WENIGER Geld ausgeben. Und mir einen 1,5k Rat Smart mit noch gut TÜV -egal wie der zustande kam- kaufen und den runterreiten bis zur nächsten HU ohne auch nur einen Cent zu investieren wenns nicht zwingend nötig ist. Und wenn ich liegenbleibe weil doch Reinfall, na dann eben verschenken und doch nen Japs holen.   Danach weiß ich, ob ich Smartfan bleibe und mir einen richtig guten hole, oder doch mit nem Toyota glücklicher werde.   Und man kann auch Glück haben - meinen nun grad eben aufgegebenen 42 CDI hab ich für 850 geholt von einem der einfach nur die Garage frei von Tochter altem Auto haben wollte, und hab den nun über 4 Jahre gefahren bis zum finalen Schaden. geht schon.
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