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Und der rast ihm hinterher!!!!

 

funfire-de-1070373664-98.jpg


Take care of you!

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Und der gleich hinter her!!!

 

funfire-de-1069719151-91.jpg


Take care of you!

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Die letzten beiden fahren aber nicht in die Presse sondern:

schlachthaus.png


Liebe Grüße

 

Susanne

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Da kommen die Tiere somit nicht mehr an!Tierfriedhof.jpg

 

 


Take care of you!

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und so endet es dann:

 

11303.jpg


Take care of you!

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Mhhhhh? Deluxe Size.. Die muss dann ja wohl hierher kommen:

 

Kacke.jpg

 

 

:-D :-D :-D


spritmonitor.de

 

benms42_2.jpg

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Und Bürste benutzen: :-D :-D :-D

 

 

klobuerste.jpg


Take care of you!

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Falls es mal ein bisschen mehr ist, dann kann der helfen:

 

sauger.jpg


Take care of you!

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Damit der Mist auch schön wächst!!!

 

GetreideFeld.jpg


Take care of you!

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außerirdisch? - SICHER!

haarfarben? - nicht von diesem planeten...

körperschmuck? - sicher auch nicht...

 

keith088.jpg

keith051.jpg

keith064.jpg

 

...und grün isser auch noch, der keith! :-P

 

prodigy980507.gif

 

-----------------

CU 'N Hell diablo.gif

The Devil's Advocate

smart-in-forumslogo.gif

Home of the biggest Forums-User Gallery! schmutzig.gif

 

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    • Moin, sehr geehrter MBNalbach, sehr geehrter smart45005, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken: Soweit ich weiß, dürfen die vorderen Nebelscheinwerfer bei uns im Land nur unter sehr "engen" Vorraussetzungen eingeschaltet werden (z.B. "unsichtige" Witterungsverhältnisse durch z.B. Regen, Schnee, Nebel und ähnliche Naturerscheinungen......ich glaube mich auch an bestimmte definierte Sichtweiten (um ca. 50 Meter ?) zu erinnern....und dann auch nur i.V.m. dem "normalen" Abblendlicht).   Wenn jetzt die Technik des Fahrzeuges anders funktioniert, könnte es sich doch nach den hiesigen Bestimmungen eher um einen "technischen Defekt" handeln, dessen Benutzung (ggf. noch vorsätzlich/wissentlich) dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte.....   Weiterhin kann ich mir vorstellen, daß das dann auch einen Mangel darstellt, der weder von der Rennleitung (Poli...) noch von der technischen Kontrolle (AU, "TÜV") toleriert wird und zu einer Mängelmeldung (EM, erheblicher Mangel, Plakette verweigert) führen könnte, wenn es denn auffiele....   Und auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken, daß auch für das Einschalten der Warnblinkanlage bei uns im Land sehr enge Grenzen gelten..... Das Rückwärtsfahren gehört ziemlich sicher nicht dazu.   Oder liege ich mit meinem Wissensstand voll daneben und es hat sich diesbezüglich sehr viel geändert ?   mit nachdenklichen und freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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