Diese Begründung ist sowieso quatsch, es gibt Ausnahmen in der Verordnung, beispielsweise zum Umparken,
wenn man jemanden behindert darf man natürlich kurz weiterfahren und einen Parkplatz suchen.
Da muß man dann nur einen Ausdruck machen und als Begründung umparken eintragen.
Sonst würden ja überall plötzlich abgestellte LKW stehen.
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