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smark

Steuergerät: Speichern von Geschwinigkeit etc...

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Mal eine Frage:

 

Weiss jemand, ob das Steuergerät des Smart Fahrdaten, wie Geschwindigkeit, Seitenbeschleunigung etc. speichert? Dies vielleicht auch unter Angabe von Zeitwerten?

 

Vielen Dank!

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Zumindest die schnellste gefahrene Geschwindigkeit wird wohl über das ABS im Steuergerät gespeichert.

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fuss.jpg

Member of the SOS:D

my NEW personal Homepage 'djbuzz';)

My Smart-Homepage:)

 

Ich hatte einen sehr schönen Abend. Es war nicht dieser, aber ich möchte nicht klagen.

 

 

 


Djbuzz

 

www.djbuzz.de

\'blackmonster\'

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Danke für die Antwort. Schnellste überhaupt oder in letzter Zeit? Weisst Du da noch was?

 

 

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er speichert auch die geschwindigkeit beim evt. unfall mit airbageinsatz.:zeit, geschw., usw.ob er das sonst auch macht...dann müsste der wohl nen sehr großen speicher haben wenn er dauernd speichert...

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*Winkewinke* und bis denn

Katharina

 

 

.....und allzeit gute Fahrt....eclipsee_steering.gif

 

huhn-4.gifthe one and only official Laubenkükenhuhn-4.gif

 


130320091703a.jpg

NEVER FORGET

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Ist so etwas denn bei Gericht unter Umständen verwertbar? Oder kann eine Versicherung sich darauf beziehen? Ich kann mich gar nicht erinnern, eine Datnschutzerklärung unterzeichnet zu haben....

 

 

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also die gerichte könnten glaub ich was sagen weil die geräte nicht geeicht sind...aber sonst...kannste ja im sc mal fragen wie man das ausliest.schaden kanns nicht.

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollsndig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein!  
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