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Tillemann4444

Brabus Felgen Monoblock VII 16 Zoll und 17 Zoll

Empfohlene Beiträge

Hallo

 

Sicherlich ist das Problem längst bekannt aber trotzdem noch mal um viel Geld zu sparen

 

Es geht um Brabus Felgen Monoblock VII in der Ausführung  5 1/2 Jx16 H2,e30 vorne und 7 1/2 Jx17H2,e33

 

Diese Felgen werden häufig bei Ebay. EBay Kleinanzeigen für den 451 angeboten

 

VORSICHT 

 

Diese Felgen können nach Brabus Vorgaben NUR auf Fahrzeuge mit Klimaanlage BRABUSFAHRWERK UND KAROSSERIE UMBAU 

gefahren werden

Sonst gibt es beim TÜV KEINE ZULASSUNG  und das Geld ist weg

 

Habe das Gutachten und Bestätigung vorliegen

 

a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit modifiziertem Serienfahrwerk –
Sportfahrwerk smart-Brabus mit Federn vo./hi. A4513210304/A4513240704 sowie
Dämpfer vo./hi. A4513202231/A4513202431 (wegen Fahrdynamik).

K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, ist die
Kunststoffradhauskante im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter der Radmitte über der
Reifenaußenflanke auf eine Restbreite von max. 18 mm zu kürzen. 

 

MfG Bernd 

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Klimaanlage ist natürlich schon wichtig für diese Felgen, ganz klar!  😉

 

Es gibt in der Zwischenzeit viele, die diese Felgen trotz dem aufgeführten Punkt im Gutachten abgenommen und eingetragen bekommen haben. Es liegt eben am abnehmenden Prüfer, ob er eher der Paragraphenreiter- oder Korinthenkackerfraktion angehört oder doch selbstständig und logisch denken kann!  🙂

Da hast Du wohl eher einen der erstgenannten Gruppierung erwischt!  🥺

bearbeitet von Ahnungslos

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Ich würde die schon alleine wegen der Bereifung nicht (mehr) haben wollen. Die VA hat eine komplette fuc*** Größe.

Optisch auch nur von hinten gut. 

Aus meiner Sicht kein Wunder wenn daher viele Sätze am Markt sind. 


2010-2016 Smart 451 Dose 71PS  Kassengestell mit MDC 84PS Software 😎

2016-2020 Smart 451 ED Brabus Exclusiv Cabrio😊

2024- ......   EQ 453  Prime Exclusiv Cabrio volle Hütte. 😍

 

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vor 8 Minuten schrieb Ahnungslos:

Klimaanlage ist natürlich schon wichtig für diese Felgen, ganz klar!  😉

 

Es gibt in der Zwischenzeit viele, die diese Felgen trotz dem aufgeführten Punkt im Gutachten abgenommen und eingetragen bekommen haben. Es liegt eben am abnehmenden Prüfer, ob er eher der Paragraphenreiter- oder Korinthenkackerfraktion angehört oder doch selbstständig und logisch denken kann!  🙂

Da hast Du wohl eher einen der erstgenannten Gruppierung erwischt!  🥺

Moin

 

Ich glaube das hier etwas unsinnig ist KEIN Sachverständiger wird sich hier über die Vorgaben hinwegsetzen und riskieren bei einen Schaden vor dem schwarzen Mann zu stehen

 

Ganz einfach hier ERLISCHT die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und somit darf das Teil NICHT am öffentlichen Verkehr teilnehmen auch der Versicherungsschutz ist erloschen 

 

Da ich selbst Sachverständiger bin weiß ich wovon ich rede

 

Das ist keine Korinthenkackerei sonder gesetzliche Vorgaben durch das KBA

 

Jeder soll machen was er möchte möchte NUR vor bösen Überraschungen warnen

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Gerade eben schrieb Tillemann4444:

Ich glaube das hier etwas unsinnig ist KEIN Sachverständiger wird sich hier über die Vorgaben hinwegsetzen und riskieren bei einen Schaden vor dem schwarzen Mann zu stehen

 

Und woher kommen dann die Eintragungen der Felgen bei Fahrzeugen, die diese Vorgaben nicht erfüllen? 🤔

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vor 4 Minuten schrieb Tillemann4444:

Da ich selbst Sachverständiger bin weiß ich wovon ich rede

 

Dann kannst Du mir ja bestimmt auf technischer Basis schlüssig erklären, warum die Klimaanlage so wichtig ist, daß sie im Gutachten aufgeführt wird!  🤔

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vor 1 Minute schrieb Ahnungslos:

 

Und woher kommen dann die Eintragungen der Felgen bei Fahrzeugen, die diese Vorgaben nicht erfüllen? 🤔

Dann schick doch mal eine solche Eintragung von den VIELEN  oder verkaufen Sie solche Felgen ist ja nicht strafbar aber man sollte darauf hinweisen 

 

Von Brabus ein KLARES NEIN bei Verwendung OHNE die Vorgaben

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vor 1 Minute schrieb Ahnungslos:

 

Dann kannst Du mir ja bestimmt auf technischer Basis schlüssig erklären, warum die Klimaanlage so wichtig ist, daß sie im Gutachten aufgeführt wird!  🤔

Alberne Frage

 

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vor 1 Minute schrieb Tillemann4444:

Alberne Frage

 

Warum? 🤔

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 30 Minuten schrieb Tillemann4444:

Dann schick doch mal eine solche Eintragung von den VIELEN  oder verkaufen Sie solche Felgen ist ja nicht strafbar aber man sollte darauf hinweisen 

Von Brabus ein KLARES NEIN bei Verwendung OHNE die Vorgaben

 

Also zumindest mit der Suchfunktion des Forums findet man innerhalb ein paar Minuten ein paar Fälle, bei denen eine Eintragung erfolgte, ohne daß die Voraussetzungen erfüllt waren.

Die verlinke ich jetzt aber nicht, weil darin teilweise die Kennzeichen genannt sind und ich keine Lust habe, daß denen die geballte Meute auf den Hals gehetzt wird! 🙄

Stichwort Hausdurchsuchung morgens um 6 Uhr im Morgenmantel wegen einer Beleidigung!   🙁

 

Daß man beim Verkauf darauf hinweisen sollte, da gebe ich Dir recht, aber auch als Käufer informiere ich mich vorher, ob man die Dinger montieren darf oder nicht!

Und nein, ich habe keine zu verkaufen, ich bin mit meinen (eingetragenen) Lorinser Speedys happy! 😊

 

By the way, ich warte noch auf die Beantwortung meiner "albernen" Frage! 😉

bearbeitet von Ahnungslos

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Das erinnert mich an einen Fall hier im Forum, bei dem ich mal mit einem Sachverständigen über die Verwendung der 145er Bereifung auf der Vorderachse bei einem 450er cdi Smart diskutiert habe.

Der hat auch bis aufs Messer verteidigt, daß die 145er Bereifung auf einem cdi auf keine Fall geht und dadurch die Betriebserlaubnis erlischt, weil dies zu Lasten der Verkehrssicherheit gehen würde! 🙄

Daß diese Bereifung auf einem Benziner sogar serienmäßig montiert wurde hat ihn ebenfalls nicht interessiert.

Und die Montage dieser Bereifung auf einem cdi war sogar so kriminell, daß sie später von Smart auch beim cdi explizit so in die Serie einfloss! 😄

bearbeitet von Ahnungslos

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vor einer Stunde schrieb Ahnungslos:

Und woher kommen dann die Eintragungen der Felgen bei Fahrzeugen, die diese Vorgaben nicht erfüllen? 🤔

... nichts desto trotz ist der Hinweis von Tillemannn4444 doch hilfreich , denn es könnte doch Probleme

bei der Eintragung geben.  

 Die Klimaanlage wird gebraucht , damit der Fahrer bei der Kurvenfahrt einen kühlen Kopf behält. 

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vor 2 Stunden schrieb Ahnungslos:

 

Dann kannst Du mir ja bestimmt auf technischer Basis schlüssig erklären, warum die Klimaanlage so wichtig ist, daß sie im Gutachten aufgeführt wird!  🤔

Alberne Frage

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Moin Ich hätte nicht gedacht bei Ahnungslosen  so eine Welle auszulösen

 

Mir ist es egal was wer fährt oder nicht

Ich möchte nur vor dem Kauf warnen wenn die technischen Voraussetzungen nicht vorhanden sind und das Geld ist weg

Dann muss ich versuchen die Dinger wieder an einen nächsten Dummen abzugeben OHNE den Hinweis einfach so auf einen 451 IST NOCHT

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vor 30 Minuten schrieb Tillemann4444:

Alberne Frage

 

Das hast Du mir schon mal geantwortet! 🙄

Nichtsdestotrotz steht die Klimaanlage ebenfalls als Auflage in dem Gutachten drin.

Dann ist es eben eine berechtigte alberne Frage! 😊

 

Da war die Antwort vom Rollerfahrer schon noch ein bisschen origineller als Deine! 😉 

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 36 Minuten schrieb Tillemann4444:

Dann muss ich versuchen die Dinger wieder an einen nächsten Dummen abzugeben OHNE den Hinweis einfach so auf einen 451 IST NOCHT

 

Ich wüsste noch einen anderen Weg, man sucht einen gewissenhaften Sachverständigen, der nach technischen Erfordernissen und Notwendigkeiten handelt und nicht nach abstrusen Vorgaben in einem von Marketingstrategen formulierten Gutachten!

In diesem Fall dient das Gutachten dann eben als Grundlage einer Einzelabnahme! 😉

 

Oder was meinst Du, wie die zu ihren Abnahmen gekommen sind, die genau diese Räder, ohne die Voraussetzungen zu erfüllen, eingetragen bekommen haben?

 

Ich habe ja Verständnis dafür, daß fahrwerkstechnische Änderungen vorgegeben werden, aber dann ein Fahrwerk vorzuschreiben, das auch rein zufällig der Felgenvertriebler verkauft, hat für mich schon ein bissle a Gschmäckle!

Das hat mit technischen Erfordernissen oder Sicherheit nix mehr zu tun!

Es gibt ja sogar bedeutend bessere Fahrwerke als Brabus, das würde ja bedeuten, daß man ein besseres wieder ausbauen müsste bzw. kein besseres einbauen dürfte, wenn man diese Felgen fahren will.

Das ist doch krank, so was!

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 3 Stunden schrieb Ahnungslos:

Es gibt in der Zwischenzeit viele, die diese Felgen trotz dem aufgeführten Punkt im Gutachten abgenommen und eingetragen bekommen haben. Es liegt eben am abnehmenden Prüfer, ob er eher der Paragraphenreiter- oder Korinthenkackerfraktion angehört oder doch selbstständig und logisch denken kann!  🙂

Da hast Du wohl eher einen der erstgenannten Gruppierung erwischt!  🥺

vor 3 Stunden schrieb Tillemann4444:

Da ich selbst Sachverständiger bin weiß ich wovon ich rede

 

Dann würde ich meine oben gegebene Antwort etwas abändern wollen!

Es müsste heissen: Du gehörst wohl eher der erstgenannten Gruppierung an! 😉

bearbeitet von Ahnungslos

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Vielleicht zur Info von meiner Seite, ich hatte / habe Zwei Smart 451 einen 71 PS und einen 102 Xclusive. auf beiden Fahrzeugen ist ein Geändertes Fahrwerk verbaut (Gewinde/Federn/Spurplatten) und ich hatte nie ein Problem mit der Eintragung der Monoblock 16/17". 

Wichtig für alle 451: Vergleichsgutachten anderen Hersteller Organisieren (Lorinser Speedy / DBV Mauritius) Reifenfreigabe der Reifen mitbringen. Dann trägt euch euer Prüfer auch alles ein. Die anderen Felgen dürfen auch alle Motorisierungen fahren und sind sogar Größer/Breiter als die vom BB. Somit ist alles andere im Brabus Gutachten nicht mehr von Relevanz. Abnahme ist dann eine §21.

Sonst dürfte ja keiner was am Serienfahrwerk am Brabus machen, da sonst die Felgenfreigabe erlischt. VG


forum.jpg

2010 // Smart ForTwo Brabus Xclusive 102 //

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Am 30.5.2025 um 13:57 schrieb Ahnungslos:

Ich wüsste noch einen anderen Weg, man sucht einen gewissenhaften Sachverständigen, der nach technischen Erfordernissen und Notwendigkeiten handelt und nicht nach abstrusen Vorgaben in einem von Marketingstrategen formulierten Gutachten!

In diesem Fall dient das Gutachten dann eben als Grundlage einer Einzelabnahme😉

 

vor 15 Minuten schrieb Petros_T:

Abnahme ist dann eine §21.

 

Genau mein Reden! 😉

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vor 23 Minuten schrieb Petros_T:

ich hatte nie ein Problem mit der Eintragung der Monoblock 16/17". 

 

Wenn Du an einen solchen "Sachverständigen" wie den TE gekommen wärst, hätte das anders ausgesehen.

Da wird der Sachverstand und logisches Denken durch Paragraphenreiterei und Korinthenkackerei ersetzt und die Prüfung ist mit Verweis auf das Gutachten bzw. dessen abstruse Inhalte ganz schnell kompetent beendet. 🙄

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vor 38 Minuten schrieb Petros_T:

Sonst dürfte ja keiner was am Serienfahrwerk am Brabus machen, da sonst die Felgenfreigabe erlischt. VG

 

Ebenfalls genau mein Reden! 

 

Am 30.5.2025 um 13:57 schrieb Ahnungslos:

Es gibt ja sogar bedeutend bessere Fahrwerke als Brabus, das würde ja bedeuten, daß man ein besseres wieder ausbauen müsste bzw. kein besseres einbauen dürfte, wenn man diese Felgen fahren will.

Das ist doch krank, so was!

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Also ich kenne jede Menge Sachverständige von unterschiedlichen Prüforganisationen denen ist das nette Wort "Ermessensspielraum" bekannt und die handeln (im Rahmen der Möglichkeiten) auch danach.

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vor 19 Minuten schrieb werner s:

denen ist das nette Wort "Ermessensspielraum" bekannt 

 

Genau das ist das Zauberwort, dem ich auch eine Menge Bedeutung beimesse!  😉

Aber das ist dem TE bestimmt unbekannt, wie ich seinen Postings unzweifelhaft entnehmen kann! 

bearbeitet von Ahnungslos

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