dynajoern Geschrieben am 29. April Guten Morgen Ich hab hier noch ein neues TA-Taugt NIX Fahrwerk mit einem Teilegutachten. Hab ich das im Überfliegen der Artikel richtig verstanden, das es nach dem 20.Juni dann nur noch als gelb roter Stahlschrott dient? Also noch schnell eintragen lassen.Ich denk mal den Aufwand zur Erstellung einer ABE werden die meisten Hersteller nicht mehr für so ein altes Fahrzeug betreiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
yueci Geschrieben am 29. April Moin, ja du hast nur Zeit bis zum 20.Juni 2028, danach verliert das Teilegutachten seine Gültigkeit und eine Abnahme erfolgt nur noch nach §21. Gruß Marc Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
dynajoern Geschrieben am 29. April ...ok noch ne Baustelle 😔 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am 29. April (bearbeitet) Da fliegt Dir ja das Blech wech! 🙂 Soll heissen: Wo ist denn das Ankerblech? 🤔 Oder trügt mich das jetzt perspektivisch? bearbeitet 29. April von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
dynajoern Geschrieben am 29. April Huch....hab ich vergessen etwas zu montieren 😳 Nein neue Ankerbleche und Radlager liegen im Kofferraum.Musste nur schnell was anschrauben damit er wieder rollbar ist. Eigentlich war zeitlich kein Rahmen gesetzt für diesen Smart....Eigentlich Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am 29. April Ich denke mal, auch wenn die Teilegutachten nach dem von Marc genannten Datum ungültig werden, so sind sie vermutlich auch dann trotzdem nach wie vor die Basis für eine Einzelabnahme. Da ist ja jetzt auch schon der Fall, wenn das Fahrzeug nicht genau den Angaben im Gutachten entspricht, z.B. bei Felgen ist das ja ganz schnell der Fall, wenn wie bei Brabus oder Smart üblich die *15 im Gutachten vorausgesetzt wird, d.h. Smarts ab 2003, weil dort Gutachten nicht rückwirkend ausgestellt werden und ältere Fahrzeuge dadurch automatisch nicht includiert sind. 😉 Das heisst aber nicht automatisch, daß sie auf den älteren Fahrzeugen auf keinen Fall eingetragen werden. Das Gutachten dient dann eben als Basis zur Einzelabnahme. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
yueci Geschrieben am 29. April vor 47 Minuten schrieb dynajoern: Eigentlich war zeitlich kein Rahmen gesetzt für diesen Smart....Eigentlich sind denn 3 Jahre zu knapp und ist es tatsächlich nur diese eine Änderung das Fahrwerk betreffend ? Bei mir waren auch Platten und 7,5 Zoll Hinterradfelgen rundum dabei, dann ist das Teilegutachten eh hinfällig - schrub ja schon der Schwabe. Gruß Marc Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
dynajoern Geschrieben am 29. April Ich schraub das Fahrwerk jetzt an das Alltagsselbstzündercabrio. Wird wohl noch eine Reifenbude bis dahin Zeit finden fürs Vermessungsprotokoll. Kostet ja hinterher die 21er mehr als das ganze Fahrwerk. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Outliner Geschrieben am 29. April Zur Beruhigung: TA-Technix ist jetzt nicht soooo übel. Ist zwar kein Vergleich zu Bilstein, KW etc aber doch deutlich besser als Serie. Ich habe mal einen Roadster aus Hamburg geholt mit eben diesem Fahrwerk, kann man fahren. Für den Preis geht das in Ordnung... Und 2028...hoffentlich ist Deutschland dann nicht mehr in den Fängen der EU. Von dort kommt nur Mist, speziell für Autofahrer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen