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Smart_Peter

Freischaltung der Schaltwippen 451 MHD

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Hallo zusammen,

 

ich bin seit einem Jahr Smartfahrer und habe eine Frage zur Freischaltung der Schaltwippen. Mein Smartie hatte zuvor nur das normale Lenkrad verbaut, welches ich jetzt gegen ein Lederlenkrad mit Schaltwippen getauscht habe. Ich dachte ich könnte es mit der Mercedes  Xentry Offline-Version freischalten, aber ich komme nicht auf das Steuergerät rauf. Des Weiteren kam eine Anzeigeseite für nachgerüstete Dinge. Dort sollte man einen Code eingeben, z.B. für das nachgerüstete Lenkrad. Hat jemand damit Erfahrung und kann da weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus, bin für jede Info dankbar 🙂

VG Peter

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Hallo zusammen,

evtl. bin ich in einer falschen Rubrik? Falls ja, sorry und Asche auf mein Haupt.😇

Ich bin heute mit dem Launch Prof. auf das System gekommen und habe die Ansteuerung neu codieren lassen. Es funktioniert allerdings nicht. Ich hatte irgendwo gelesen, dass es unten an der Lenksäule ein Kabel gibt (?) welches getauscht werden muss?

Fragen über Fragen. Vllt. erbarmt sich ja doch noch jemand und antwortet. Ein Foto vom Kabel an der Lenksäule wäre hilfreich.😉

Mein Smart ist ein 451, mit EZ 04/2012. Vielen Dank im Voraus.

VG Peter

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Hallo Peter,

magst du uns vielleicht die Lösung verraten?

Woran lag es - bzw. wie hast Du sie freigeschaltet bekommen?

Lg und Danke

   Marcel

 

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lässt sich nachrüsten über die Sonderfunktionen, dann Softtouch auswählen und dem Prozess am Bildschirm folgen.


forum.jpg

2010 // Smart ForTwo Brabus Xclusive 102 //

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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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