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Smarterchen

Alle Autoschlüssel umprogramieren weil einen verloren

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Hallo, kann man seine verbleibenden Autoschlüssel (Smart 450 MCO1, 2003) umkodieren lassen, sodass der verlorene Schlüssel nicht mehr funktioniert, falls ihn jemand finden sollte?

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Ja.

Noch vorhandenen Schlüssel und neuen Zweitschlüssel gemeinsam neu anlernen lassen und der Verlustige (der ja dem Anlernvorgang nicht beiwohnen kann) ist für dein Auto ohne Funktion.

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Vor dem anlernen werden immer alle Schlüssel gelöscht im Auto, deswegen müssen alle die funktionieren sollen, beim anlernen da sein!

 

Bj 2003

Hast du Links in dem Fach unterhalb des Lenkrads eine Diagnose Buchse?


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, verkauft mit 269tkm

fortwo cabrio, bj 04/04, 700er, das Schwarze Elend...

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

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Fängt die FIN mit WME01.... oder mit WME450..... an?

 

Der verlorene Schlüssel wird auf jeden Fall beim Anlernen ausgetragen, von daher funktioniert dessen Fernbedienung anschließend nicht mehr an Deinem Smart.

Das einzige, das passt, ist der Schlüsselbart an der Heckklappe, d.h. das Fahrzeug könnte über diesen Weg auch nach dem Anlernen geöffnet, aber nicht mehr weg gefahren werden, weil die Wegfahrsperre nicht mehr entriegelt werden kann.

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 4 Stunden schrieb Ahnungslos:

Fängt die FIN mit WME01.... oder mit WME450..... an?

 

Der verlorene Schlüssel wird auf jeden Fall beim Anlernen ausgetragen, von daher funktioniert dessen Fernbedienung anschließend nicht mehr an Deinem Smart.

Das einzige, das passt, ist der Schlüsselbart an der Heckklappe, d.h. das Fahrzeug könnte über diesen Weg auch nach dem Anlernen geöffnet, aber nicht mehr weg gefahren werden, weil die Wegfahrsperre nicht mehr entriegelt werden kann.

 

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Probiere das Schloß erstmal selbst. Die meisten sind vergammelt und gehen nicht mehr.


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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