Jump to content
Smarterchen

Alle Autoschlüssel umprogramieren weil einen verloren

Empfohlene Beiträge

Hallo, kann man seine verbleibenden Autoschlüssel (Smart 450 MCO1, 2003) umkodieren lassen, sodass der verlorene Schlüssel nicht mehr funktioniert, falls ihn jemand finden sollte?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ja.

Noch vorhandenen Schlüssel und neuen Zweitschlüssel gemeinsam neu anlernen lassen und der Verlustige (der ja dem Anlernvorgang nicht beiwohnen kann) ist für dein Auto ohne Funktion.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Vor dem anlernen werden immer alle Schlüssel gelöscht im Auto, deswegen müssen alle die funktionieren sollen, beim anlernen da sein!

 

Bj 2003

Hast du Links in dem Fach unterhalb des Lenkrads eine Diagnose Buchse?


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, verkauft mit 269tkm

fortwo cabrio, bj 04/04, 700er, das Schwarze Elend...

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Fängt die FIN mit WME01.... oder mit WME450..... an?

 

Der verlorene Schlüssel wird auf jeden Fall beim Anlernen ausgetragen, von daher funktioniert dessen Fernbedienung anschließend nicht mehr an Deinem Smart.

Das einzige, das passt, ist der Schlüsselbart an der Heckklappe, d.h. das Fahrzeug könnte über diesen Weg auch nach dem Anlernen geöffnet, aber nicht mehr weg gefahren werden, weil die Wegfahrsperre nicht mehr entriegelt werden kann.

bearbeitet von Ahnungslos

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 4 Stunden schrieb Ahnungslos:

Fängt die FIN mit WME01.... oder mit WME450..... an?

 

Der verlorene Schlüssel wird auf jeden Fall beim Anlernen ausgetragen, von daher funktioniert dessen Fernbedienung anschließend nicht mehr an Deinem Smart.

Das einzige, das passt, ist der Schlüsselbart an der Heckklappe, d.h. das Fahrzeug könnte über diesen Weg auch nach dem Anlernen geöffnet, aber nicht mehr weg gefahren werden, weil die Wegfahrsperre nicht mehr entriegelt werden kann.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Probiere das Schloß erstmal selbst. Die meisten sind vergammelt und gehen nicht mehr.


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, verkauft mit 269tkm

fortwo cabrio, bj 04/04, 700er, das Schwarze Elend...

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      153.291
    • Beiträge insgesamt
      1.617.384
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.