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jan060971

Nockenwelle Einbau 450 0.6

Empfohlene Beiträge

Hallo ,

Ich finde keine Anleitung in welcher Einbau lage die Nockenwellen zu montieren ist ...

Kann jemand helfen ?

Smart 450 0.6 bj 98

 

20241221_121426.jpg

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vor 4 Stunden schrieb jan060971:

Hallo ,

Ich finde keine Anleitung in welcher Einbau lage die Nockenwellen zu montieren ist ...

Kann jemand helfen ?

Smart 450 0.6 bj 98

 

20241221_121426.jpg

Hallo 

an den der zur Weihnachtszeit an seinem Smart schraubt.

Hast ne Sport-Nockenwelle zu Weihnachten bekommen dann kann ich dich verstehen 😂

Wenn du die Kette auf dem Nockenwellenrad beim zerlegen befestigtst gibt es nur eine 

Möglichkeit das Nockenwellenrad zu montieren.

Wenn du gerne ein Filmchen dazu schauen willst dann schau mal hier

Lg


450er Coupe Bj.01 / 72 PS,

450er Cabrio Bj.06 / 61PS,

Seat Alhambra FR line Bj. 18 

SD/ DDT4ALL/ VCDS vorhanden

 

 

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vor 7 Stunden schrieb smart45005:

Hallo 

an den der zur Weihnachtszeit an seinem Smart schraubt.

Hast ne Sport-Nockenwelle zu Weihnachten bekommen dann kann ich dich verstehen 😂

Wenn du die Kette auf dem Nockenwellenrad beim zerlegen befestigtst gibt es nur eine 

Möglichkeit das Nockenwellenrad zu montieren.

Wenn du gerne ein Filmchen dazu schauen willst dann schau mal hier

Lg

Jo...Danke

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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