Moin, sehr geehrter Broxin, sehr geehrte Forengemeinde !
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Ich gebe mal zu bedenken: BEVOR man Geld ausgibt, z.B. fĂŒr Dinge, die im öffentlichen StreĂenverkehr nicht zugelassen sind und man daher nicht benutzen darf bzw. sollte.....
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Die max. zulĂ€ssigen LautstĂ€rke und die Frequenzvorgaben (fĂŒr private Kfz) sind in der hiesigen StVZO beschrieben (und die hiesige technische Kontrolle / TĂV prĂŒft DAS auch immer).
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mit freundlichen GrĂŒĂen verbleibt
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hedwig
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