Ich meinte auch nicht den Ermessensspielraum des PrĂŒfers, sondern eine offizielle Eintragung der 145er Reifendimensionen auf 4 Zoll Felgen in die Papiere!
Eine solche Abnahme und Eintragung sollte aufgrund der vorliegenden Fakten eigentlich kein Problem darstellen.
Wenn er ein Problem mit dem 3 Liter Status hÀtte, dann könnte er den auch gleich austragen, der ist seit dem Auslaufen der Steuerbefreiung ohnehin nur noch Makulatur und die Austragung hat keine negativen Auswirkungen.
Bei noch breiteren Reifen und Felgen steht dieses sogar im Gutachten als Punkt mit drin! đ
Und wie schon geschrieben, wenn er mit den 145ern schon ein Problem hĂ€tte, dann wĂŒrde ich mit richtig fetten Schluffen aufkreuzen, z. B. 195ern rundum mit dem dazugehörigen Gutachten, daĂ ihm gar nix anderes ĂŒbrig bleiben wĂŒrde, die zĂ€hneknirschend einzutragen! đ
Und wenn er dies verweigern wĂŒrde, wĂ€re mein nĂ€chster Gang zu einer anderen PrĂŒfstelle, um dann zur nĂ€chsten HU wieder mit der Eintragung bei ihm aufzukreuzen! đ
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