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451 Brabus Front-, Heckspoiler, Seitenschweller eintragungspflichtig?

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Hallo Smarties,

 

sind beim 451 die Brabusanbauteile wie Front- und Heckspoiler, Seitenschweller eintragungspflichtig oder nicht? Da gibt es zum Teil unterschiedliche Meinungen.

 

Grundsätzlich muss man in Österreich alle Anbauteile wie Spoiler, Verbreiterungen, Lufthutzen etc. eintragen lassen muss.
 

Es gibt z.B. für den B-Frontspoiler für den  MoPf ein Teilegutachten. Auch für die Spoilerlippe sowie für die Frontspoiler-Flaps gibt es Teilegutachten und darin gibt es auch den Hinweis, dass man unmittelbar nach der Montage die Teile eintragen lassen. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis des KFZ. 

 

Für den B-Frontspoiler des VorMoPf ( A451 880 00 08) gibt es angeblich kein Teilegutachten. Ebenso habe ich kein Teilegutachten für den VorMoPf B-Heckspoiler gefunden.


Wie gehe ich nun vor, wenn ich diese Teile verbaut habe, es aber keine Teilegutachten gibt und ich die Teile aber eintragen lassen möchte? Oder müssen die Teile doch nicht eingetragen werden, weil diese Teile zum Teil für bestimmte Fahrzeuge auch Serie sind?

 

Wer kann mich diesbezüglich aufklären, was denn nun Sache ist, was gemacht werden muss und was nicht notwendig ist. 
 

Sollte es doch Teilegutachten zu diesen Teilen geben würde ich mich freuen wenn man die mir zukommen lässt. 
 

Vielen Dank und smarte Grüße,

SmartMan

 

bearbeitet von SmartManI

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ich kann am Wochenende mal im WIS schauen, da sind alle gutachten hinterlegt, wenn es welche gibt.


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2010 // Smart ForTwo Brabus Xclusive 102 //

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Hallo.

Die Frage habe ich vor ein paar Monaten an Brabus gestellt.

 

Für den Vormopf sind die Teile in der EG Typengenehmigung homologisiert.

Beim Mopf ist das wohl nicht der Fall und daher müssen die Teile eingetragen werden.

 

So die Auskunft direkt von Brabus.

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vor 33 Minuten schrieb Petros_T:

ich kann am Wochenende mal im WIS schauen, da sind alle gutachten hinterlegt, wenn es welche gibt.


Das wäre toll! Bitte gib mir Bescheid sobald du diesbezüglich Infos hast.

Danke!


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vor 5 Minuten schrieb bianca.kawohl@gmail.com:

Hallo.

Die Frage habe ich vor ein paar Monaten an Brabus gestellt.

 

Für den Vormopf sind die Teile in der EG Typengenehmigung homologisiert.

Beim Mopf ist das wohl nicht der Fall und daher müssen die Teile eingetragen werden.

 

So die Auskunft direkt von Brabus.


Hallo Bianca,

du hast mir das schon mal berichtet und mir die Gutachten zukommen lassen die für den MoPf sind. Hast du die Auskunft von Brabus eigentlich schriftlich oder war das ein Telefonat?


Was bedeutet das nun konkret wenn die Teile in der EG Typengenehmigung homologisiert sind und ich zufällig mal in eine Schwerpunktaktion der Rennleitung gerate und die die Eintragungen im Zulassungsschein bzgl der An- und Umbauten sehen wollen? 

 


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Ja, das habe ich per Mail erhalten.

Frag einfach mal bei Herrn Bauer von Brabus an bzw übers Kontaktformular.

Am besten mit Bildern.

 

Die Dinger beim Vormopf sind nicht eintragungspflichtig da sie wohl zum Originalzubehör gezählt werden.

 

Musste nur die Flaps eintragen lassen und da wurde auch nichts vom TÜV (A****l*** TÜV) bemängelt bzgl. der Mopf Spoiler

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Alles klar, danke für die Info.

 

Smarte Grüße 


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