Moin, sehr geehrter Schwarzermann, sehr geehrte Forengemeinde !
Auf die Bemerkungen:
und
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Neben den weitgehend subjektiv und "kreativ" vorgenommen "Einschätzungen" sehe ich hier noch einen ganz anderen Aspekt, der bisher nicht angesprochen und/oder beachtet worden ist bzw. noch gar nicht "auf dem Schirm" war:
Ich bin da nicht (ganz) vorschriften- und rechtssicher, ABER: Die rückwärtigen Beleuchtungseinrichtungen müssen auch beidseitig GLEICHZEITIG aus BESTIMMTEN WINKELN jeweils zu sehen sein. Das Foto gibt dazu wenig her, es müssten dazu (Kontroll-) Messungen vorgenommen werden, ob die Vorschriftenlage hier gem. der StVZO erfüllt sein könnten oder eben nicht. Ich habe den Eindruck, daß durch die Tonne dazu zu viel verdeckt wird......
Im Zweifel mal eine technisch kompetente Prüfstelle konsultieren.....
Und bei dem Postulat der Beleuchtung des hinteren Kennzeichens spielt die Tageszeit nun wirklich keine Rolle.....im Winter wird es spät hell und früh dunkel......außerdem gibt ja noch andere Witterungserscheinungen (Gewitter, Starkregen, Nebel und, und und.....).
Außerdem war doch im Eingangs-Post auch der Aspekt der Gesetzeskonformität deutlich genannt.....
Also nicht enttäuscht sein, wenn es von der Rennleitung dann doch mal die "rote Karte"gibt.....
mit freundlichen Grüßen verbleibt
hedwig
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