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mikemuc

Federn

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451 , passion , orginalbereifung , bj 2008 , 127 000 km

 

ich wechsle jetzt das fahrwerk mit aftermarktteilen und bleib beim orginalfahrwerk . dämpfer bilstein . welche federn ? ist da ein unterschied zu lesjefors , metzger oder sachs , bilstein federn ? oder eh alle der gleiche hersteller . wie gesagt ich verbaue nur orginalfedern in der länge , keine tieferlegung ---lg michael

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"ich wechsle jetzt das fahrwerk mit aftermarktteilen und bleib beim orginalfahrwerk ."

 

Für mein Verständnis schließt sich das gegenseitig aus. Grüße, Hajo


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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hajo -- mit orginalfahrwek meinte ich gleiche federlängen , keine tieferlegung , das was sachs , bilstein , metzger ua anbieten --also erstatz fürs original , dessen federn ja ohnehin einer der aftermarkt produzenten macht --nur halt nicht zum apothekerpreis

 

 

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Hallo Mike,

 

Ich habe im keller noch einen Satz originale federn aus meinem 451. falls du Interesse haben solltest melde dich. :-D

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gawcv5qd.jpg

Smart ForTwo 2011 // 71 PS mhd. //

 


forum.jpg

2010 // Smart ForTwo Brabus Xclusive 102 //

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    • Das ist ein ganz wichtiger Aspekt was eine Kaufabsicht für solche Spezialanfertigungen betrifft.   Ich hatte mich ernsthaft für den SmartForSix (der geilste Smart ever! 😍) interessiert, der vor einiger Zeit mal zum Verkauf gestanden wäre. Selbst eine gültige Straßenzulassung für Deutschland, zählt bei einem Export bzw. Import in ein anderes Land nicht. (Da bedarf es mehr, siehe weiter unten.)   Bei uns hätte ich das bereits in Good Old Germany einzelgenehmigte und zugelassene Fahrzeug, nicht ohne erheblichen Aufwand (Prüfungen, Gutachten, Nerven, Kohle), einzelgenehmigt bekommen.   Nach Rücksprache mit ÖAMTC und TÜV habe ich meine eventuelle Kaufabsicht verworfen. Ich habe nach den Erkundigungen nicht mal mehr Kontakt zum damaligen Besitzer hergestellt.   (Trotzdem an dieser Stelle nochmals meinen Dank an @Ghostimaster für die Beschaffung der Telefonnummer vom damaligen Besitzer.)   Die Rechtsabteilung des ÖAMTC bringt es auf den Punkt:   „Man sollte sich auch vorab erkundigen, ob eine EU-weite Betriebserlaubnis für das entsprechende Fahrzeug vorliegt, da ansonsten eine Einzelgenehmigung in Österreich erforderlich ist — auf die, selbst bei einer Zulassung in einem anderen Mitgliedsstaat, kein Rechtsanspruch besteht (siehe Eintragung in die Genehmigungsdatenbank).“   Man hat keinen Rechtsanspruch auf eine Einzelgenehmigung, selbst wenn das Fahrzeug in einem anderen Land bereits zugelassen wurde. Ergo -> mega Risiko!
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