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W-Technik

Ab welcher Höhe wird die Abfindung auf ALG 1 angerechnet?

Empfohlene Beiträge

Hallo,

Obengenannte Frage ist für mich gerade interessant.

Gilt dies auch bei der gesetzlichen Formel:

Jedes Jahr der Beschäftigung gibt 0,5 mal Monatsbrutto?

 

Vielleicht weiss einer etwas?

 

Gruß Andreas

 

 


VW seit 2015 auf der schwarzen Liste! 

VW Lemminge :classic_ninja::classic_blink::classic_ninja: gibt es viel zuviele (leider)

Da ist Greenpeace dagegen zu 100% Glaubwürdig !!!

 

Kauft ausländische Kfz, halten länger, sind etwas günstiger, rosten eventuell etwas schneller wie MB :classic_biggrin:

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Abfindung ist kein "Muss", meist wird bei Kündigunsschutzklage und Termin vorm Arbeitsgericht in der Güteverhandlung über Abfindung gesprochen.

Oder der Arbeitgeber bietet einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung an. Aber Vorsicht, das kann Sperre beim ALG geben

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Deine Schilderung ist korrekt. Nur haben wir / ich auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet, da die Kündigung vom deutschen Arbeitgeber kam in Verbindung mit einer Abfindung.

Wenn die Kündigung aus USA gekommen wäre, gäbe es Abfindung in Höhe von Null. :(

 

(Die Kündigung ist eine Art Motivation, um dem amerikanischen Führungsstil zu entfliehen!!!)


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Meine letzten Infos sind schon bischen älter, aber das ALG I wird m.E. gar nicht tangiert,, nicht verringert, nur eben "gestreckt" . Der Anspruch auf XXX Tage bleibt bestehen wenn du vorher die Abfindung aufzehrst.

 

3 Jahre vor der Rente kann das ganz interessant sein.

 

Angerechnet wird eine Abfindung m.E. nur auf das ALG II .

 

 


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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Google hat mir gestern noch was zu Tage gefördert. Die Abfindung wird angerechnet bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist seitens des Arbeitnehmers.

Wenn z. Bsp. 4 Wochen vor der eigentlichen K-Frist ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde, gibt es erst Anspruch auf ALG 1 zum regulären Termin ... also sind diese 4 Wochen aus der Abindung zu bestreiten.


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Ja, das ist klar, wenn du als AN irgendwas, egal was, verwirkst, dann bekommst du eine "Sperre", das war schon immer so.

 

 


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