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god59

Blinker im US-Style für den 453 42

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Ich stehe irgendwie auf die permanent leuchtenden Blinker vorne im US-Style und gehe davon aus, dass durch die separat verbauten Blinker sowie die Farbe meines 42s (Lava-Orange) das so gut aussieht, wie ich mir das vorstelle.

 

Nur: Ich bin ein absoluter Nicht-Schrauber und habe entsprechend nicht ansatzweise die Ahnung, wie man das angehen könnte. Was mir soweit klar ist, dass es wohl eine 2-Fadenlampe im vorderen Blinker braucht und mglw. eine Modifikation der Fassung, um den schwächer leuchtenden Faden mit dem Standlicht-Strom zu versorgen.

 

Hat jemand eine Idee, wie man das mit einigermaßen wenig Aufwand hinbekommt oder kennt jemand einen Tuner, der so etwas professionell bewerkstelligt?

 

Und ja, mir ist bewusst, dass es nicht legal ist!

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Gibt auch Module dafür z.B. in der eBucht.

Kann aber sehr teuer werden und mit Punkten behaftet wenn es einem Polizisten nicht gefällt


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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... oder wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer das leuchtende Blinklicht falsch interpretiert ... :roll:

 

 

 

 

 

 

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Das Leben ist zu kurz um langweilige Autos zu fahren!

 

Die SMART Roadster Community bei XING: https://www.xing.com/net/src

 

A.gif6666313531366337.jpgc.gif

 

Bastelst Du noch, oder fährst Du schon ... ???

 

RS-c.bl.zl.gif seit 2008 und smartjehette2.gif seit 2011

 


Bastelst Du noch oder fährst Du schon?

Das Leben ist zu kurz um langweilige Autos zu fahren!

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Quote:

Am 18.09.2015 um 12:25 Uhr hat tutur geschrieben:
... oder wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer das leuchtende Blinklicht falsch interpretiert ... :roll:













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Das Leben ist zu kurz um langweilige Autos zu fahren!



Die SMART Roadster Community bei XING: https://www.xing.com/net/src



http://www.typ5.de/A.gif[/img] c.gif



Bastelst Du noch, oder fährst Du schon ... ???



http://www.smarpache.com/images/emoticons/RS-c.bl.zl.gif"> seit 2008 und smartjehette2.gif seit 2011



 

Mitschuld zu 20- 30 Porzent. Sollte festgestellt werden, dass keine Eintragung dafür besteht, erlischt der Versicherungsschutz und die Versicherung wird beim Versicherungsnehmer Regress nehmen. Aber das interessiert den TE nicht, danach hat er nicht gefragt, er will lieber schön "blingbling".

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smartville_signatur_rw.jpg

 

Smart 451.432 Pulse 62 kw+ (61 c.i.) Spritmonitor.de

 

 

 

 


smartville_signatur_rw.jpg

Smart 451.432 Pulse 62 kw+ (61 c.i.) Spritmonitor.de

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Vielleicht Showcar...

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Eine räumlich zweidimensional ausgedehnte Ansammlung dichtstehender hochstämmiger Holzgewächse reflektiert auftreffende Schallwellen in gleichem Maße, wie sie sie empfangen hat.

 

sf-sig.jpg

 


Eine räumlich zweidimensional ausgedehnte Ansammlung dichtstehender hochstämmiger Holzgewächse reflektiert auftreffende Schallwellen in gleichem Maße, wie sie sie empfangen hat.

 

sf-sig.jpg

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Habe folgendes beim ADAC darüber gefunden, es bezieht zwar auf Motorräder, aber vielleicht gibt bei PKW die gleiche Regelung:

 

Änderungen in der europäischen Gesetzgebung

 

Bezüglich des Standlichts bei Motorrädern ist eine Änderung in der europäischen Gesetzgebung (UNECE) in Kraft getreten. Mit dieser Änderung dürfen nun auch gelbe Positionsleuchten als Alternative für die gegenwärtig verwendeten weißen Positionsleuchten (Standlicht) eingesetzt werden. Honda hat ab dem Modelljahr 2013 die gelben Positionsleuchten bereits bei einigen Modellen eingeführt: CBR500R, CBR600RR, F6B, NC700X, MSX125, NSS300A Forza, GL1800B. Weitere werden folgen.

 

Gelbes Positionsleuchtensystem

Vorschrift: UNECE Vorschrift 53.01, Lichtquelleneinbau (Motorräder) Artikel 6.6

 

Alte Fassung:

6.6. Positionsleuchte vorn

6.6.1. Anzahl, eine oder zwei

 

Im Jahr 2011 wurde dieser Artikel wie folgt geändert:

6.6. Positionsleuchte vorn

6.6.1. Anzahl, eine oder zwei bei weißer Farbe oder zwei (eine pro Seite) bei gelber Farbe.

 

Systemkonfiguration: Das System besteht aus den eigentlichen Fahrzeugteilen (Blinker, Scheinwerfer und Schlussleuchten). Neue zusätzliche Bauteile gibt es nicht. Geändert haben sich bei dieser neuen optionalen Positionsbeleuchtung nur die Schaltung, die internen Teile und die Funktionsweise. Die gelben Leuchten werden an der Stelle der gegenwärtigen Blinklichter angeordnet. Folglich wird die Positionierfunktion auch vom Blinksignalgeber ausgelöst. Die gegenwärtige weiße Positionsleuchte am Scheinwerfer wird dadurch abgeschafft. Beim hinteren Positioniersystem treten keinerlei Änderungen ein.

 

Systembetrieb: Die Positionsleuchten verfügen über eine geringe Helligkeit. Wenn der Blinksignalgeber eingeschaltet ist, schaltet der vordere Signalgeber der gewählten Seite das helle Licht für das Blinklicht im Blinkbetrieb ein, wie dies bei Blinklichtern üblich ist. Wird der Blinksignalgeber wieder ausgeschaltet, bleibt nur die Positionsleuchte mit geringer Helligkeit eingeschaltet. Die Positionsleuchte bleibt eingeschaltet, solange der Blinker blinkt.

(Stand: Juni 2013)


Gruß

Michael

 

Wer langsam fährt, wird länger gesehen!

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Quote:

Am 19.09.2015 um 13:01 Uhr hat Rabbitmike geschrieben:
Habe folgendes beim ADAC darüber gefunden, es bezieht zwar auf Motorräder, aber vielleicht gibt bei PKW die gleiche Regelung:



Änderungen in der europäischen Gesetzgebung



Bezüglich des Standlichts bei Motorrädern ist eine Änderung in der europäischen Gesetzgebung (UNECE) in Kraft getreten. Mit dieser Änderung dürfen nun auch gelbe Positionsleuchten als Alternative für die gegenwärtig verwendeten weißen Positionsleuchten (Standlicht) eingesetzt werden. Honda hat ab dem Modelljahr 2013 die gelben Positionsleuchten bereits bei einigen Modellen eingeführt: CBR500R, CBR600RR, F6B, NC700X, MSX125, NSS300A Forza, GL1800B. Weitere werden folgen.



Gelbes Positionsleuchtensystem

Vorschrift: UNECE Vorschrift 53.01, Lichtquelleneinbau (Motorräder) Artikel 6.6



Alte Fassung:

6.6. Positionsleuchte vorn

6.6.1. Anzahl, eine oder zwei



Im Jahr 2011 wurde dieser Artikel wie folgt geändert:

6.6. Positionsleuchte vorn

6.6.1. Anzahl, eine oder zwei bei weißer Farbe oder zwei (eine pro Seite) bei gelber Farbe.



Systemkonfiguration: Das System besteht aus den eigentlichen Fahrzeugteilen (Blinker, Scheinwerfer und Schlussleuchten). Neue zusätzliche Bauteile gibt es nicht. Geändert haben sich bei dieser neuen optionalen Positionsbeleuchtung nur die Schaltung, die internen Teile und die Funktionsweise. Die gelben Leuchten werden an der Stelle der gegenwärtigen Blinklichter angeordnet. Folglich wird die Positionierfunktion auch vom Blinksignalgeber ausgelöst. Die gegenwärtige weiße Positionsleuchte am Scheinwerfer wird dadurch abgeschafft. Beim hinteren Positioniersystem treten keinerlei Änderungen ein.



Systembetrieb: Die Positionsleuchten verfügen über eine geringe Helligkeit. Wenn der Blinksignalgeber eingeschaltet ist, schaltet der vordere Signalgeber der gewählten Seite das helle Licht für das Blinklicht im Blinkbetrieb ein, wie dies bei Blinklichtern üblich ist. Wird der Blinksignalgeber wieder ausgeschaltet, bleibt nur die Positionsleuchte mit geringer Helligkeit eingeschaltet. Die Positionsleuchte bleibt eingeschaltet, solange der Blinker blinkt.

(Stand: Juni 2013)



 

Das klingt interessant genug, da mal weiter nachzuhaken. Sei bedankt!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von god59 am 20.09.2015 um 10:24 Uhr ]

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollsndig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitete Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein!  
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