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mierze

zigarettenanzünder

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hallo wer kann helfen?

ich habe einen gebrauchten fortwo coupe mhd erworben, wollte navi laden, keine stromzufuhr .zigarettenanzünder funktioniert aber?

wer hat einen rat?

:roll:

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- Ladekabel vom Navi defekt

- falsches Ladekabel

- Sicherung des Ladekabels defekt

- ...

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Das Leben ist zu kurz um langweilige Autos zu fahren!

 

Die SMART Roadster Community bei XING: https://www.xing.com/net/src

 

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Bastelst Du noch, oder fährst Du schon ... ???

 

RS-c.bl.zl.gif seit 2008 und smartjehette2.gif seit 2011

 


Bastelst Du noch oder fährst Du schon?

Das Leben ist zu kurz um langweilige Autos zu fahren!

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Sehr oft ist auch der Zigarettenanzünder nicht mit dem Ladekabel kompatibel, d.h. der mittige Kontakt der Stromzuführung des Steckers erreicht den Mittelkontakt des Zigarettenanzünders gar nicht und aus diesem Grund kann auch kein Strom fliessen!

 

 

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Hallo ich danke euch. heute das erste mal im forum und schon problem nach euren zwei ratschlägen gelöst.

der mittelstift des navikabels erreicht nicht den kontakt. habe ein stiftteil eingepasst und jetzt funktioniert es. :) :lol: ;-)

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Drum merke: wer vernünftig fragt bekommt eigentlich immer hilfreiche Antworten.

 

 

Gruß vom: Tutur

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Bastelst Du noch, oder fährst Du schon ... ???

 

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Bastelst Du noch oder fährst Du schon?

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Danke für das Feedback! :)

 

Dann lag ich ja mit meinem Verdacht gar nicht so verkehrt!

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Was sollen die ellenlangen Beiträge von IMX und kingcc.. in dem Forum???????????

Gruß!! :-?

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    • Moin, sehr geehrter meiomei, sehr geehrter SmartManl, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte  Forengemeinde !   Ich gebe mal zu bedenken (jedenfalls für in Deutschland zugelassene Pkw):   Es geht mir gar nicht um die grundsätzliche Möglichkeiten der freien Entscheidung der Farbwahl an privaten Kraftfahrzeugen, hier speziell Pkw. DAS kann weitgehend jeder so machen wie er möchte, ohne sich das genehmigen lassen zu müssen (jedoch mit gewissen Grenzen). Egal, ob glänzend, matt oder foliert.   DAS muß nur der Zulassungsstelle mitgeteilt und die ggf. Papiere berichtigt werden.   Im Netz von beliebiger Quelle nachzulesen müssen private Pkw mit Erstzulassung nach dem 01.01.1978 die "Grundfarbe" in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben, ist somit Bestandteil der Allegeinen Betriebserlaubnis (BE). (Grundfarbe ist gemeint mit "grün" oder "rot" oder "blau" u.ä.m....., also nicht der spezielle Farb-Code des Herstellers). Zugrunde gelegt wird dabei die Schätzung der weit überwiegenden Farbe oder in Zweifelsfällen eben die Nennung mehrerer Farben (wie z.B. in den Papieren des @Ahnungslos).   Dies ist der Zulassungsstelle unverzüglich, spätestens bei der nächsten Ummeldung oder sonstigen Änderung der Papiere mitzuteilen. Papiere werden dann berichtigt, Kostet Verwaltungsgebühr, tut nicht weh.   Nun gibt es aber bzgl. der Farbwahl und deren Interpretation ja Grenzfälle und Meinungsverschiedenheiten bis hin zur Farbsinn- (un-) tauglichkeit (des Fahrzeughalters, Nutzers, Prüfers, Zulassungs-mitarbeiters). Also beispielsweise, ob ein "grün" noch ein "grün" ist oder eher ein "grünblau" oder "blau". Da bedarf es m.E. schon einer Expertise eines ausgewiesenen Fachmannes (oder -Frau), welcher "Grundfarbe" das dann zugerechnet werden wird oder sollte.....In Zweifelsfall ist also geraten, doch vorher sich schlau zu machen und einen Fachmann (oder -Frau), ggf. vom TÜV, zu befragen. Dies gilt auch für die Zulässigkeit von Folien und deren korrekte Anbringung.   Und da wir nun gerade bei den Verboten sind: Sicher unzulässig sind absorbierende oder reflektierende oder gar spiegelnde Farben und Folien. Bei je nach Betrachtungswinkel wechselnden Farben oder Folien ist das wohl (noch) nicht abschließend geklärt und bedarf einer Entscheidung im Einzelfall.....   Das ganze dient wohl der Verkehrssicherheit und nutzt auch den Sicherheitsbehörden bei der Fahndung/Ermittlung (damals, 1978, war RAF-Zeit: für die Spätgeborenen: Das waren Terrorristen).   Ist wohl eher weniger Bürokratie-Willkür und hat mit Verschwörungstheorien m.E. auch weniger zu tun.....   Und meine Erfahrung: Beim TÜV wurde ich länger zurückliegend schon mal mündlich darauf hingewiesen. Aber kein Eintrag im Prüfbericht. Wird also formal wohl nicht sooo eng gesehen. Nur: Wenn das Thema schon mal da ist, kann man ja mal Tipps geben.....   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig    
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