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Carinaaa

nochmal oder umsteigen? ?

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Ja war vorhin da die meinten wirtschaftlicher Totalschaden. Der Motor wäre wohl so teuer wie der Wagen an sich.. aber da bekomme ich erst Montag Bescheid. Jetzt bin ich natürlich am suchen. Es gibt ja sooooo viel Auswahl an smarts. Ich fahr ja 5 x die Woche insgesamt 30 km Autobahn also hin und zurück. Ich weiß echt nicht weiter :-?

 

 


Hii

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Es ist für mich völlig unverständlich warum du einen (deinen) Smart mit einem neuen (!) Motor kategorisch ablehnst.

Die Kosten sollen DIR doch egal sein. Und aus meiner Sicht kann der Händler den Verkauf nicht rückgängig machen.

 

Er kann dir alternativ einen gleichwertigen oder besseren anbieten. Und nur so lange wie die neue Maschine auch nur 2,- Euro weniger kostet als der Zeitwert des Wagens.

 

Also, praktisch möchtest du einen anderen Wagen mit GEBRAUCHTEM Motor lieber als einen/deinen mit NEUEM Motor ?

 

Ich weiß nicht welcher Hirni dir den Floh ins Ohr gesetzt hat dass dein Wagen danach im Wert fallen würde.

 

Sorry, aber für mich ist das nur DUMM ....

 

 

PPS: So wie dein globaler Kenntnisstand zu sein scheint solltest du mal mit einem RA über deine Rechte sprechen und nicht über andere abgehudelte und/oder überteuerte Karren spekulieren.

 

Wer einen neuen Motor ausschlägt, dem wird aus meiner Sicht ganz leicht der letzte Müll angedreht.

 

 

 

PS: Es ist doch richtig dass du ehrliche Meinungen hören möchtest ?!

 

 

 

 

 

 

 

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Remember the Times when Sex was Safe und Fuel cheap.

Focus-CC 2.0 Bifuel -Kein Dach überm Kopf aber LPG unter der Haube-

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Focus-CC am 17.04.2015 um 18:31 Uhr ]


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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Also dann war es wohl nicht deutlich. Ich hab es nicht so ausgesucht ich hätte auch mein Baby mit neuen Motor genommen. Die haben es so entschieden bzw. Noch nicht ganz bekomme Montag Bescheid ob neuer Motor oder Geld zurück.

 

 


Hii

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Seit wann entscheiden Fremde über deinen Wagen ?

 

Was sagt dein RA dazu ?

 

Außerdem, Ersatzwagen für die Zeit der Wiederbeschaffung, Wiederbeschaffungskosten, etc. ppp.

 

Denen sollte der mal eine Rechnung auf machen.

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Am 17.04.2015 um 19:04 Uhr hat Ahnungslos geschrieben:
RA soll Rechtsanwalt heissen! ;-)



:lol: hätte ich mir auch denken können Danke

Hii

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Oh man.

Der Händler hat gar keine andere Wahl als dir einen neuen Motor einzubauen. Der Händler steht dir gegenüber in der Gewährleistung, ohne deine Zustimmung kann er nicht aus dem Kaufvertrag raus. Das ist dein Recht. Genau so wenig musst du mit einem anderen Auto als Ersatz einverstanden sein.

 

Für mich gäbe es keine Überlegung den Händler einen neuen Motor einbauen zu lassen. Was der Händler möchte ist vollkommen egal - ob der jammert interessiert nicht.

 

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Tja, Martin gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen.

 

Ich hole jetzt Popcorn raus und schaue mir lachend an wie Carinaa so richtig ordentlich beschi*** wird.

 

Wenn Sie beim Händler so naiv auftritt wie hier, zudem extrem beratungsresistent, dann hat er leichtes Spiel.

 

:lol:

 

Wenn sie denkt sie bekäme alle Kosten erstattet die Ihr zustehen, dann denkt sie auch Zitronenfalter würden Zitronen falten.

 

Am Ende wird sie jammern dass sie sich keinen RA genommen hat .......

 

Eine RS scheint sie auch nicht zu haben sonst hätte sie wohl schon mit ihrem RA telefoniert.

 

...der ihr auch nichts anderes sagen würde wie Martin oder meine Wenigkeit - und den Händler auf Spur bringen würde.

 

 

 

 

 

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Focus-CC am 17.04.2015 um 20:22 Uhr ]


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Am 17.04.2015 um 20:10 Uhr hat Martinbj71 geschrieben:
Der Händler hat gar keine andere Wahl als dir einen neuen Motor einzubauen.

Das seh ich aber nicht so!

Der Händler ist nicht verpflichtet, einen neuen Motor einzubauen, sondern einen funktionstüchtigen, maximal einen Austauschmotor, niemals aber einen neuen!

Und ob man da sonderlich gut beraten ist, den zu veranlssen, den Motor durch irgendeinen Edelmurkser da einbauen zu lassen, damit er mehr oder weniger gut über die Gewährleistungsfrist kommt, stelle ich auch in Frage!

Meiner Meinung nach wäre es besser, den Kaufvertrag zu annulieren, das Geld wieder zurück zu bekommen, evtl. dazu noch eine Entschädigung für die erlittene Unbill und diesen Händler von seiner Liste zu streichen! ;-)

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Am 17.04.2015 um 20:20 Uhr hat Ahnungslos geschrieben:


Der Händler ist nicht verpflichtet, einen neuen Motor einzubauen, sondern einen funktionstüchtigen, maximal einen Austauschmotor, niemals aber einen neuen!


 

Einen funktionsfähigen mit maximal der Laufleistung die der originale hatte.

 

Aber bekomm mal einen.

 

Kann auch ein nagelneuer bei rum kommen.

 

Anullieren, Wandeln, kann der VERkäufer nicht ohne weiteres. Dazu muss er dem Besitzer ein SEHR gutes Angebot machen :-D

 

Ein sehr sehr Gutes :-D

 

Mietwagen für ca. 20 Tage Wiederbeschaffung, Verdienstausfall für Besichtigungen, etc. ppp.

 

Oder ER besorgt einen adäquaten anderen Wagen.

Aber ob der "adäquat" ist entscheidet immer noch der Besitzer. Der Entscheidet an sich ALLES.

 

:-D

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Focus-CC am 17.04.2015 um 20:29 Uhr ]


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Ja Heiko, so sehe ich das auch. Und für den Motor steckt er wieder in der Gewährleistung.

 

Ich bevorzuge übrigens Chips. :-D

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Zu viele Kalorien, ich zieh mir mal ein alkoholfreies und Salzstangen ;-)

 

 


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Einen Motor mit maximal der gleichen Laufleistung aufzutreiben sollte ja wohl kein Problem sein! ;-)

Daß er damit wieder in der Gewährleistungspflicht bzw. in einer erweiterten Gewährleistungspflicht steckt, dem schliesse ich mich zwar nicht an, aber dazu kenne ich die rechtliche Situation zu wenig!

Ein anderer Motor hat meines Erachtens keinen Einfluss auf die Sachmängelhaftung des Gesamtfahrzeugs, diese verlängert sich dadurch in keinster Weise!

Aber ihr wisst es ja ohnehin besser! ;-)

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Keiner hat gesagt dass sich die Gewährleistung verlängert. Keiner.

Aber aus der Situation des Händlers heraus ist eine andere Gebrauchtmaschine für ihn kein unerhebliches Risiko.

 

Ich gehe aber fest davon aus dass er auf "Wandlung" geht wenn sich Carinaaa bei ihm so gibt wie hier im Bord.

 

Der macht auf "Großzügig", gibt ihr die Summe x (Natürlich NICHT das was ihr zusteht) und gut.


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Am 17.04.2015 um 20:41 Uhr hat Focus-CC geschrieben:
Keiner hat gesagt dass sich die Gewährleistung verlängert. Keiner.

Quote:

Am 17.04.2015 um 20:29 Uhr hat Martinbj71 geschrieben:
Und für den Motor steckt er wieder in der Gewährleistung.

Dann war dieser Satz aber überflüssig! ;-)

Es ändert sich dadurch ja überhaupt nichts an der Gewährleistung über das Fahrzeug!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 17.04.2015 um 20:45 Uhr ]

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Klar, die restliche Zeit. Noch 2 Monate Beweislastumkehr.

Wenn er einen gebrauchten einbaut der womöglich ein oder 2 Jahre gestanden hat und der bekommt sofort "auf den Pinsel", dann geht er "hoch" und für den Händler ist das dann endgültig ein Fass ohne Boden.

 

Ich weiß nicht ob er das riskieren will.

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Focus-CC am 17.04.2015 um 20:47 Uhr ]


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Die Gewährleistung gilt doch auch noch eine weile selbst nach der Beweislastumkehr nach 6 Monaten und bei einem neuen Motor gibt es Garantie.

 

 

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Mit der Zeit nach Beweislastumkehr kannst dir den Hintern abwischen.

 

Dann hilft dir NUR noch die GG.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Focus-CC am 17.04.2015 um 20:49 Uhr ]


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Am 17.04.2015 um 20:47 Uhr hat Martinbj71 geschrieben:
und bei einem neuen Motor gibt es Garantie.

Der Händler ist aber nicht verpflichtet, einen neuen Motor einzubauen und auf einen gebrauchten Motor gibt es auch keine Garantie!

Ist das denn so schwer zu verstehen? :-?

 

Die Gewährleistung auf das Fahrzeug und auch den Motor ändert sich durch den Austausch des Motors nicht!

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Am 17.04.2015 um 20:48 Uhr hat Focus-CC geschrieben:
Für die Zeit nach Beweislastumkehr kannst dir den Hintern abwischen.



Dann hilft dir NUR noch die GG.




Ist richtig.
Aber hält ein schlechter Ersatzmotor dem Gutachter Stand?

[


 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Martinbj71 am 17.04.2015 um 20:51 Uhr ]

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Am 17.04.2015 um 20:49 Uhr hat Ahnungslos geschrieben:


Der Händler ist aber nicht verpflichtet, einen neuen Motor einzubauen und auf einen gebrauchten Motor gibt es auch keine Garantie!


 

Natürlich läuft die vorhandene GG weiter !

 

Außerdem läuft die gesetzliche Gewährleistung weiter, in diesem Fall noch 2 Monate innerhalb der Beweislastumkehr. 7. bis 12. Monat ist eh Banane.

 

Holt sie also den Wagen in 4 Wochen, im 5. Monat ab und geht 2 Tage später der andere Motor hoch, gleiche Situation, Gewährleistung !

 

 


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Am 17.04.2015 um 20:50 Uhr hat Martinbj71 geschrieben:
Aber hält ein schlechter Ersatzmotor dem Gutachter Stand?

Ihr solltet an der Börse zocken, so wie ihr spekuliert! :-D

Ich weiss nicht, wie ihr drauf kommt, daß ein Ersatzmotor auch zwangsläufig schlecht sein muß! :roll:

Aus Unfallern gibt es genügend Motoren, die da eingebaut werden könnten, auch mit gleicher oder geringerer Kilometerleistung!

Aber ob die TE sich damit einen Gefallen tun würde, steht meiner Meinung nach auf einem ganz anderen Blatt!

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@ Martin

 

Sie muss nur einen Ersatzmotor klaglos akzeptieren wenn er WENIGER Laufleistung hat.

Bei mehr, und sei es auch nur 5000km, hat sie das Recht abzulehnen oder eine Ausgleichszahlung..

 

Wie man es dreht und wendet, SIE ALLEINE hat die Karten in der Hand. Es sein denn der Händler zaubert einen gebrauchten guten Motor mit 30Tkm aus dem Hut.

 

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