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hp2

DSG vielleicht erst in einem Jahr?

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Zumindest beim Twingo soll es so sein.

 

 

Guck mal


A 180 CDI, Autronic, 2012

Passion Cabrio, CDI, 2010

 

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deckt sich zumindest nicht mit dem, was ich im Smartcenter gehört habe.

Demnach sollen ausgewählte SC's noch im Dezember mindestens einen Vorführwagen mit DSG bekommen.

Und erhältlich soll das DSG ab Frühjahr sein.


"Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst, in den Du reinfährst. Übersteuern ist, wenn Du ihn nur hörst." Walter Röhrl

 

Hol Di fuchtig!

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Bei mir dito.

Als ich zu der Verkäuferin meinte, dass Handschaltung nix für mich ist, meinte sie DSG gäbs ab März.

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Dann sind die Smartkäufer der ersten Stunde mal wieder Testpiloten :)

 

 


A 180 CDI, Autronic, 2012

Passion Cabrio, CDI, 2010

 

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Mechanisch ist es sicher "fertig" . Die ersten Käufer bekommen dann die Software 1.0 .

 

Irgendwann bei/ab Version 3.0 schaltet es dann richtig.

Auf jeden Fall immer Gratis-Kaffee im SC :-D


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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Naja ist aber doch irgendwie ein komisches Gefühl, wenn dich der Verkäufer nicht kennt und der Werkstattchef einen fröhlichen Morgen wünscht. 8-) :-P

 

 

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...und dich die Damen am Wartebereich schon mit Vor- und Zunamen kennen.

Aber nur beim 453. :-D


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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