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Smartpearl

3 Balken im BC und nix geht mehr

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Seit einer Woche fahre ich smart, leider.

Ich war bereits zwei mal im SC und es stehen Reparaturen an in Höhe von fast 1000€. :o

 

Der Verkäufer stellt auf doof und mein Anwalt verdient jetzt mit. :-D

 

Jedoch ein Problem nervt aktuell extrem. Während der Fahrt schaltet der smart nicht mehr in 2. und 4. dann geht auch kein R mehr und nach erneutem Start geht gar nichts mehr. Man dreht die Zündung und es blinken 3 Striche im BC mit einem Schrauben Schlüssel. :-?

 

Lösung, Zündung aus. Zündung ein. Kein Start durchführen, dafür 8 Sekunden Bremspedal betätigen und es richtet sich iwas neu, danach gehts wieder.

 

Smart weiß nicht was es ist. Jemand ne Idee?

 

 

Werd auch keine 1000€ investieren, entweder der smart geht zurück oder der Verkäufer übernimmt die kosten.

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Spritmonitor.de

Smart 451 Coupé 84 PS ttzzzzziisscchhh.....

 


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Der Schraubenschlüssel zeigt an das eine Wartung fällig ist ;-)

 

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Ne, sicherlich nicht in dieser Verbindung. Wartung ist in 14800 km fällig laut BC, zu sehen wenn man links mit dem Knopf durchklickt ;-)

 

 


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Hast Du die ausgelesenen Fehler schon beseitigt?

 

Quote:

Am 10.02.2014 um 22:38 Uhr hat Smartpearl geschrieben:
Das Diagnose gerät hat noch folgendes ausgespuckt.



Inkrementalgeber Getriebe Kurzschluss oder Unterbrechung

Das Gemisch "Zylinder reihe 1" im Leerlauf zu mager ( wird vom verbrannten dichtring kommen, zieht zuviel Luft)

 

 

Hier eine gute Erklärung.

[ Diese Nachricht wurde editiert von ronny1075 am 13.02.2014 um 06:37 Uhr ]


 

 

 

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In 14800km oder 1mal jährlich, letzteres könnte zutreffen.

 

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Danke Ronny. Werd ma gucken obs bei mir auch n Kabel ist.

 

Wo find ich die am besten? Von unten? :-?

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Tippe auf Schaltwalze. Ra ist schon mal gut, bei Kauf vor einer Woche sollte ein seriöser Verkäufer sich seiner Pflichten zur Nachbesserung bewußt sein.

 

 


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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Ja, der VK sieht sich nicht in der Schuld auch nicht in der Pflicht !

 

Frechheit ! Meint der Smart wäre noch ne Woche zuvor beim SC gewesen, da war noch nichts. Aber Belege darüber gibt es nicht.,.. lächerlich.... egal, sollen die Reparatur zahlen oder den PKW zurück nehmen !

 

Find ich nur sehr ärgerlich, da ich auf den Wagen täglich angewiesen bin.


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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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