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Silencio

TFL nachrüsten beim 451 mit MHD

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vor 32 Minuten schrieb odie:

Sorr, das is ja aber viel Kokolores dabei Bei TFL oder NSW spielt weder die Birne, noch dimmbar, noch Lux oder die Leistung eine Rolle sondnern einzig und allein die ZULASSUNG des Scheinwerfer selbst.

Kann man hieer schön nachlesen: https://scheinwerfer-luxx.de/FAQ

 

Dabei spielt eben das Lichtbild und der Reflektor eben eine Rolle. Und JA, es gibt NSW UND TFL auch mit Zulassung. Aber du kannst halt eben keinen Xenon Scheinwerfer in einen Blinker stopfen und sagen "hat doch alles ne Zulassung". Es geht darum das der Scheinwerfer auch so eingesetzt wird wie er getestet und freigegeben ist.

Fazit: Ein NSW so beschalten das er per Definition ein TFL ist das ist nunmal nicht zulässig. Und ja die Frage nach dem Waynetrain stellt sich durchaus. Ist aber späterstens nach 2 Jahren bei einem  pingeligen Prüfer eben einmal durchgefallen.

SPÄTERSTENS wen da aber LEDs drin funzeln wird der Schutzmann der frisch von der Schulung kommt eben schonmal genauer hinschauen. Weil auch eine LED darfst nicht in jeden Scheinwerferstecken.

👍


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Es gibt Tatsache Nebelscheinwerfer mit Tagfahrlichtfunktion: Leider nicht billig...

Da würde ich mal gucken an deiner Stelle @TE ob ich die passend eingebaut bekomme. Bin jetzt nicht so der 451-Auskenner, aber die Schalterleiste bestücken wenn Kabel schon liegen sollte ja kein Problem sein. Dann hast du Beides!

Ich hatte mit dem IID-Tool für meinen verflossenen Range Rover sogar die Möglichkeit, das Fernlicht runterzudimmen als Tagfahrlicht. Sah aber Kacke aus wegen der gelblichen Farbe, zumal ich ja sonst Xenon und LED hatte.

Gehen tut vieles, aber erlaubt ist nur wenig....

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Jein..."Teuer" is relativ: https://www.ebay.de/sch/i.html?_from=R40&_trksid=p2334524.m570.l1313&_nkw=nsw+tfl&_sacat=0&LH_TitleDesc=0&_odkw=smart+roadster+nummernschild&_osacat=0
 

Wen man sch die Mühe macht und einfach nur mal den Durchmesser anschaut und die Besteigungen...da kann es gut sein das ein Fiesta Scheinwerfer auch in einen Twingo past usw...

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Da ist was dran! Viele Fahrzeugmodelle sind in den Listen gar nicht aufgeführt und passen trotzdem.

Und vor Allem: Sie sind zulässig!

Ich habe mal ein paar Aufbau-Traktorscheinwerfer an einen Ami-Pickup gebaut, weil der Besitzer mit den Plaste-Streuscheiben keinen TÜV bekam. Die Dinger wackelten und waren nahezu "unfahrbar", aber es war ne Wellenlinie drauf und H4 als Leuchtmittel. TÜV erteilt!

Selbstredend flogen die Dinger nach den TÜV wieder runter. 

Und heute hat nahezu jedes Auto Plaste-Streuscheiben bzw FF-Projektoren mit Plasteverglasung. Deutsche Bürokratie...

Auch waren erst zwei zusätzliche Bremslichter erlaubt und ich bekam mit meinem einen Bremslicht in der Mitte keinen TÜV.

Später waren zwei zusätzliche Bremslichter verboten und es war nur eins mittig zulässig.

Für mich haben die alle eine Vollpanne, die die Gesetze machen.

In "The Land of the Free" braucht man nicht mal Kotflügel und hier schneiden sie dir wegen überstehenden Gummis den Kopf ab...

bearbeitet von Outliner

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In meinem 2er Golf werkelen zugelassene LED Scheinwerfer aus nem Schebberblech aus Milwaukee 😉

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    • Moin, sehr geehrter Smartyyy, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Soweit ich weiß, sind doch die Birnchen in den Seitenblinkern und im Standlicht vorne identisch (12 Volt, 5 Watt, Glas-Sockel, Typ: W5W) und werden NICHT noch separat beworben/verkauft als "Blinkerbirnen" (was mir auch in all den Jahren nicht bekannt geworden wäre....). Trotzdem sind von den Standlichtbirnchen hier schon so manche defekt gegangen und von den Seitenblinker-Birnchen noch KEINE (in der Summe 39 Betriebsjahre und über 450 000 KM). Gibt es dafür eine Erklärung ? Wenn ja welche ?   Und noch so ein Gedanke als "Gegenargument" gegen das gleichzeitige paarweise Austauschen vom Defekt nur eines Leuchtmittels. Wenn ich schon mit einseitig defektem Leuchtmittel unterwegs bin (oder wegen irgendwelcher zwingender Gründe mit schlechtem Gewissen dabei unterwegs sein MUß), dann ist es doch eher von Vorteil, wenn das verbleibende Leuchtmittel noch möglichst lange intakt bliebe.... Eine möglichst breite Streuung der wahrscheinlichen Rest-Betriebsdauern wäre da doch eher von Vorteil (neben der grundsätzlichen Sparsamkeit, heute eher Nachhaltigkeit genannt).   (Und mal ganz unter uns: Immerhin baue ich ja bei defekten Leuchtmitteln auch bei "ollen" Alltagsfahrzeugen heutzutage NEUE typgleiche Leuchtmittel ein. Früher (als ich gaaanz jung war und das Geld dringendst für ganz andere Herausforderungen brauchte) taten es auch gebrauchte (noch funktionierende) Leuchtmittel aus "Schlachtfahrzeugen" oder vom Verwerter ("für lau"). Hatte da mal  Beziehungen).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig 
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