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Elmpter

(S) Auspuff Smart 451

Empfohlene Beiträge

Suche einen Auspuff für meinen 451 Smart 61 Ps Baujahr 2007

 

 

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Leider hab ich einen rumliegen vom 451/2011.

 

 


Ich halte es da wie mein Hund.....da ka..ck ich drauf. :-)

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Hallo,

 

habe einen für den 451er jedoch mit 84 PS.

Ob der auch paßt kann ich nicht sagen.

 

Gruß

Brijan


bearbeitetb.jpg

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Ich baue nächste Woche meinen von meinen 451 Bj.2007. Kömmte passen. Hat 71PS ohne Turbo.

 

 

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Hallo

Wenn du den ausgebaut hast kannst du dich gerne bei mir melden. Wenn der passt nehmen ich den auf jeden Fall wenn der nicht durchgerostet ist und der Preis stimmt.

 

MfG Frank

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Hab ihn ausgebaut. Schick mal deine Email-Adresse das ich Bilder schicken kann

 

 

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Hallo

Kann dich nicht anschreiben.

 

Wenn der Auspuff nicht durchgerostet ist würde ich den zu einem guten Preis nehmen.

Bitte direkt Bankdaten mit angeben damit ich das Geld direkt überweisen kann.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Elmpter am 25.06.2013 um 07:54 Uhr ]

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    • Moin, sehr geehrter MBNalbach, sehr geehrter smart45005, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken: Soweit ich weiß, dürfen die vorderen Nebelscheinwerfer bei uns im Land nur unter sehr "engen" Vorraussetzungen eingeschaltet werden (z.B. "unsichtige" Witterungsverhältnisse durch z.B. Regen, Schnee, Nebel und ähnliche Naturerscheinungen......ich glaube mich auch an bestimmte definierte Sichtweiten (um ca. 50 Meter ?) zu erinnern....und dann auch nur i.V.m. dem "normalen" Abblendlicht).   Wenn jetzt die Technik des Fahrzeuges anders funktioniert, könnte es sich doch nach den hiesigen Bestimmungen eher um einen "technischen Defekt" handeln, dessen Benutzung (ggf. noch vorsätzlich/wissentlich) dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte.....   Weiterhin kann ich mir vorstellen, daß das dann auch einen Mangel darstellt, der weder von der Rennleitung (Poli...) noch von der technischen Kontrolle (AU, "TÜV") toleriert wird und zu einer Mängelmeldung (EM, erheblicher Mangel, Plakette verweigert) führen könnte, wenn es denn auffiele....   Und auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken, daß auch für das Einschalten der Warnblinkanlage bei uns im Land sehr enge Grenzen gelten..... Das Rückwärtsfahren gehört ziemlich sicher nicht dazu.   Oder liege ich mit meinem Wissensstand voll daneben und es hat sich diesbezüglich sehr viel geändert ?   mit nachdenklichen und freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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