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andrago

Gutachten für coreline felgen auf Coupe(benziner) 2004 mit abs

Empfohlene Beiträge

Hallo Timo,

 

der Smart meiner Freundin ist ein 700 cm³ mit 61 PS und von der Bauart ein Coupe aus dem Jahr 2004 mit echtem ABS.

Typengenehmigung wäre ok, falls vorhanden, bitte schicken per M@il.

 

Danke nach Viersen

 

Gruß

Andrago

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Die älteren Modelle hatten auch echtes ABS... :)

 

 


Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS
ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids
So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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Oh schei...,

 

meinte echtem ESP und nicht trust+.

Danke chaoti :o

Gruß

andrago

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Danke ;-)

 

 


Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS
ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids
So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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Ich nicht, allerdings hätte ich es auch nicht gebraucht. Trotzdem Danke an Ronny :)

 

 


Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS
ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids
So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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Danke an alle, die mir geholfen haben.

Alles ist angekommen, teilweise in doppelter ausführung.

 

Gruß

andrago

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ich war gestern beim tüv.. es geht um die oben genannten felgen und reifengröße. ich habe kein tüv bekommen da die verbreiterung fehlt. auch das teilegutachten oder wie das drecksding heiß war falsch. da steht was von cdi drin( ich hab ein benziner... Händler gibts ) ich hab das auto so wie es ist mit den felgen gekauft.. inkl. neuen tüv. nun bin ich auf der suche nach papieren für die corelines.

 

 

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Huhu!

Bräuchte auch ein Gutachen oder Freigabe für die Coreline Felgen auf einem 450er CDI Cabrio Bj: 2005.

Kann mir da evtl. jemand ne Kopie zukommen lassen? Oder gibt es da andere Möglichkeiten?

Danke schon mal und schöne Grüsse, Andy


2005er Smart fortwo, 450, CDI Cabrio, bei fismatec gechipt

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    • Das ist ein ganz wichtiger Aspekt was eine Kaufabsicht für solche Spezialanfertigungen betrifft.   Ich hatte mich ernsthaft für den SmartForSix (der geilste Smart ever! 😍) interessiert, der vor einiger Zeit mal zum Verkauf gestanden wäre. Selbst eine gültige Straßenzulassung für Deutschland, zählt bei einem Export bzw. Import in ein anderes Land nicht. (Da bedarf es mehr, siehe weiter unten.)   Bei uns hätte ich das bereits in Good Old Germany einzelgenehmigte und zugelassene Fahrzeug, nicht ohne erheblichen Aufwand (Prüfungen, Gutachten, Nerven, Kohle), einzelgenehmigt bekommen.   Nach Rücksprache mit ÖAMTC und TÜV habe ich meine eventuelle Kaufabsicht verworfen. Ich habe nach den Erkundigungen nicht mal mehr Kontakt zum damaligen Besitzer hergestellt.   (Trotzdem an dieser Stelle nochmals meinen Dank an @Ghostimaster für die Beschaffung der Telefonnummer vom damaligen Besitzer.)   Die Rechtsabteilung des ÖAMTC bringt es auf den Punkt:   „Man sollte sich auch vorab erkundigen, ob eine EU-weite Betriebserlaubnis für das entsprechende Fahrzeug vorliegt, da ansonsten eine Einzelgenehmigung in Österreich erforderlich ist — auf die, selbst bei einer Zulassung in einem anderen Mitgliedsstaat, kein Rechtsanspruch besteht (siehe Eintragung in die Genehmigungsdatenbank).“   Man hat keinen Rechtsanspruch auf eine Einzelgenehmigung, selbst wenn das Fahrzeug in einem anderen Land bereits zugelassen wurde. Ergo -> mega Risiko!
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