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Baphomet

Blattfedervorderachse umbauen?

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Hallo,

 

kurze Frage, lässt sich die Vorderachse mit Blattfeder auf die Vorderachse mit Spiralfeder umbauen? Mein Smart ist Bj. 98.


 

LG Baphomet

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Nur wenn du die Dom-Aufnahmen an der Karosserie umschweisst. Sonst hast du wegen der Feder oben keine Möglichkeit den Dämpfer einzubauen, bzw die Feder zu fixieren. Der Rest an der Achse ist kein Problem.

 

 

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Moin,

 

ich würde es nicht umbauen, sondern auf 15 Zoll 175/195 Bereifung wechseln. Da du dabei den Reifen breiter, aber die Felge nicht größer machst, wird der Komfort durch die besseren Dämpfungseigenschaften der Reifen spürbar besser. Zugleich hast du ein sichereres und sportlicheres Fahrverhalten.

 

An meinem 99er Pure mit Blattfeder hatte ich die Rondell 0077 mit 175/55 vorn und 195/50 hinten verbaut - jetzt sind sie bei meinem Bruder auf seinem 2002er Cabrio verbaut. Er sagt, dass der Komfort gegenüber seinen 145/175er Reifen deutlich gestiegen ist, und er fährt einen Smart mit Schraubenfedern.

 

Gruß

Marc

-----------------

Spritmonitor.desmartfiends_michel-klein.jpg

 

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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