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Extrem

Interface nich gefunden

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Hatte gerade in meinem 450 einen Fehler denn ich löschen wollte, jedoch bekomme ich keine Verbindung mit meinem Notebook zum Auto, in meinem 451 bekomme ich eine Verbindung, woran liegt das, beim alten ging es allerdings auch noch nie und bei neuen relativ sofort, ist ein 2006er 450er und ein 2007 451

 

 


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Liest im Forum nur noch mit. :-P

[ Diese Nachricht wurde editiert von ronny1075 am 26.02.2014 um 19:51 Uhr ]


 

 

 

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Was heißt das jetzt genau und wie bekomme ich das hin? So dass es.Funktion

 

 


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[ Diese Nachricht wurde editiert von ronny1075 am 26.02.2014 um 19:51 Uhr ]


 

 

 

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Unterstützt die Protokolle: ISO 9141, KWP2000, SAEJ1850 VPW, SAEJ1850 PWM und CAN

 

beim 451 can bus ab bj 2007 obd 2

 

und beim 450 obd 1

[ Diese Nachricht wurde editiert von gismo2007 am 08.01.2012 um 20:55 Uhr ]

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    • Moin, sehr geehrter Schwarzermann, sehr geehrte Forengemeinde !   Es scheint ja wohl so, daß hier doch unterschiedliche Meinungen zu sachlichen und rechtlichen Einordnungen der geschilderten (und bebilderten) Zustände bestehen.....(z.B. also, ob die Tonne nun Teil des Fahrzeuges, Ladung oder ggf. beides gleichzeitig ist/sein könnte ???). Das ist für eine Demokratie mit Meinungsfreiheit und Meinungvielfalt nicht schlimm und wohl auch normal.   Nach meiner laienhaften rechtlichen Beurteilung der Situation könnten hier doch wohl "schlimmstenfalls" Ordnungswidrigkeiten nach der StVO bzw. StVZO im Raume stehen bzw. relevant sein, also "Verwaltungsrecht/Verwaltungsunrecht"....(was da nun ein Staatsanwalt, ein Richter und Gerichtsverfahren für eine Rolle gespielt haben könnten, möchte ich mal dahingestellt sein lassen, zumindest der Staatsanwalt ist doch m.M.n. eher für Straftaten nach dem StGB und der StPO zuständig / nicht für Ordnungswidrigkeiten).   Aber wenn man sich denn sicher ist, braucht man sich ja gar keine Gedanken zu machen und kann wie geschildert und bebildert am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.....   Ich (für mich) wäre mir da aus den von mir (oben) dargelegten Gründen nicht sooo sicher. Deshalb kann ich bei Zweifeln eben dann auch nur dazu raten, sich den Rat von einer dafür anerkannten Sachverständigenorganisation (z.B. einer TÜV-Prüfstelle) einzuholen.   Gutes Gelingen, allzeit gute und unfallfreie Fahrt wünscht und mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig 
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