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badbrain

Autoverkauf bei Ebay

Empfohlene Beiträge

Hallo Gemeinde,

möchte gern ein Auto über diese Plattform verkaufen, NEIN, nich mein Smartie.

Wie ist das?:wenn jemand den Wagen ersteigert hat, muß ich dann trotzdem nen schriftlichen Kaufvertrag machen? Klingt sicher banal, aber es ist ja ersteigert.Kennt sich jemand damit aus?

 

Gruß BB

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Also, ich hab mal nen 125er Roller in der Bucht versteigert. Der Käufer hat ihn selbst abgeholt, bar bezahlt, Brief und Schlüssel übergeben und tschüß. Ich denke mal, das Ersteigern einer Ware im Netz, ist wie ein rechtsgültiger Kaufvertrag, der mit dem Zuschlag besiegelt wird. So stehts jedenfalls im Kleingedruckten bei ebay, wenn ich mich nicht irre... :o :roll:

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Alles was Spaß macht, fängt mit SMART an...

 

mir doch egal / 100km

 

 

 


Alles was Spaß macht, fängt mit SMART an...

453er twinamic 72 PS EZ. 12.15.

5,3 / 100km

 

 

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Also unabhängig, was bei Ebay im Kleingedruckten steht, würde ich auf jeden Fall schon zu meiner Sicherheit einen vorformulierten Kaufvertrag, den es im Handel zu kaufen gibt, ausfüllen und unterschreiben lassen.

 

Ohne Vertrag, never ever! ;-)

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Ja logisch erscheint mir das schon.Wollte halt mal genau wissen, wie es am Besten wäre.

 

 

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Das kann natürlich auf keinen Fall verkehrt sein. Aber wenn man in der Auktion jede Gewährleistung als Privatanbieter ausschließt, ist man auch schon auf der sicheren Seite. Doppelt hält natürlich besser... :-D

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mir doch egal / 100km

 

 

 


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5,3 / 100km

 

 

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Hi,

 

Kaufvertrag gibts auch beim ADAC zum downloaden.

Kannste sogar am PC ausfüllen.

 

Ich würde auf jeden Fall einen ebay KFZ Verkauf mit nem Kaufvertrag ergänzen.

 

Grüße

 

C.D.L


2002 - 2009 450 CDI Cabrio 146 TKM = Top

2009 - 2021 451 CDI Cabrio EZ 08/2008 138 TKM = Flop bis geht so

2021 - ????  453 forfour 66 kw Benziner EZ 2017 = mal abwarten......

 

 

 

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Hallo badbrain,

 

habe meinen 1. Smart und auch schon div. Motorräder in der Bucht versteigert. Bevor die Käufer angerückt sind habe ich `nen Kaufvertrag als Vordruck beim ADAC im Internet `runter geladen und ausgedruckt.

Den haben wir dann ausgefüllt und alles war gut :) .

 

LG

Andrea


Don`t worry, be happy!!

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Habt Dank liebe Gemeinde, ich werde das beim ADAC ausdrucken und ausfüllen und denke, ich bin so sicher. Und vor allem wieder etwas schlauer...

 

 

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Ey Leute. Die ebay-Auktion IST ein Vertrag. Wenn der Käufer so dämlich ist, Dir nachträglich noch nen (Zusatz-) Vertrag mit Gewährleistungsausschluß zu unterschreiben, dann tu das auf jeden Fall. Aber wenn er´s nicht tut, bist Du ggf. der Gelackmeierte.

 

Also: Alles Wesentliche einschl. Gewährleistungsausschluß muß in die ebay-Beschreibung !!!


Viele Grüße

Hucky

(cdi 54 PS Passion)

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    • Moin, sehr geehrter Smart451mhd, sehr geehrter Normanharz, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Nachdem, was ich so gelesen habe, hat @Normanharz Recht. Ursprünglich wurden die Fahrzeuge mit Glysantin G48 werksmäßig ausgeliefert (so auch hier 2 Stück 450er cdi). Das Produkt scheint aus Gründen des Umweltschutzes nicht mehr in für den Endverbraucher gebräuchlichen Gebinden verkauft zu werden (sondern nur in 20 Litern aufwärts, die ein Endverbraucher mit nur einem oder wenigen Fahrzeugen nur selten braucht). Ersetzt wurde es offenbar durch bzw. Nachfolgeprodukt soll das Glysantin G40 sein. G48 und G40 sollen problemlos in jeder Mischung miteinander verträglich sein (das System müsste also bei Verwendung von G40 nicht gereinigt/gespült werden, wenn G48 drin wäre...).   Ich gebe aber mal grundsätzlich zu bedenken, daß man schon wissen sollte, WAS (welches Kühlmittel) sich überhaupt derzeit im Kühlkreislauf des Fahrzeuges befindet, gerade bei "Gebrauchtfahrzeugen" weitgehend (in diesem Punkt) unbekannter Historie. Laut Beschreibungen im Netz sind längst nicht alle Kühlmittel miteinander mischbar. In ungünstigen Fällen können Komponenten des Kühlkreislaufes angegriffen (beschädigt) werden oder die Flüssigkeiten reagieren derart miteinander, daß sie verklumpen/gelieren und somit den Kühlkreislauf verstopfen und schwere Motorschäden verursachen können.   Falls der Kühlkreislauf nicht grundsätzlich gereinigt/gespült werden soll vor Neubefüllung mit einem dann geeigneten und bekannten Kühlmittel, empfehle ich, Versuche der Mischbarkeit der Kühlmittel außerhalb des Fahrzeuges mit entsprechender Erwärmung bis in den zu erwartenden Bereich (80 - 90 Grad Celsius). ACHTUNG: OHNE GEWÄHR (auf eigene Verantwortung) !!!   Weiterhin ist die Frostsicherheit des Kühlmittels hinsichtlich der zu erwartenden Einsatzbedingungen einzustellen (durch die Mischung) und zu messen (z.B. mit einem Aräometer für wenige Euro). Eine Überprüfung der Frostsicherheit wird ja ohnehin vor Beginn der kalten Jahreszeit empfohlen.....   Gutes  Gelingen wünscht und mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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