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Techno

Starten ohne Vorglühen

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Hallo!

 

Schadet das Starten des 40kW-451´s ohne Vorglühen (Erlöschen der Anzeige)?

 

Wenn ja, was passiert?

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Techno am 20.03.2011 um 13:29 Uhr ]

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Wenn Du das ständig mach - JA.

 

Grund: Übermäßiger Rußeintrag in Brennraum und Partikelfilter, unvollständig Verbrennung, Kondensate, usw.

 

Gruss

Emil


Gruss

Emil

 

 

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Gerade bei kalten Temperaturen sollte man vor dem Start vorglühen. Der Motor startet leichter, gleichmäßiger und auch sauberer, wie oben schon beschrieben. Die Glühkerzen glühen zwar noch eine ganz Weile nach, aber das nicht ohne Grund. Die Abgaswerte lassen sich so deutlich reduzieren.

 

Man kann übriges sehr gut feststellen, wie lange der Diesel noch "nachglüht". Einfach das Fahrtlicht direkt nach dem Start einschalten, nach ein paar Sekunden wird es dann heller. Wenn die Glühkerzen abgeschaltet werden, steht mehr Strom zur Verfügung.

 

Und das ist auch der Grund, weshalb der Diesel bedeutend weniger Glühbirnenverschleiß hat, als der Benziner. Die Glühbirnen bekommen im kalten Zustand nicht sofort die volle "Dröhnung".

 

Gruß, Rolf

 


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Interessanter voriger Beitrag.

Zum Thema "Glühbirnenverschleiss" hatte ich an anderer Stelle gepostet.

 

Wäre es eigentlich so teuer für die Hersteller, die Glühbirnen langsam "hochzufahren"? ;-)

 

Ich habe einen 451-CDI und meine Abblendlichter haben gerade mal 11 Monate gehalten. Finde dies schon nicht den Oberbringer. (15.000 km, eher Langstrecke....)

 

 

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Einige Fahrzeuge habe schon so eine Einrichtung. So wird z.B. die Lichtmaschine nicht sofort zugeschaltet, sonder erst, wenn der Motor nach ein paar Sekunden ruhig und gleichmäßig läuft. Beim Start enstehen nämlich beim ersten Anlaufen der Lichmaschine ziemliche Spannungsspitzen, die erst mal abgeleitet werden müssten. Sonst schadet das den elektrischen Verbrauchern.

 

Gruß, Rolf

 


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o.k., wenn diese Spannungsspitzen aber schon den Glühbirnen schaden, was ist dann erst mit der restlichen hochempfindlichen Elektronik wie Steuergeräten etc.?

 

Die müssten dann doch im Vergleich zu Glühbirnen noch schnell kaputt gehen!

 

---

 

Und kann man diese Spannungsschwankungen nicht regeln/in den Griff bekommen?

 

 

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Die H7 Lampen sind nicht nur im Smart mit Lebensdauerproblemen behaftet. Die ganz alten 42 hatten ja noch H4 Lampen - selbige dürften ewig halten.

 

Elektronikprobleme im 450er CDI sind bei unseren 5 Fahrzeugen noch nie aufgetreten - allerdings tauschen wir die H7 Birnen der Scheinwerfer jährlich - denn wesentlich länger halten die Teile eh nicht.

 

Gruss

Emil


Gruss

Emil

 

 

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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