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Erik1

Neuwert von der Teilkasko oder nicht?

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Hallo Smartiegemeinde

Mir haben einige Blödmänner die Kugel aufgebrochen um an mein JVC KDV6101 und den 7" Monitor von Pyle zu kommen. Nachdem der Schaden am Auto nun schon beseitigt worden ist (ich habe mich auf die Werkstatt, die mir die Versicherung empfohlen hat, eingelassen) habe ich bei der Versicherung angerufen um mich zu erkundigen wie es mit der Regulierung der beiden Geräte aussieht. Ich muss dazu schreiben, dass das Radio von April 2005 und der Monitor von Juli 2005 waren.

(Der Aufbruch war am 11.01.06) Die "nette" Dame bot mir doch glatt 350 € für beide Geräte an. Neupreis für das Radio 399 € und der Monitor 159 €. Beides mit Rechnung belegt.

Begründung der Versicherung ist der hohe Preisverfall bei elektronikgeräten und es würde deshalb nach Schwackeliste abgerechnet werden.

Ist hier jemand unter uns der sich mit dem Versicherungsrecht auskennt? Muss nicht innerhalb des ersten Jahres der Neuwert ersetzt werden? Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte. Ansonsten bleibt mir wohl nichts anderes über als Geräte zu kaufen die aus irgendeinem anderen Wagen ausgebaut wurden. Da könnte es mit dem Wiederbeschaffungswert der Versicherung passen :lol:

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@Erik1:

 

also ein 25%iger Abzug von "gebrauchten" Elektronikteilen pro Jahr Lebensalter deren ist bei den Versicherungen gängig.

 

Soll heißen bei einem Radio von mehr als 5 Jahren gibt es anscheinend nichts mehr von den Versicherungen.

 

Wie es nun bei Dir im speziellen Fall innerhalb von einem Jahr ist, kann ich Dir leider nicht sagen. Zumal ich denke, dass inzwischen sehr viele Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Handlungsabläufe haben.

 

Viele Grüße,

funny_flagie


Adda,

Martin

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Hallo funny_flagie

 

Ersteinmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

 

Bei dem radio kommt es mit 25% ca hin. 399€ Neuwert und lt Schwacke 290 € erstattet. Das bedeutet aber für den Monitor den die nette Dame in ihrer Schwackeliste nicht gefunden hat erstattet sie mir gerademal 60 € statt der 159 € Neuwert.

Also ich werde meiner Versicherung mit garnichts mehr entgegenkommen. Ich Idiot biete denen noch an den Einbau der ganzen Geräte unendgeldlich selber zu machen :-x

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hey erik,

 

habe grade mit einem schadenregulierer bei uns im hause telef. (arbeite selber bei einer vers.).

§ 13 Allgemeine Kraftfahrt Bedingungen besagt, -ersätzt wird der Wiederbeschaffungspreis am Schadentag- d.h. was würde ein gleichaltes Teil am Schadentag kosten.

Zur Arbeitserleichterung wird ein %-Abzug zur Hilfe genommen.

Die angesetzten 25% sind eine gängige größe.

Würde an deiner Stelle auch bei dem Monitor auf den gleichen Abzug bestehen.

Das du der Vesicherung angeboten hast, dass du den Einbau kostenfrei machst, ist für dich nicht bindend. Lasse dir von einem Fachbetrieb sagen, was der Einbau kosten würde. Sage das der Sachbearbeiterin und dan gehts an das Verhandeln.

Richtwert, es sollten schon 10 € für dich drin sein.

 

Wo stand der Wagen, als er aufgebrochen würde?? Tiefgarage, Parkhaus, Garage dann kannst du das auch einer Hausratversicherung melden, da gibt es den Neuwert.

 

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ist leider üblich nur den wiederbeschaffungswert zu ersetzen. nur bei sicherheitsrelevanten teilen wie airbag o.ä. gibts den neuwert weil man das ja nicht gebraucht kaufen kann/darf.

 

irgendwo aber auch logisch, du hattest ja schon fast ein jahr nutzen von dem gerät und würdest im fale eines verkaufs ja auch nicht mehr den NP bekommen, warum sollte die versicherung ihn dann ersetzen? wenn das so wäre, gäbs in ebay kein einziges berauchtes radio mehr und die rheinschiffahrt müßte eingestellt werden weil die flüsse voll von "geklauten" geräten wären...


Alles wird gut!

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ja ja ..... Ihr habt ja recht. Auf den Neuwert kann ich wohl nicht wirklich pochen. Mich hat es nur unheimlich geärgert, dass da jemand sitzt und behauptet man könne für 60 € einen 6 Monate alten TFT Monitor kaufen ohne die geringste Ahnung zu haben wo das sein sollte.

 

Ich werde mir also meinen Ärger aufsparen bis ich durch Zufall mal einen der Typen erwische die sich an fremden Gegenständen zu schaffen machen. Der wird es dann allerdings nicht so einfach haben.

Der nette Polizist hat geagt ich dürfte durchaus wenn der Typ zu fliehen versucht (und das versuchen ja alle) zu geeigneten Mitteln greifen. Geignete Mittel wären alle körperlichen Sachen. Ich solle nur nicht irgendwelche Stich oder Schusswaffen benutzen sagte er. "Ansonsten könne ich dem anderen durchaus ordentlich einen einschenken" (Zitat ende)

Ich freue mich darauf.

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würde aber ruhig oder auch nicht zuu ruhig mit der sachbearbeiterin diskutierem.

 

welche gesellschft ist das den?? vielleicht habe ich verbindungen.

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