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MischungsMicha

Keine Rückdatierung mehr bei der Hauptuntersuchung

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Hier die Mitteilung:

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Pressemitteilung:
TÜV Hessen, HMWVL (Wiesbaden) , 16.04.2010

Säumige Autofahrer in Hessen können sich ab sofort freuen: Seit Mitte April erhalten technisch einwandfreie Fahrzeuge auch bei überzogenem Termin zur Hauptuntersuchung eine für zwei Jahre gültige Plakette.

Bislang wurde die Fristüberschreitung von der zweijährigen Laufzeit abgezogen. Die alte Vorschrift, die seit 1999 gültig war, wird nun von den Prüfern des TÜV Hessen nicht mehr angewendet. Es bleibt allerdings beim Bußgeld durch die Polizei.

Grund für die Änderung ist eine neue rechtliche Bewertung des Bundesverkehrsministeriums, nach der die bisherige Regelung auf einer zweifelhaften Rechtsgrundlage beruhte.

Ein Beispiel:

Ein im April 2010 vorgeführter und technisch einwandfreier Wagen erhält also künftig nach bestandener Prüfung eine bis April 2012 gültige Plakette - auch wenn die Untersuchung etwa schon im Januar fällig gewesen wäre. Bislang hätte er in diesem Fall nur eine Plakette mit Ablaufdatum Januar 2012 erhalten, also schon nach 21 statt nach 24 Monaten wieder zur Untersuchung kommen müssen.

Es bleibt beim Bußgeld

Wer mit abgelaufener Plakette unterwegs ist, riskiert allerdings weiterhin ein Bußgeld. Ab zweimonatiger Überschreitung werden für Pkw 15 Euro fällig, ab vier Monaten sogar 25 Euro. Mehr als acht Monate kosten 40 Euro und zwei Punkte in der Verkehrssünder-Kartei.

Weitere Infos gibt es auch unter: www.tuev-hessen.de

Herausgeber:
TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
Unternehmenskommunikation
Dipl.-Ing. Wolfgang Krüger (verantwortlich)
Ralf Göthling (Autor)
Rüdesheimer Str. 119
64285 Darmstadt
Telefon: 06151 600-296
Telefax: 06151 600-323

 

Quelle: TÜV Hessen

 

Bin vom TÜV darauf aufmerksam gemacht worden nachdem ich mich heute bei der HU gewundert hatte das er 04/12 geklebt hatte obwohl mein Anhänger seit 11/07 TÜV fällig war.

 

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Find ich nicht schlecht, dass diese Regelung überarbeitet wurde.

 

Weißt du, ob das allg. gültig ist oder sich nur auf Hessen bezieht?

 

Btw. was hätte er in deinem Fall kleben sollen? 11/09? :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

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Zu Zeiten der Rückdatierung wurde maximal 6 Monate zurückdatiert. Ich hätte also 10/11 geklebt bekommen. Wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe.

 

Da hier Bundesrecht gilt ist das für alle Länder bindend.

 


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Wenn man bedenkt, dass sich der TÜV - und natürlich auch die anderen Prüfvereine - durch die Rückdatierung mal eben selber gut 10 % mehr Arbeit und Einnahmen verschafft haben. Denn im Laufe eines Fahrzeuglebens hat man früher locker eine TÜV-Vorführung durch Überziehen "herausgezogen".

 

Gruß, Rolf


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Am 19.04.2010 um 23:15 Uhr hat MischungsMicha geschrieben:
Zu Zeiten der Rückdatierung wurde maximal 6 Monate zurückdatiert. Ich hätte also 10/11 geklebt bekommen. Wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe.



Da hier Bundesrecht gilt ist das für alle Länder bindend.





 

Er meinte daß Jahr, wenn 11/07 abgelaufen dann nur bis 11/09.....hättest dich also direkt wieder hinten anstellen können :lol:


Anfang:

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Eben nicht, es wurde maximal 6 Monate vom Tag der Prüfung zurück gerechnet.

 

Alles andere wäre ja auch blöd. Macht ja keinen Sinn zweimal hinereinander HU zu machen :lol:.

 

Aber da diese Rückdatierungsblech eh über den Jordan ist ists ja eh Egal :)

 


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