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ttvsaab

Kann mir jemand was zu diesen Felgen sagen?

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Nachbauten, die Optik in der Größe gibt es von smart nicht. ;-)

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3995414725_63e757ff9b.jpg

Spritmonitor.de

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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es gibt weder gutachten noch abe, abgesehen davon sehen die in live noch beschissener aus als auf den bildern, besonders wenn sie montiert sind!

 

wenn du das design magst musst du dir wohl oder übel die spikelines vom roadster in 16 zoll kaufen!

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Danke erst einmal.

Der Händler hat auf meine Frage nicht geantwortet also wird es wohl keine Papiere geben.

Ich fand das Design ganz nett.

Das mit den 16 Zoll hab ich schon gelesen,

es soll aber nicht so einfach sein diese einzutragen.

 

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@ ttvsaab: Was fährst du denn überhaupt für einen smart?

 

Mit dem eintragen ist es eigentlich nicht so schwer. Kopien von Fzg. Scheinen wo diese Felgen bereits eingetragen sind und ein kooperativer Prüfer... das sollte dann schon passen.

 

lg

p1lot

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Bei so gefälschten teilen, würde ich aber auch stark die sicherheit anzweifeln... :roll:

 

 

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Hallo,

 

für den Preis bekommste auch genug andere Felgen

b.z.w. Kompletträder z.B. CULT silver

 

M.f.G.Kai


p3290017.jpg

 

 

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sorry Kai, aber die CULT sind einfach nur objektiv hässlich :-D

 

 

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    • Das ist ein ganz wichtiger Aspekt was eine Kaufabsicht für solche Spezialanfertigungen betrifft.   Ich hatte mich ernsthaft für den SmartForSix (der geilste Smart ever! 😍) interessiert, der vor einiger Zeit mal zum Verkauf gestanden wäre. Selbst eine gültige Straßenzulassung für Deutschland, zählt bei einem Export bzw. Import in ein anderes Land nicht. (Da bedarf es mehr, siehe weiter unten.)   Bei uns hätte ich das bereits in Good Old Germany einzelgenehmigte und zugelassene Fahrzeug, nicht ohne erheblichen Aufwand (Prüfungen, Gutachten, Nerven, Kohle), einzelgenehmigt bekommen.   Nach Rücksprache mit ÖAMTC und TÜV habe ich meine eventuelle Kaufabsicht verworfen. Ich habe nach den Erkundigungen nicht mal mehr Kontakt zum damaligen Besitzer hergestellt.   (Trotzdem an dieser Stelle nochmals meinen Dank an @Ghostimaster für die Beschaffung der Telefonnummer vom damaligen Besitzer.)   Die Rechtsabteilung des ÖAMTC bringt es auf den Punkt:   „Man sollte sich auch vorab erkundigen, ob eine EU-weite Betriebserlaubnis für das entsprechende Fahrzeug vorliegt, da ansonsten eine Einzelgenehmigung in Österreich erforderlich ist — auf die, selbst bei einer Zulassung in einem anderen Mitgliedsstaat, kein Rechtsanspruch besteht (siehe Eintragung in die Genehmigungsdatenbank).“    
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