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Hirngespenst

Tieferlegung bei Original-Stoßdämpfer und 20tkm?

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

mir ist bewusst das Thema ist mehr als durch welche Federn ect. also nicht gleich hauen ;-)

Ich würde gern den Pulse etwas Tieferlegen.

Fakten

Smart Pulse bj 07/07 - Original Felgen

19800 km

 

Nun das Spannende, kann ich z.b. die H&R-Federn 25/40 mm verwenden bzw. kann ich überhaupt solche evt. längere Federn verwenden mit den Originalen Stoßdämpfern?

 

Nen ganzes Fahrwerk muss es net sein ;-)

 


Gruß

Manuel

 

Smart 07. Coupe-Pulse in Silber-Schwarz.

Modi´s: Antenne, Hecklappen-Taster, Schwarze Heckscheibe

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... es genügen die Originaldämpfer - zum Tieferlegen würde ich aber eher kürzere Federn verwenden .... ;-) :roll:

 

 

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ok das kam falsch rüber mit "länger" meinte ich welche die nicht gleich 40 tiefer gehen :)

 

geht den die oben genannte Kombi an den original pulse-Felgen --> 25/40 mm ? :-D


Gruß

Manuel

 

Smart 07. Coupe-Pulse in Silber-Schwarz.

Modi´s: Antenne, Hecklappen-Taster, Schwarze Heckscheibe

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Bei dieser dezenten Tieferlegung, bekommst du keine Probleme....

 

Gruß Hino-delux


"Für alles über 8 Minuten, setze ich keinen Helm auf".

W.Röhrl

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    • Moin, sehr geehrter werner s, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Da die beiden 450er cdi (Modelljahre 2005 und 2006) hier als Jahreswagen angeschafft wurden, kann ich bezeugen, daß diese mit 145/65 R 15 Sommerreifen des Herstellers Bridgestone auf 4,0-Zoll- Felgen serienmäßig ausgeliefert wurden...(die oben genannte Winter-Bereifung 135/70 R 15 auf 3,5-Zoll-Stahlfelge war mir seeehr preiswert gebraucht "zugelaufen"). Der "pingelige" Prüfberechtigte konnte aber auch in seinen Unterlagen nachvollziehen, daß die "rückwirkend-kompatible" ältere Bereifung (135/70 R 15) auf 3,5 -Zoll-Felgen zulässig ist (jedenfalls auf den Modelljahren 2005 unde 2006).   Rein technisch dürfte das auch umgekehrt funktionieren (die Fahrwerke dürften doch weitgehend identisch sein). Aber ob das zulässig ist ? Ob das im Ermessenspielraum des Prüfberechtigten liegt oder auch wieder geprüft und "eingetragen" werden muß ? Keine Ahnung.   (Es gibt ja genügend Beispiele in der überbordenden Bürokratie, die mit normalem Menschenverstand nur schwer oder nicht nachvollziehbar sind).   mit freundliche Grüßen verbleibt   hedwig 
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