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Nici1711

Krümmer gerissen - was tun?

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Hallo zusammen,

 

bei meinem Smart Cabrio BJ 03, 57500 km (benziner) ist der Krümmer gerissen.

Nun wurde mir gesagt, dass das so ca. 1000 € kosten würde. Im Internet fand ich jedoch einen Krümmer (NEU) für 169 €. Da ist der Kostenunterschied nun doch sehr groß, selbst wenn ich bei den knapp 200 € noch die Einbauzeit mit dazurechne.

Daher meine Frage, was muss ich alles ersetzen? Reicht nur ein neuer Krümmer oder gibt es da auch noch andere Anschlussteile die ich ersetzen muss? Vll kennt sich hiermit ja jemand aus.

 

Vielen Dank für eure Hilfe und rege Antworten.

 

LG

Nici

[ Diese Nachricht wurde editiert von Nici1711 am 19.01.2009 um 11:52 Uhr ]

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Soweit ich weis, sind Krümmer und Turbo ein Teil und es kann als nur das komplette Teil getauscht werden. Deshalb ist der Preis auch normal wie ich gehört habe.

 

 

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Warum nicht einfach schweißen? Gib den Krümmer einem metallverarbeitenden Betrieb mit einem guten Schutzgasschweißer und fertig.

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Solang Du keinen Leistungsverlust hast kannst ohne Bedenken weiterfahren.

 

Vom Schweißen würde ich abraten. Ist eine nicht so gute Idee. ;-)


 

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Hallo und vielen Dank für die Antworten,

 

vll kann man ja den Krümmer und den Turbolader (warum hat der Smart überhaupt noch nen Turbolader???)auch auseinandernehmen? Das wäre perfekt, denn ich kann ja den Smart Krümmer auch ohne Turbolader in Ebay kaufen....

Ich habe heute mal einen Kulanzantrag gestellt, vll habe ich ja ein wenig Glück.

Reparieren will ich ihn schon, da er noch viel Wert ist und ich ihn auch mal verkaufen will für einen guten Preis.

Vom Schweissen wurde mir auch abgeraten, soll anscheinend brennen wegen dem dünnen Material....

 

LG

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Hey zusammen,

 

mir wird nun von smart 75% des Materials über Kulanz gezahlt.

Zahle somit mit Montage und MWST 390€.

Bin darüber nun wirklich froh.

Hab zwar viel reden und drohen müssen aber es hat geklappt.

 

LG

Nici

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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