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_gustav_

Alarmanlage

Empfohlene Beiträge

Hi Leutz,

da hier in den umliegenden Örtchen reihum Autos aufgebrochen werden
und der Dieb dann mit der Radioanlage (samt Lautsprechern - es hat
sich gezeigt, dass sie Serienboxen von Nachgerüsteten gut
unterscheiden können... *g*) stiften gegangen ist, macht sich ein
etwas ungutes Gefühl in mir breit :)

Evtl möchte ich (je nach Preis) eine Alarmanlage nachrüsten. Bei der
Originalen ist es ja so, dass eine sich dem Auto (arg) nähernde Person
mit kurzen Huptönen begrüßt wird (würde sich bei mir dank
Zweiklangkompressorfanfare gut machen *g*) und dann beim Eindringen in
den Innenraum kräftig losplärrt :)

Das hält zwar keinen richtigen Dieb ab, verschreckt ihn allerdings und
das Auto macht auf sich aufmerksam :-D

Also, wer kennt eine sehr gute Nachrüstalarmanlage (bitte keine die
einem bei jedem Autoabschließen 'Caution - Locked' nachruft...)
kosten, welche könnt ihr empfehlen, ...

Gruß, Gustav


 

Ciao, Gustav [ meine Userpage · A 170 CDI ]

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hi gustav,

schau mal hier vorbei. Dort werden alle nahmhaften Anlagen angeboten und recht gut in ihrem Umfang beschrieben.

gruß

ingo


signatur1.jpg

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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