Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
tobsim

KÜNDIGUNGSFRIST Bürofachkraft in Autohaus...

Empfohlene Beiträge

Hi!

 

Eine Bekannte von mir ist seit knapp neun Jahren als Sachbearbeiterin in einem Autohaus.

 

Nun hat sie was Besseres gefunden und hat heute Ihre Kündigung abgegeben.

 

Da hat Ihr Chef gesagt sie müsse die Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten...

 

Stimmt das ?

 

Ist die Frist für ARBEITNEHMER nicht vier Wochen zum Monatsende ?

 

Sie ist nun ganz aufgelöst da sie da frühstmöglich weg will (ist ein Mistladen)...

 

Gruss

 

 

 


Arm sein ist keine Schande, wenn man nur genug Geld hat.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Gemäß §622 BGB, Abs. 2 gilt ab einer Beschäftigungsdauer von mindestens 8 Jahren eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Das gilt doch aber nur wenn einen der Arbeitgeber kündigt:

 

(2) 1Für eine Kündigung DURCH DEN ARBEITGEBER beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

 

1.

zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,

2.

fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

3.

acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

4.

zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,

5.

zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,

6.

15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,

7.

20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.


Arm sein ist keine Schande, wenn man nur genug Geld hat.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Einspruch:

 

§622BGB, Abs 2 gilt für den Arbeitgeber und auch da wird nur die Tätigkeitszeit ab dem 25. Lebensjahr angerechnet, es gilt was im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart ist. Sollte da nichts vereinbart sein, kann mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Siehe BGB§622

 

Eine Kündigung bedarf der Schriftform, deshalb den Empfang bestätigen lassen.

 

 

 

-----------------

Gruß Frank

 

 

userbar645114mu9.gif

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von the-noacks am 12.11.2008 um 18:44 Uhr ]


Gruß Frank

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Meistens hilft ein gutes Gespräch mit dem Chef in dem man Ihm zu verstehen gibt, daß ein Auflösungsvertrag die beste Lösung für beide sei.

Einerseits ganz klar für Sie, andererseits für den Chef, da es definitiv keine zu erwartende Arbeitsmotivation mehr gäbe. Sie muß ja nicht gleich da hin rennen und schreien " Entweder Ihr laßt mich raus, oder ich mach chinesischen Urlaub".

[ Diese Nachricht wurde editiert von Halper am 12.11.2008 um 18:45 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Stattgegeben, vielleicht sollte ich Postings lesen statt zu überfliegen... :roll:

 

Natürlich regelt der §622 die Kündigung seitens des Arbeitgebers... ;-)

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Das Lustige ist:

 

Sie hat damals keinen Tarifvertrag ausgehändigt bekommen.

 

Lediglich Ihre Personendaten,Urlaubsanspruch und Stundenlohn hat Sie schrifltich.

 

Sollte also in dem regulären Vertrag nichts Abweichendes enthalten sein hat sie

 

vier Wochen Kündigungsfrist.

 

Dachte ich mir doch.

 

Gruss


Arm sein ist keine Schande, wenn man nur genug Geld hat.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Tarifvertrag gilt nicht automatisch, nur wenn Arbeitgeber und -nehmer Mitglieder einer Tarifpartei sind...

 

 


Gruß Frank

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Quote:
Tarifvertrag gilt nicht automatisch, nur wenn Arbeitgeber und -nehmer Mitglieder einer Tarifpartei sind...

 

...oder aber der TV als allgemeinverbindlich erklärt wurde! ;-)

 

Ferner können Kündigungsfristen per Einzelvereinbarung (Arbeitsvertrag bzw. Betriebsvereinbarung lesen!) auch für den Arbeitnehmer verlängert werden. Sofern ein geltender Tarifvertrag gilt, so trifft den Arbeitgeber eine Informations- bzw. Aushangpflicht. Der Wortaut eines geltenden Tarifvertrages muss im Betrieb an geeigneter Stelle ausgelegt oder ausgehängt sein.

 

Deine Bekannte hat, sofern neben § 622 Abs. 1 BGB nichts Anderes gilt, nicht vier Wochen Kündigungsfrist einzuhalten, sondern vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Das ist u.U. ein durchaus relevanter Unterschied!

 

EDIT: Nur der Vollständigkeit halber: Ich erkenne zwar aus dem EP keinen Anlass hierfür, aber Deine Bekannte hat bei Vorliegen eines sog. wichtigen Grundes - insbesondere bei Unzumutbarkeit der Fortführung des AVs bis zum Fristende - ein Recht, das AV auch außerordentlich zu kündigen, will heißen: fristlos.

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 12.11.2008 um 22:01 Uhr ]


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Der letzte Post

    • Moin, sehr geehrter Ralf_47, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkungen: und: und:   Ich gebe mal (aus eigener Er-Fahrung (im Wortsinne)) folgendes zu bedenken:   Bei "modernen Fahrzeugen" (zu denen ich auch die Smarts 450er rechne) sind die Fahrwerksfedern "scharf kalkuliert" (Kosten, Gewicht, Haltbarkeiten u.v.a.m....). "Früher" waren solche Teile eher "überdimensioniert" und hielten oft länger als das sonstige Fahrzeug. Diese Zeiten scheinen vorbei zu sein....Fahrwerksfedern sind zu Verschleißartikeln geworden wie z.B. Reifen, Bremsen, Lichtmaschinen i.v.a.m.).   Bei den beiden 450er Smarts cdi hier (seit ca. 20 Jahren im Betrieb und jeweils deutlich über 200 000 km) müssen diese Federn (vorne wie hinten) häufiger getauscht werden, wegen Bruchs derselben....Oft nach ca. 80 000 - 120 000 km Standzeiten oder auch schon mal früher, gezählt habe ich nicht...   In der "Frühphase" des Autolebens der 450er hier haben das dann noch die "Glaspaläste" kostenlos auf Garantie, später auf Kulanz, erledigt.....nach mehr als 10 Jahren scheint auch das vorbei zu sein. (Die von "denen" eigenbauten neue Federn waren "schwarz-glänzend" lackiert ohne Farbmarkierungen und/oder irgendwelche Aufkleber. Nachfragen meinerseits wurden nur mit "sind Werksfedern" beantwortet...Oft haben die Glaspaläste das von einem Tag auf den nächsten erledigt gehabt, leider auch mal mit (von mir zu spät erkannten) Schäden z.B. an den vorderen Gummilagern der Querlenker. Die Federbeine hatten sie mutmaßlich oben mittels Schlagschrauber gelöst und dann nach unten zum Federwechsel abgeklappt ohne die Gummilager der Querlenker zu lösen. Dadurch dürften die Gummilager vor-geschädigt worden sein. Musste wohl schnell gehen, durfte kein Geld kosten, und könnte ggf. auch "handwerksgerecht" gewesen sein. Ich weiß es nicht...).   Seit einiger Zeit verwende ich beim Wechsel in Eigenregie die sehr preiswerten Federn aus fernen ostasiatischen Ländern. Das Paar jeweils im üblichen Versandhandel um die 20 Euro incl. Steuern und Versand. Die Federn sehen den "Werksfedern" sehr ähnlich, sind auch "schwarz-gänzend" lackiert und ohne Farbmarkierungen und/oder Aufkleber....großartige Unterschiede beim Fahren merke ich nicht (evtl. bin ich auch zu unsensibel).....Länger halten diese Federn aber auch nicht. Die Prüfberechtigten (z.B. TÜV u.v.a.m.) sehen natürlich, daß diese Federn mutmaßlich neueren Datums sind, sagen nichts, bemängeln aber auch nichts...   IMHO bringt der Einbau irgendwelcher Super-Duper-Marken-Federn (oft zu selbsbewussten Preisen) im alltäglichen Gebrauch keine Vorteile hinsichtlich der zeitlichen oder besser der KM-Haltbarkeiten....   (Nun könnte man ja noch an die Oberflächenbeschichtung der Federn denken....Habe in letzter Zeit die neuen Federn auch zusätzlich noch lacktechnisch mit Grundierung (Brantho-Korrux 3 in 1) und gutem KH-Decklack aufbereitet. Alles in "air-brush", (damit auch die Prüfberechtigten keinerlei Unterschiede zur Werksfeder feststellen können, z.B. an der Lackoberfäche..). Trotzdem halten solche Federn auch nicht länger....die Haltbarkeit hat wohl mit der Oberflächenbeschichtung wenig zu tun...).   In den Einbau-Anleitungen zu den hinteren Federn wird auf die vorgeschriebene Einbauposition (10 Grad Versatz zur gedachten Mittel-Linie) hingewiesen...Für die vorderen gibt es auch eine vorgeschrieben Position..... Bis vor einiger Zeit habe ich das nicht gewusst und/oder nicht daran gedacht und nicht beachtet (die Einbau-Positionen wurden also eher zufällig). Seit einigen Wechseln mache ich das aber... Unterschiede im Fahrverhalten oder den Haltbarkeiten habe ich nicht feststellen können. Bei den HU halten sich die Prüfberechtigten zu diesen Punkten auch zurück...oder sie prüfen und/oder wissen das nicht. Ich weiß es nicht.   Und zu den unteren Gummi-Federtellern: Wie andere schon schrieben: Wenn der Hersteller (MB) nicht liefern kann (oder möchte), mal bei anderen Herstellern schauen. Die haben auch schöne........Gummi-Teller. Kann man entsprechend passend modifizieren... Oder mal bei den Gummi-Produkten der Industrie schauen (z.B. Gummi-Unterlagen für Werkzeugmaschinen (z.B. Drehbänke u.ä.m.)) oder Auflagen (z.B. für hydraulische Wagenheber). Da gibt es oft erstaunlich ähnliche (oder passend zu machende) Produkte...und auch die Gummi-Mischungen (Härte) könnten den Anforderungen des 450er genügen... Aber DAS prüft der Prüfberechtigte bei der HU wohl eher auch nicht....   Fazit: IMHO bringt die Verwendung von teureren (mutmaßlich/wahrscheinlich) "Markenfedern"  beim 450er Smart hinsichtlich längerer Standzeiten (mehr KM) keine Vorteile.   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      153.689
    • Beiträge insgesamt
      1.622.802
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.