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thomas-steffi

Felgengröße?

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Moin zusammen,

Ich habe leider einen "fehlkauf?" gemacht.

Wir haben einen CDI for2 Bj.05.

In diesen neuen, tollen Fahrzeugscheinen ist ja nur noch eine Reifengröße eingetragen.

Bei uns die 145er Voderreifen.

 

Jetzt habe ich bei Ebäh "günstig" gebrauchte WR geschossen.

Na, wie sich im nachhinein herausgestellt hat, sind die Reifen Schrott :-x

Ok, dann kommen jetzt halt neue Reifen drauf.

Aber was darf ich fahren?

 

Die Felgen sind die 3,5 Zoll.

Darf ich auf die auch die 145er Reifen aufziehen lassen?

Dafür habe ich leider keine Freigabe gefunden.

Oder darf ich mir die 135er auf die Felgen aufziehen? und auch fahren, da sie ja nicht im Schein eingetragen sind?

 

Vielen Dank für eure Antworten

GRuß

Steffi und Thomas

 


Ring und Alltag: Seat Leon CupraR

Alltag: Golf 2 und Sprinter 906

Im Aufbau: Smart fortwo 450

Sommerspaß: Golf I Cabrio

Sommerspaß Steffi: Buell XB9SX

Sommerspaß Thomas: Ducati Hypermotard 821

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Am 29.10.2008 um 13:14 Uhr hat thomas-steffi geschrieben:


Na, wie sich im nachhinein herausgestellt hat, sind die Reifen Schrott


Was stand denn im Auktionstext?

Lt eBayregeln die ja jedes angemeldetes Mitglied anerkannt hat, müssen Mängel benannt werden und dürfen nicht verschwiegen werden. hat sich der Verkäufer nicht daran gehalten soll der Verkäufer sie zurücknehmen, ansonsten den Käuferschutz in Anspruch nehmen

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b2r13haoze4pqf5kp.jpg

 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

Spritmonitor.de

 


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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In beiden HR Metallteile, einer verliert nach entfernen Luft.

1 VR einseitig abgefahren und Auswaschungen.

Da es aber Abholung war, beruft er sich darauf, das ich es hätte sehen können.

es war leider sehr spät abends.

Allerdings habe ich da noch was inpetto, was ihn wahrscheinlich mehr kosten wird als die Reifen :)

Ist ein gewerblicher, der als privater verkauft.

Mal schaun, was das Finanzamt dazu sagt.

 

Ist aber ein anderes Thema, weiß jemand was zu den Reifen?

 

GRuß

Thomas

 

-----------------

Aktueller Fuhrpark:

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Homepage: www.thomas-steffi.de

 


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Hi,

auf die 3,5" Felge darfst Du KEINE 145er draufziehen, dafür gibt es keine Freigabe.

145er dürfen nur auf 4" Felgen.

Ich habe einen CDI Bj. 2004 und in meinem Fahrzeugschein ist die Alternative für die VA noch genannt: 3,5" in Kombination mit 135er Reifen.

Du dürftest also keine Probleme bekommen. Sicherheitshalber velleicht noch mal beim TÜV nachfragen.

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rennsemmelsignaturiivn6.jpg

 

Liebe Grüße

Sylvia

 


 

 

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Genau so ist es, auf die 3,5" Felgen dürfen nur 135er Reifen.

Nur auf die 4" Felgen dürfen 135er oder 145er montiert werden!

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Am 29.10.2008 um 14:44 Uhr hat Sylvia geschrieben:
Hi,



Du dürftest also keine Probleme bekommen. Sicherheitshalber velleicht noch mal beim TÜV nachfragen.

-----------------
rennsemmelsignaturiivn6.jpg



Liebe Grüße

Sylvia




 

Guter Tip, danke.

Habe ich gerade gemacht und darf auch die 135er fahren auf der 3,5J.

 

Danke.

Gruß

THomas

 


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    • Moin, sehr geehrter lockeol, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrter Funman, sehr geehrter maxpower879, sehr geehrte Forengemeinde !   Die Ausführungen der Vorredner kann ich bestätigen:   Auf die Frage:   Ich habe diese Abgasleitung schon ausgebaut, ohne den Turbolader auszubauen. Am Turbogehäuse war der Flansch mit 2 Inbus-Schrauben (5mm Inbus) befestigt (450er cdi, BJ: 2005). Entsprechend (bzgl. der erforderlichen Länge) zurechtgefexter 5mm 6-Kant-Stiftschlüssel und einige Verlängerungen aus handelsüblichen "Nußkästen" haben gereicht. (Jetzt nach so vielen Jahren könnten die Schrauben jedoch schwer gehen, weil vermutlich/wahrscheinlich festgegammelt...).   Und:   Das (vollständige) Reinigen eines ausgebauten AGR ist nicht "vergnügungs-steuer-pflichtig", aber auch nicht besonders anspruchsvoll (finde ich jedenfalls): Wenn der Stellmotor entfernt/abgebaut und das "Mischblech" (nicht magnetisch) demontiert sind, läßt sich der eigentliche Ventilkörper (Stahl, nicht magnetisch, Durchmesser ca. 25mm, Länge ü.A. 64,5 mm, gemessen mit Meßschieber analog) leicht achsial aus dem Alu-Gußgehäuse herausdrücken und entnehmen. Der @Funman hat länger zurückliegend diesen Ventilköper mal versucht, weiter zu zerlegen (und zur Erkenntnisgewinnung aufgefext). Das Zerlegen geht wohl nicht zerstörungsfrei. Ich verlasse mich auf seine Expertise und reinige den Ventil-Einsatz so wie er ist. Für mich reicht das auch.....   Einer Verschlußplatte benötigt es eigentlich nicht. @maxpower879 hat mal beschrieben, daß man den genannten Ventilkörper auch so weit gedreht wieder an selber Stelle einbauen kann, daß das Ventil auch dann nichts mehr (keine Abgase) durchlassen kann.   ACHTUNG: Ergänzender Hinweis: Durch Veränderungen an dieser Stelle wird das Abgasverhalten unzulässig verändert. Die Betriebserlaubnis erlischt. Dessen sollte man sich bewußt sein.....   Gutes Gelingen wünscht und mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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