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smartpur

Kupplungstausch wann ?

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Woran merkt man,wenn die Kupplung ausgetauscht werden muß?

Mein 4-2 Cabrio mit ca. 52.000 km ruckelt im Automatik-Modus leicht beim anfahren,nicht immer.Ist es vielleicht was anderes.

Wer kann was dazu sagen? :-? :o

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Stell den Kupplungsakutator mal nach und lass ihn ggf. neu anlernen, wirkt manchmal schon Wunder.

Meine Kupplung hats bei 90.000 KM zerpeitscht ;-) . Muss aber nix heißen, die kann auch doppelt so lange halten.

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für den kupplungsverschleiß gibt es leider keinerlei anzeige; manche autos haben wenigstens ein guckloch an der kupplungsglocke vom getriebe wo man die beläge sehn kann, aber der smart glaub ich nicht (?).

 

aber wenn die k.am ende ist und deswegen durchrutscht, dann tut sie das in den oberen gängen wo sie das größte drehmoment übertragen muß, nicht beim anfahren, wo sie in den kleinen gängen leichtes spiel hat.

 

versuch den tipp mit dem anlernen des aktuators, klingt plausibler.

 

wie lang ne kupplung hält ist extrem unterschiedlich, hängt ja vom einsatzgebiet und der fahrweise ab.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von dieselbub am 25.06.2008 um 10:56 Uhr ]


Alles wird gut!

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yo das Ruckeln habe ich auch, meist wenn der Wagen ne Zeit gestanden hat, da hat auch das Nachstellen und neu anlernen nichts gebracht.

Meine Kupplung hat nun auch schon was über 80.000km runter. Wenn die mal fällig ist gibt es jedenfalls ne stärkere Kupplung. Entweder die Brabus 42 oder die vom Brabus Rodie je nachdem wie mein Kontostand dann aussieht ;-)

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limited-one,richtig ruckelt nur am Anfang dann nicht mehr.Frage: Was heißt das,Kupplung anlernen?

Wer macht das?Smart-Center,nein danke. :o

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Quote:

Am 25.06.2008 um 23:43 Uhr hat limited-one geschrieben:
das kann nur der Smart Center machen, da die meisten Smarten Werkstätten keine Star Diagnose haben (leider)

 

Hallo,

 

das ist ein Irrglaube, daß das nur ein smart-Center oder die Star Diagnose kann. Jeder Bosch-Tester (KTS600 o.ä.) oder Gutmann-Tester (mega macs) kann den Schleifpunkt anlernen.

 

Gruß.

 

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    • Moin, sehr geehrter meiomei, sehr geehrter SmartManl, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte  Forengemeinde !   Ich gebe mal zu bedenken (jedenfalls für in Deutschland zugelassene Pkw):   Es geht mir gar nicht um die grundsätzliche Möglichkeiten der freien Entscheidung der Farbwahl an privaten Kraftfahrzeugen, hier speziell Pkw. DAS kann weitgehend jeder so machen wie er möchte, ohne sich das genehmigen lassen zu müssen (jedoch mit gewissen Grenzen). Egal, ob glänzend, matt oder foliert.   DAS muß nur der Zulassungsstelle mitgeteilt und die ggf. Papiere berichtigt werden.   Im Netz von beliebiger Quelle nachzulesen müssen private Pkw mit Erstzulassung nach dem 01.01.1978 die "Grundfarbe" in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben, ist somit Bestandteil der Allegeinen Betriebserlaubnis (BE). (Grundfarbe ist gemeint mit "grün" oder "rot" oder "blau" u.ä.m....., also nicht der spezielle Farb-Code des Herstellers). Zugrunde gelegt wird dabei die Schätzung der weit überwiegenden Farbe oder in Zweifelsfällen eben die Nennung mehrerer Farben (wie z.B. in den Papieren des @Ahnungslos).   Dies ist der Zulassungsstelle unverzüglich, spätestens bei der nächsten Ummeldung oder sonstigen Änderung der Papiere mitzuteilen. Papiere werden dann berichtigt, Kostet Verwaltungsgebühr, tut nicht weh.   Nun gibt es aber bzgl. der Farbwahl und deren Interpretation ja Grenzfälle und Meinungsverschiedenheiten bis hin zur Farbsinn- (un-) tauglichkeit (des Fahrzeughalters, Nutzers, Prüfers, Zulassungs-mitarbeiters). Also beispielsweise, ob ein "grün" noch ein "grün" ist oder eher ein "grünblau" oder "blau". Da bedarf es m.E. schon einer Expertise eines ausgewiesenen Fachmannes (oder -Frau), welcher "Grundfarbe" das dann zugerechnet werden wird oder sollte.....In Zweifelsfall ist also geraten, doch vorher sich schlau zu machen und einen Fachmann (oder -Frau), ggf. vom TÜV, zu befragen. Dies gilt auch für die Zulässigkeit von Folien und deren korrekte Anbringung.   Und da wir nun gerade bei den Verboten sind: Sicher unzulässig sind absorbierende oder reflektierende oder gar spiegelnde Farben und Folien. Bei je nach Betrachtungswinkel wechselnden Farben oder Folien ist das wohl (noch) nicht abschließend geklärt und bedarf einer Entscheidung im Einzelfall.....   Das ganze dient wohl der Verkehrssicherheit und nutzt auch den Sicherheitsbehörden bei der Fahndung/Ermittlung (damals, 1978, war RAF-Zeit: für die Spätgeborenen: Das waren Terrorristen).   Ist wohl eher weniger Bürokratie-Willkür und hat mit Verschwörungstheorien m.E. auch weniger zu tun.....   Und meine Erfahrung: Beim TÜV wurde ich länger zurückliegend schon mal mündlich darauf hingewiesen. Aber kein Eintrag im Prüfbericht. Wird also formal wohl nicht sooo eng gesehen. Nur: Wenn das Thema schon mal da ist, kann man ja mal Tipps geben.....   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig    
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