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Franky69

Chiptuning/Tüv

Empfohlene Beiträge

Hallo hab mal eine kurze Frage ,habe vor meinen CDI von 41 auf 63 PS per Chiptuning hochdrehen zu lassen muß ich zum TÜV ? Das ich das der Versicherung melden muß ist klar . :(

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Klar, ist doch ne Leistungssteigerung und Veränderung am Fahrzeug, das muss eingetragen werden.

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3 smarts auf zwei Fahrspuren! 147599_3.pngS

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3 smarts auf zwei Fahrspuren! sesame14.gif147599_3.png

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Sonst geht es dir dann so wie mir mit meinem Auspuff.......wenn man das ein paar mal macht bekommt man auch Punkte zusammen....heul.

 

 


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Danke für die schnelle Antwort geben die Tuningfirmen keine ABEs dafür ?das man das nicht eintragen lassen muß ?

 


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also bei unserem Firmensmart ist der Typ gekommen Notebook dran schwups fertig 300 euro kassiert und wech war er..... aber so wie ich jetzt Erfahrung mit den Bullen habe werde ich mal auf der B27 immer in den Rückspiegel schauen bevor ich Gas gebe......denn wenn die bei 160 hinter mir sind......dann: Fahren ohne Betriebserlaubnis / ohne Versicherungschutz..... schon wieder Punkte und Geld und wieder Vorführen....ey die gehen einen so auf den Sack.

 

 


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Hey Franky,

ne, ABEs gibt es für das Chippen nicht. Ist wie mit Felgen, müssen auch immer eingetragen werden. Kommste nicht drum rum.

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Es kommt immer anders, wenn man denkt!

 


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Quote:
ausserdem brauchst neden dem reinen chiptuning auch nen anderen tacho...

Nicht immer, habe eingetragenes Evotech Tuning ohne Tachoauswechslung/Erweiterung.

 

Gruß

Steffen


Gruß

Steffen

 

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Quote:

Am 19.09.2007 um 18:54 Uhr hat Spitzbub geschrieben:
Quote:
ausserdem brauchst neden dem reinen chiptuning auch nen anderen tacho...

 

Nicht immer, habe eingetragenes Evotech Tuning ohne Tachoauswechslung/Erweiterung.

 

 

 

Gruß

 

Steffen

 

 


 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass er jetzt immer noch bei 135 km/h abregelt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dafür die zuständige Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat. siehe auch Wikipedia:

Quote:
In Deutschland gibt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vor, dass die angezeigte Geschwindigkeit nicht unterhalb der tatsächlich gefahrenen liegen darf. Die angezeigte Geschwindigkeit darf gegenüber der tatsächlich gefahrenen hingegen um max. 10 % + 4 km/h nach oben abweichen (§ 57 Abs. 2 StVZO, 75/443/EWG, ECE-R39). Der Tachometer darf also nie nachgehen, innerhalb der Toleranzen aber zuviel anzeigen.


Gruß Frank

 

 

 

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Hey,

 

er ist nicht abgeregelt wird aber in der Abnahme "Berichtigung der Fahrzeugpapiere gem $27 Abs 1 STVZO mit einer max Geschwindigkeit von 140 km/h angegeben.

Keine Ahnung weshalb oder warum und deshalb ist wohl keine Tachoerweiterung notwendig.

 

Gruß

Steffen


Gruß

Steffen

 

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Quote:

Am 19.09.2007 um 18:10 Uhr hat casioserver geschrieben:
also bei unserem Firmensmart ist der Typ gekommen Notebook dran schwups fertig 300 euro kassiert und wech war er..... aber so wie ich jetzt Erfahrung mit den Bullen habe werde ich mal auf der B27 immer in den Rückspiegel schauen bevor ich Gas gebe......denn wenn die bei 160 hinter mir sind......dann: Fahren ohne Betriebserlaubnis / ohne Versicherungschutz..... schon wieder Punkte und Geld und wieder Vorführen....ey die gehen einen so auf den Sack.



 

Auf den Sack gehn mir die Leute, die sowas nicht eintragen lassen und dann noch über die polizei maulen.....so einen sollte man ruhig mal erwischen....Zack Karre stillgelegt....!! :-P

 

er ist nicht abgeregelt wird aber in der Abnahme "Berichtigung der Fahrzeugpapiere gem $27 Abs 1 STVZO mit einer max Geschwindigkeit von 140 km/h angegeben.

Keine Ahnung weshalb oder warum und deshalb ist wohl keine Tachoerweiterung notwendig.

 

Gruß

Steffen

 

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Und das klingt ja auch nicht wirklich seriös ß1ß1


 

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seit 8.10.2014 Audi A1 nachdem ein Container LKW meinen kleinen in die ewigen Smartgründe beförderte

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    • Erstmal erneut herzlichen Dank für eure Beiträge und Infos.    Ich dachte halt immer wie folgt: Auto und wirtschaftlicher Totalschaden -> Reparatur lohnt sich nicht mehr und das Auto daher verwerten lassen und die Auszahlung aus der Versicherung für eine neue Karre verwenden. Anscheinend jedoch hab ich da was missverstanden. Mein Smart verbrennt Öl mit den bekannten 1L/1000 Km und der zweit Motor hat jetzt schon 80 tKm hinter sich, sprich bald ist der durch und da kann es für mich schon Sinn ergeben über einen neuen Smart nachzudenken, die Benziner Motoren der 451er haben das Problem ja nicht mehr, dafür geht bei denen die Kupplung öfters kaputt als beim 450er.    Ich hab nun einen Termin bei einem unabhängigen Gutachter für nächste Woche Dienstag ausgemacht und bin gespannt was dieser zum Schaden sagen wird und natürlich auf das schriftliche Gutachten und das finanzielle damit einhergehende. Zusätzlich hab ich über die Werkstatt eine rechtliche Verstärkung über deren Partnerschaft mit einer  Verkehrsrechtkanzlei gestellt bekommen, falls dem Unfallgegner irgendwelche Behauptungen aus dem nichts einfallen sollten o. ä.   Ich komme aus der Region Stuttgart und das ist natürlich eine super Idee und ich werde sehr gerne drauf zurückkommen falls die Kosten der Reparatur in der Werkstatt zu teuer werden sollte. Ich hab über EBay schon mal vorsorglich passende Teile auf meine Beobachtungsliste gesetzt. Zwei linke Hände hab ich nicht und ein paar Dinge hab ich an meinem Smart schon selber gemacht u. a. Softtouch nachrüsten (nur die Hardware), Birne wechseln fürs Ablendlicht, Tacho Beleuchtung ausgetauscht usw.    Ich denke ich warte erstmal das Gutachten und die finanzielle Endsituation durch die gegnerische Versicherung ab (sprich was ich am Ende in Geld zur Verfügung haben werde), das wird sicherlich noch ein paar Wochen dauern - mein Smart fährt ja noch so wie als wäre nie was gewesen - von dem her habe ich nicht den größten Zeitdruck!    Das wichtigste ist ja nun dass ich dank eurer Hilfe und Infos den richtigen Weg eingeschlagen habe - der Rest wird die Zeit zeigen! 
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