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yvette

kupplungsposition beim stillstand

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Heidiho!

 

Ich hab da mal so ne Frage:

 

Wenn ich zB an einer Ampel stehe und nicht auf N schalte. In welcher Position befindet sich die Kupplung da ? Ist das so als ob ich in einem "normalen" Schalt Auto das Kupplungspedal getreten halte ? Wenn ja wäre es ja besser bei längerem Ampelstopp etc auf N zu stellen?!?!?!?!

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Das sollte ein Ausrücklager aber aushalten, ansonsten würde es sich auch lohnen den Wagen Nachts aufzubocken um die Reifen zu entlasten :lol:

 

 


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@ Ivette,

 

ja!

 

Wenn Du vor eine frisch auf rot geschaltete Ampel fährst, ist es sinnvoll auf "N" zu schalten. Vor allem aber bei Standzeiten im Stau, Eisenbahnschranken...

Bei einem PKW mit Schaltgetriebe macht man das ja auch.

 

My2Cent

 

 

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Am 12.09.2007 um 07:49 Uhr hat PeterHase geschrieben:


Bei einem PKW mit Schaltgetriebe macht man das ja auch.

Aber mehr um das Bein zu entlasten!

Der Kupplung ist es Scheissegal, nur das Ausrücklager wird belastet, aber das wird bei nem Kupplungswechsel ja eh mit erneuert, also von daher...... :-P

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naja, das ist auch ´ne Einstellung... :roll:

 

Fakt ist, das Kupplungsparker deutlich öfter die Kupplung erneuern, oder überholen lassen müssen.

Meine Mutter ist da Vorbild. :lol:

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Am 12.09.2007 um 16:48 Uhr hat PeterHase geschrieben:

Fakt ist, das Kupplungsparker deutlich öfter die Kupplung erneuern, oder überholen lassen müssen.

Meine Mutter ist da Vorbild. :lol:


 

Das hat wohl weniger damit zu tun, daß an Ampeln oder sonstigen Stopps der Gang drin gelassen, sondern auch ansonsten falsch mit der Kupplung umgegangen wird.

z.B. falsche Drehzahlen beim Anfahren, Beim um die Ecken biegen statt zurückschalten die Kupplung schleifen lassen usw.

Es gibt ja auch Spezialisten, die beim Halt am Berg das Fahrzeug mit der Kupplung halten.

Dies alles sind Faktoren, die wesentlich mehr die Kupplung oder genauer gesagt die Kupplungsbeläge beanspruchen. Wenn beim Stop an der Ampel o.ä. die Kupplung ganz durchgedrückt und nicht schleifen gelassen wird, ist wie schon mehrfach bemerkt nur das Ausrücklager belastet, die anderen Sünden beanspruchen die Kupplung viel mehr und sorgen für einen häufigen Austauschbedarf.

Bei vielen gehen gleich mehrere Sünden einher miteinander und die wundern sich dann am ehesten, wieso die Kupplung nicht sehr lange hält.

 

Wenn vorhersehbar ist, daß es sich um einen längeren Aufenthalt handelt, kann man den Gang heraus nehmen, muß aber nicht, wobei zu überlegen ist, z.B. an Bahnschranken, den Motor gleich ganz abzustellen.

Generell angewöhnen würde ich es mir nicht, da es bei kürzeren Aufenthalten absolut nicht nötig ist.

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 12.09.2007 um 18:23 Uhr ]

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Habe mal irgendwo gelesen, das aus diesem Grund beim Smart das Ausrücklager verstärkt ist. Ich habe nach 118.000km immer noch erste Kupplung drin und noch nie an der Ampel mir die "Mühe" gemacht, von A auf N zu schalten...

,belastet ja außerdem das Getriebe mehr als bei ner Handschaltung, da die Schaltwalze etc. aktiv werden musss....um den N einzulegen..

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spritmonitor.de CDI

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450 CDI

Baujahr 2001

 

 


spritmonitor.de CDI

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450 CDI

Baujahr 2001

 

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Am 12.09.2007 um 16:48 Uhr hat PeterHase geschrieben:
naja, das ist auch ´ne Einstellung... :roll:



Fakt ist, das Kupplungsparker deutlich öfter die Kupplung erneuern, oder überholen lassen müssen.


Kann es sein das Dir die Funktionsweise und der Aufbau einer Kupplung nicht geläufig ist?

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Ich fummel doch da nicht an dem Hebel rum, deswegen hab ich doch nen smart!?!!

 

Die werden das schon richtig entwickelt haben, dass das nicht so schnell verschleißt.

 

Falls jetzt wieder Skeptiker kommen, habt ihr euch schon mal überlegt, wie doll die Plaste der Hebelmimik belastet wird, wenn der Hebel immer von links nach rechts geschmettert wird? :lol:


3 smarts auf zwei Fahrspuren! sesame14.gif147599_3.png

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Quote:

Am 12.09.2007 um 19:39 Uhr hat blueandrew geschrieben:
I
wie doll die Plaste der Hebelmimik belastet wird,

An dem Smart ist was aus Plastik? :o

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Meine Kupplung kam mit etwa 40% Restbelag raus, weil die Feder lahm war. Seither an der Ampel auf N.

 

Außerdem piept dann die Tür nicht so, wenn ich noch schnell die Scheiben kratze und Scheibenwaschwasser auffülle :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: .

 

Gute Nacht und bis bald, der Micha von der vielzitierten Neckar-Alb

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Und was lernen wir aus diesem Fred?

 

Jeder nach seiner Fasson, wie bei vielen anderen Themen auch.

 

Und das ist gut so! :lol:

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    • Moin, sehr geehrter meiomei, sehr geehrter SmartManl, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte  Forengemeinde !   Ich gebe mal zu bedenken (jedenfalls für in Deutschland zugelassene Pkw):   Es geht mir gar nicht um die grundsätzliche Möglichkeiten der freien Entscheidung der Farbwahl an privaten Kraftfahrzeugen, hier speziell Pkw. DAS kann weitgehend jeder so machen wie er möchte, ohne sich das genehmigen lassen zu müssen (jedoch mit gewissen Grenzen). Egal, ob glänzend, matt oder foliert.   DAS muß nur der Zulassungsstelle mitgeteilt und die ggf. Papiere berichtigt werden.   Im Netz von beliebiger Quelle nachzulesen müssen private Pkw mit Erstzulassung nach dem 01.01.1978 die "Grundfarbe" in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben, ist somit Bestandteil der Allegeinen Betriebserlaubnis (BE). (Grundfarbe ist gemeint mit "grün" oder "rot" oder "blau" u.ä.m....., also nicht der spezielle Farb-Code des Herstellers). Zugrunde gelegt wird dabei die Schätzung der weit überwiegenden Farbe oder in Zweifelsfällen eben die Nennung mehrerer Farben (wie z.B. in den Papieren des @Ahnungslos).   Dies ist der Zulassungsstelle unverzüglich, spätestens bei der nächsten Ummeldung oder sonstigen Änderung der Papiere mitzuteilen. Papiere werden dann berichtigt, Kostet Verwaltungsgebühr, tut nicht weh.   Nun gibt es aber bzgl. der Farbwahl und deren Interpretation ja Grenzfälle und Meinungsverschiedenheiten bis hin zur Farbsinn- (un-) tauglichkeit (des Fahrzeughalters, Nutzers, Prüfers, Zulassungs-mitarbeiters). Also beispielsweise, ob ein "grün" noch ein "grün" ist oder eher ein "grünblau" oder "blau". Da bedarf es m.E. schon einer Expertise eines ausgewiesenen Fachmannes (oder -Frau), welcher "Grundfarbe" das dann zugerechnet werden wird oder sollte.....In Zweifelsfall ist also geraten, doch vorher sich schlau zu machen und einen Fachmann (oder -Frau), ggf. vom TÜV, zu befragen. Dies gilt auch für die Zulässigkeit von Folien und deren korrekte Anbringung.   Und da wir nun gerade bei den Verboten sind: Sicher unzulässig sind absorbierende oder reflektierende oder gar spiegelnde Farben und Folien. Bei je nach Betrachtungswinkel wechselnden Farben oder Folien ist das wohl (noch) nicht abschließend geklärt und bedarf einer Entscheidung im Einzelfall.....   Das ganze dient wohl der Verkehrssicherheit und nutzt auch den Sicherheitsbehörden bei der Fahndung/Ermittlung (damals, 1978, war RAF-Zeit: für die Spätgeborenen: Das waren Terrorristen).   Ist wohl eher weniger Bürokratie-Willkür und hat mit Verschwörungstheorien m.E. auch weniger zu tun.....   Und meine Erfahrung: Beim TÜV wurde ich länger zurückliegend schon mal mündlich darauf hingewiesen. Aber kein Eintrag im Prüfbericht. Wird also formal wohl nicht sooo eng gesehen. Nur: Wenn das Thema schon mal da ist, kann man ja mal Tipps geben.....   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig    
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