Moin, sehr geehrter Horse.b, sehr geehrte Forengemeinde !
Auf die Bemerkung:
Ich gebe mal zu bedenken:
M.W.n. ist die Prüfgebühr weitgehend eine "öffentlich-rechtliche" Gebühr, die schlußendlich von der "Obrigkeit" bestimmt wird (und nicht von den Prüfberechtigten oder deren Institutionen), ähnlich den Zeiträumen und Kriterien.
Wenn man darauf vom "Bodenpersonal" (zu dem ich mich zähle) würde Einfluß nehmen wollen, dann über die Politik, z.B. beim Wahlgang.....
Das eigentlich Merkwürde finde ich jedoch, daß es bei den Kraftfahrzeugen / Landfahrzeugen keine europaweit einheitlich anerkannte Prüfung gibt (bei normalen Kontrollen, keine Bauartveränderungen). Insbesondere in grenznahen Regionen oder wenn man sich aus beruflichen oder touristischen Gründen sich ohnehin dort befindet und die Prüfung fällig ist. (Wenn man denn gut, günstig und konkurrenzfähig wäre (auch von den Gebühren), bräuchte man doch das nicht zu scheuen.....
Die europäische Regelungswut kennt doch auch sonst "keine Grenzen" (im Wortsinne).
mit freundlichen Grüßen verbleibt
hedwig
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