Moin, sehr geehrter Smart450newbe, sehr geehrte Forengemeinde !
Die Entscheidung scheint ja getroffen zu sein (Abrechnung auf Gutachtenbasis und Reparatur in Eigenregie / entsprechend "preiswerter").
Kleine Tipps: Bei dem Procedere wird die Mehrwertsteuer von der gegnerischen Versicherung nicht gezahlt. Wenn doch Neuteile mit dann ausgewiesener MWSt. erforderlich und beschafft werden, die Belege aufbewahren und bei der gegnerischen Versicherung die MWst. nachträglich geltend machen....Sind oft nur geringe Beträge, aber immerhin....
Und die Nutzungsausfallentschädigung nicht vergessen.....
Nur zur Erinnerung.....
Gutes Gelingen wünscht und mit freundlichen Grüßen verbleibt
hedwig
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