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PinkaSmart

was geht wirklich an leistung und was ist gesund?

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Habe in der sufu nix an klaren antworten gefunden haben n 2004er pure mit 37/45

Kw/Ps

 

hätte schon gern was an leistung aus dem kleinen geholt nur was geht wirklich und was ist für den motor noch gesund??

 

schrecke auch nicht vor umbauten wie turbo zurück, aber würde gern wissen was geht !

 

Danke im vorraus für antw...


Wer später Bremst bleibt länger schnell.

 

Wohin führt diese treppe???

sie führt nach oben ?!!??!

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bin ja mal gespannt ob du wirklich aussagen bekommst!!

 

denn tuning und gesund passen nicht zusammen.

 

du solltest deine frage schon etwas mehr eingrenzen.

 

technisch machbar sind 200 PS aus 700ccm, aber für das geld kannst die nen neuen smart kaufen!!

 

aus meinem gefühl: serienturbo lassen so auf 75 PS gehen und gut!


bubismartklein.JPG

 

rskurz7if.png

 

online.gif?icq=191048097&img=8"

 

 

 

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"gesund" ist gleich einen mit 61 PS zu kaufen.

Die 45 PS- Krücke zu frisieren ist mit etwas mehr Arbeit verbunden, als nur eben mal so ein Chiptuning aufspielen. Mehr als 72 PS halte ich ohne zusätzliche (Kühl-) Maßnahmen für "ungesund".

Oberkannte mit vertretbarem Aufwand (ca. 2000 EUR: Turbolader, Taktventil, Chiptuning, Ölkühler und TÜV) sind ca. 90 PS.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ingenieur am 13.03.2007 um 09:23 Uhr ]

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Erst Mal sind 37 kW immer noch 50 PS ............. und ich sage es immer wieder, dass alle 50 und 61 PS Motoren ab BJ 2003 mechanisch und elektrisch gleich sind.

 

Das Gerücht, man müsse dem neuen Pure (50 PS) noch wie bei dem alten Pure (45 PS) ein Taktventil nachrüsten, stimmt nicht.

 

In den Sinne allzeit gutes Tuning :)

 

EDIT: Ich stimme der Meinung von Ingenieur mit den 72 PS zu. Ich selbst habe 75 PS und es müssen nicht wirklich mehr sein ;-)

[ Diese Nachricht wurde editiert von SMARTom am 13.03.2007 um 09:19 Uhr ]

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    • Die Vorschriften sagen aber auch, das dein Rücklicht ein E Prüfzeichen haben muss.  Dieses E Prüfzeichen wird mit den entsprechenden Leuchtmitteln erteilt.  Desweiteren stehen auf der Streuscheibe deiner Rücklichter Kürzel was in der Rückleuchte verbaut ist und mit welchem Leuchtmittel sie zu betreiben sind.  Auch das Kürzel AR fehlt deinem Rücklicht.  Natürlich ist es gut möglich, dass der Tüv das nicht bemerkt oder es deinem Prüfer schlicht egal ist.  Legalisieren kann man sowas nur mit einem Lichtgutachten im Labor welches tausende Euro kosten würde.    Deswegen..... ja witzig aber trotzdem vollkommen nicht legal. Da ist vollkommen egal ob grundsätzlich die Gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden oder nicht. Ohne Prüfzeichen welches gültig ist (deines ist, solange die falschen Leuchtmittel verbaut sind, in jedem Fall erloschen) keine Zulassung/Betriebserlaubnis.      Gängige Kürzel sind :    A: Begrenzungslicht (auch Standlicht genannt). B  Abblendlicht. R: Fernlicht. RL: Tagfahrlicht (Running Light). B: Nebellicht. F: Nebelschlussleuchte. AR: Rückfahrscheinwerfer. S1: Bremsleuchte. 1a, 1b, 2a: Blinkleuchten (vorn oder hinten).   Kombinationen und Lampentypen: HCR: Abblendlicht und Fernlicht können gleichzeitig eingeschaltet werden.    HC/R: Abblendlicht oder Fernlicht (kann nicht gleichzeitig eingeschaltet werden).    X: Für AFS-Scheinwerfer (Advanced Frontlight System), die ihre Ausleuchtung je nach Geschwindigkeit und Lenkeinschlag anpassen.    DC: Xenon-Abblendlicht.    DR: Xenon-Fernlicht.    D (z.B. D1, D2, D3, D4): Steht für Entladung (Discharge) und bezeichnet die verschiedenen Entwicklungsversionen von Xenonlampen.    H (z.B. H4, H7): Zeigt den Typ einer Halogenlampe an, wie sie früher in den Scheinwerfern verwendet wurden. 
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