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holgiimsmarti

Im Namen des Volkes: Querparken mit fortwo

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Gerichtsurteil: Querparken geht in Ordnung :-D

 

Wer den Smart fortwo im 90-Grad-Winkel zur Fahrbahn abstellt, spart Platz im Sinne der Straßenverkehrsordnung, so ein BGH-Urteil.

16.03.2006 - Spar-Parker Smart: Immer wieder gab's Probleme mit den Querköpfen vom Ordnungsamt, die partout nicht einsehen wollen, daß der fortwo kurz genug ist, um im 90-Grad-Winkel zur Fahrbahn abgestellt zu werden. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gibt Smart-Besitzern neue Munition im Kampf gegen Knöllchen: Der BGH als höchste Instanz hat kürzlich entschieden, daß hier der Grundsatz der Straßenverkehrsordnung greift, jeder Verkehrsteilnehmer habe den zur Verfügung stehenden Parkraum optimal zu nutzen.

 

Kurz gesagt: Platzsparen ist ganz im Sinne der StVO! Solange der übrige Verkehr also nicht am Vorbeifahren gehindert oder gefährdet wird, ist gegen das Querparken eines Smart nichts einzuwenden, meinen auch die Rechtsexperten der ARAG-Versicherung. Das BGH-Urteil kann abgerufen werden beim Amtsgericht Viechtach, Az.: 7 II Owi 00605/05.

 

Quelle:

AutoBild Querparken

 

Viel Spaß bei der weiteren Diskussion mit den Politessen ... :-x

 

Gruß Holgi

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Aber Achtung!

 

Ich hatte es schon mal zum gleichen Thema geschrieben.

 

Steht der smart quer zur Fahrbahn in einer unbeleuchteten Straße im Dunkeln gibt es Probleme.

 

Es ändert sich der Verwarnungsgund (nicht kenntlich gemacht) und dann nützt dieses Urteil leider nicht.

 

Hier ging es lediglich um "quer zu Fahrbahn"!

 

Das Urteil ist kein Freibrief, es kommt auf den Einzelfall an!

 

Gruß, Rolf (einer vom Ordnungsamt, der nie einen qerparkenden smart bebußen würde!)


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@ holgiimsmarti:

 

Wurde schon öfter gemeldet... :-P

-----------------

I love you all!

 

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I love you all!

 

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Für GV ohne Horst S.!*

 

*GV = Grevenbroich • Horst S. = Horst Schlimm, Schlamm, Schlämmer

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Quote:

Am 29.04.2006 um 20:06 Uhr hat Triking geschrieben:
Aber Achtung!

Steht der smart quer zur Fahrbahn in einer unbeleuchteten Straße im Dunkeln gibt es Probleme.



 

 

 

das problem habe ich behoben, indem ich seitliche reflektoren angebracht habe. nun keine probs mehr mit querparken auch im dunkeln!

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Sind die Reflektoren rot mit Prüfzeichen?

 

Wenn ja, sind es die richtigen Reflektoren.

 

Aber jetzt hast Du ein kleines Problem:

 

Mit roten Reflektoren an der Seite darfst Du nicht fahren, weil die Polizei das nicht gutheißen kann.

 

Sind die Reflektoren gelb/orange, sind sie für die Kennzeichenung eines parkenden Wagens auf unbeleuchteter Straße nicht zugelassen.

 

Mmmmmh, klappt leider so nicht!

 


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man kann ja im Falle des Querparkens kleine Reflektoren ankleben, und am Morgen danach wieder abziehen (gibt ja so gute Tapes) - somit sollte das möglich sein

 

 

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