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gerber

neue Getriebesoftware für CDI ??

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Hallo Freunde,

da man jetzt schon öfter von den tollen Erfolgen beim einspielen neuer Getriebesoftware (wenn sich das SC nicht sträubt) lesen konnte, würde mich interessieren:

- gibts das auch für den CDI

- oder ist unsere schon neu genug (bin trotzdem nicht zufrieden)

- ab welcher Fahrgestellnummer geht das

wenn das schon einer bei nem CDI machen hat lassen, dann schreib doch einfach dein Wissen nieder und lass uns teilhaben an deinem Glück.

 

Gruss

Gerhard

 

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Hi !

Ich habe bei meinem Smart Center in Augsburg nachgefragt ( die sind ja bekanntlich recht kompetent ) und da kam die Auskunft ,für den CDI gäbe es keine neue Software - er sei bereits auf dem neuesten Stand. Ausserdem seien die Unterschiede bei Aktualisierung auf die neueste Software ( wohl beim Benziner ) marginal und kaum zu spüren.

C.U. ...



Smart Cabrio mhd 71PS Bj. 11/2009 blau/silber , Leder , Regen/Lichtsensorsmartklein.jpg

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Hallo Smarties!

Es gäbe keine neue Software und die neuste Software

ist nur unbedeutend besser?????

Augsburg, Augsburg, ik hör Dir trabsen.

Gruß,

G.Z.


G.Z.

 

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Hallo panzerchen,

er gibt Zwischengas, Du hast keine "Hallos".

gruß, Lutz

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Hei,

hatte gestern meinen CDI (23500 km)im SC Da wegen diverser Probleme ( Klappern,Radio Aussetzern,hoher Verbrauch...)Es sollte eigentlich das Abgasrückführungsventil ausgetauscht werden, das bei einem Werkstatt Besuch als Übeltäter für den hohen Verbrauch diagnostiziert wurde(laut Diagnose-Tester).

Aber:Es wurde nichts ausgetauscht(da diesmal laut Diag nichts kaputt sei ?!?!),sondern es wurde "ein neues Programm " eingespielt.

Ich bilde mir nun ein, dass beim Herunterschalten automatisch Zwischengas gegeben wird und das vorher nicht der Fall war.

Kann das jemand bestätigen, oder habe ich Hallos ??

 


Gruß Markus

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Hei LuK,

dann gibt es also doch eine "neue"(Getriebe)Software ?


Gruß Markus

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Hallo panzerchen,

ich denke schon. Fahre ein "cdi-Einhorn", d.h., nach 9/2000 gebaut. Die sollen ja auch kürzere Schaltpausen haben. Das muß ja wohl auch - IMHO - mit der "Getriebe-Software" zusammenhängen...

gruß, Lutz

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Mein CDI 4/00 hat im November eine neue Soft bekommen. Das Schalten der Automatik ist bedeutend besser als vorher.

Andreas

 

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Hallo Panzerchen!

Du hast keine Hallos!

Zwischengas beim Schalten hat mein kleiner auch schon gehabt.

Eine Neueinspielung der Software löste dieses Problem!

Gruß,

G.Z.

 


G.Z.

 

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Hullo Thor,

ähm, also, ich dachte seither, dass das Zwischengas "Absicht" ist, damit er besser (weicher) einkuppelt. Du sagst nun, dass es ein Fehler wäre! Wat denn nu?

dieselgruß, Lutz

(der den mächtigen Thor - Gott des Donners, Sohn des Odin - grüßt) :classic_wink:

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    • Quelle ADAC:   Auch eine versehentlich verstellte Kilometeranzeige kann für eine Werkstatt strafbar sein, da die Manipulation des Kilometerstands nach § 22b StVG eine Straftat ist. Auch wenn die Manipulation nicht vorsätzlich geschah, wird die Werkstatt dies als Nachweis für die Manipulation vorlegen müssen. Bei der Aufarbeitung des Falls wird der tatsächliche Kilometerstand und das Verschulden des Fahrzeughalters bzw. der Werkstatt eine Rolle spielen.  Mögliche Konsequenzen für die Werkstatt: Strafrechtliche Folgen: Neben Geld- oder Freiheitsstrafen können auf die Werkstatt weitere Konsequenzen zukommen.   Zivilrechtliche Folgen: Es besteht die Möglichkeit, dass der Werkstatt gegenüber zivilrechtliche Ansprüche erhoben werden können. Dies kann beispielsweise eine Rückabwicklung des Vertrages, eine Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz umfassen.   Vertrauensverlust: Die Werkstatt erleidet einen Vertrauensverlust bei Kunden, was zu Umsatzverlusten führen kann.    Was Sie tun sollten: Fahrzeughistorie prüfen: Überprüfen Sie alle relevanten Unterlagen wie Reparaturrechnungen, TÜV-Berichte und Servicehefte, um den tatsächlichen Kilometerstand nachvollziehbar zu machen. Mit der Werkstatt kommunizieren: Versuchen Sie, die Werkstatt über den Vorfall zu informieren und eine Klärung zu finden. Es empfiehlt sich, die Kommunikation schriftlich zu dokumentieren. Fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen: Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie weiter vorgehen sollen, holen Sie sich rechtlichen Rat von einem Anwalt, der auf Verkehrs- oder Kaufrecht spezialisiert ist. 
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